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Gerichtsreportagen


'Rocker-Mord' - Laptops für alle

- Ungewöhnliche Maßnahmen -

von C. Rockenschuh

20.11.2014, 15. Große Strafkammer, Saal 500
Prozess um den 'Rocker-Mord' vom Januar dieses Jahres. Sechster Tag der Hauptverhandlung. Nach Verlesung des Anklagesatzes weiter Stagnation. Computer für die Angeklagten, Schreibkräfte für die Verteidigung, Tonbandmitschnitte der Aussage des Kronzeugen, Ausschluss potentieller Zeugen von der Öffentlichkeit im Saal. Darunter Spiegel-TV-Journalist Claas Meyer-Heuer. Das waren unter anderem die Themen, mit denen die Verteidigung die Strafkammer beschäftigte. Zuletzt mochte auch der Kronzeuge seine Aussage - in der Form - nicht mehr fortsetzen...
Weitere Beiträge zu dem Verfahren...

Es ist eine Frage der Einstellung. Mit den Einstellungen 'optimal', 'Mautstraßen vermeiden', 'Anliegerstraßen', 'Autobahn bevorzugen' komme ich mit einem Navigationsgerät auf unterschiedliche Weise an das Ziel. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Bei einem Prozess ist das ähnlich. Sind die Angeklagten dem Irrglauben erlegen, eine Verzögerungstaktik könne ihnen dienlich sein, lassen die Verteidiger ihr Juristenbesteck spielen. Es hagelt Anträge, der Prozess stockt. Aber auch hier ist es zuletzt eine Frage der Zeit - bis die Rechnung kommt.

Im Verfahren um den ′Rocker-Mord′, der mutmaßlich von dem Chef der ″Hells Angels MC Berlin City″ (43 Mitglieder, Anwärter, Sympathisanten) Kadir P. veranlasst wurde, herrscht auch am sechsten Prozesstag fröhliches Feixen auf den Anklagebänken. Einen zufriedenen und amüsierten Eindruck gibt zudem Recep O. Der 25-Jährige, der den Mord vollstreckt haben soll, trägt ein Dauer-Schmunzeln auf den Lippen und ist anhaltend damit beschäftigt, das zu einem Großteil aus Verwandten bestehende Publikum mit einem verschmitzten Augenzwinkern zu erfreuen.

Zwar ist die Anklage nun verlesen, aber die Aussage des Kronzeugen Kassra Z. versandete bereits am Dienstag, dem 18. November 2014. Wegen der hohen Sprechgeschwindigkeit des Zeugen, beantragten die Verteidiger am Donnerstag, die Aussage per Tonbandaufnahme zu protokollieren oder selbst Tonbandaufnahmen anfertigen zu dürfen. Als dieser Antrag von der Kammer abschlägig beschieden wurde, baten die Rechtsanwälte Schreibkräfte auf Kosten der Justizkasse zu beschäftigen. Zuletzt boten sie an, das Geld selbst für eine Schreibkraft zusammenzulegen. Allerdings sollte der Prozess bis Dienstag erst einmal ausgesetzt werden.

Mit all diesen Anträgen scheiterten die Verteidiger. Allerdings sollen die elf Angeklagten, um sich ″sachgerecht″ verteidigen zu können, nun Windows-Computer samt Kopfhörer zur Nutznießung erhalten. Auf den Geräten werden sich die Akten in digitalisierter Form befinden. Die Realisation ist ungewiss. Aus Sicherheitsgründen müssen aus den Computern Hardware-Komponenten, die den Datenaustausch ermöglichen, entfernt werden. Die Festplatte soll mindestens eine Kapazität von 1,5 TB haben.

Das heißt, die Verteidiger werden auf Kosten der Landeskasse nun kostengünstig Windows-Laptops erstehen, denen vorab diverse Hardware entnommen wird. Allein der Kaufpreis für Laptops mit diesen Merkmalen dürfte wohl zwischen 700 und 800 Euro liegen. Die Gesamtkosten werden 10.000 Euro sicher nicht unterschreiten.

Zuletzt beschäftigte das Gericht auch noch der Antrag der Verteidigung, dem Spiegel-Journalisten Claas Meyer-Heuer als möglichem Zeugen, die Teilnahme am Verfahren als Berichterstatter zu verunmöglichen. Um den Mann, der kurz in den Zeugenstand trat und als Medienvertreter von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, rankten sich blitzschnell Antragskaskaden empörter Verteidiger.

Der Entscheid über den Antrag wurde von der Strafkammer jedoch auf Dienstag, den 25. November 2014, gelegt. Richter Thomas Groß: ″Wir wollen sehen, was der Sonntag Abend bringt.″ Dann wird der Spiegel-TV-Beitrag gesendet, der Meyer-Heuer vielleicht in Kontakt mit einem möglichen zweiten Kronzeugen den Prozess betreffend zeigt.

Achja. Zur Aussage des Kronzeugen Kassra Z. kam es heute nicht. Kassra Z. überlegte es sich kurzfristig doch und beendete seine allseits beanstandete Zeugenaussage in vorliegender Form. Rechtsanwalt Andreas Schuppan wollte nunmehr lediglich aus den Vernehmungsprotokollen seines Mandanten zum Tatverlauf lesen. Die Aussagen sind Aktenbestand. Die Folge: Widersprüche, Anträge, allgemeiner Protest seitens der Verteidigung.

Da auch Richter Groß ″eine Einlassung in dieser Form noch nicht erlebt“ hat, wurde die Hauptverhandlung gegen 16:00 wieder unterbrochen. Die Entscheidung über diese Premiere ist auf Dienstag, den 25. November 2014 vertagt.

*Foto:
Höchste Sicherheitsstufe beim Verfahren um dieses Tötungsdelikt.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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