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Gerichtsreportagen


Damit könnte Herr Y. Leben


von C. Rockenschuh

05.08.2014, 30. Strafkammer, Saal 500
Gewalttat aus 2013 in Charlottenburg gegen einen Libanesen als Racheakt des Familienclans der Abou-Chaker nicht nachweisbar. Belastendes Beweismaterial unterliegt Verwertungsverbot. Die Verteidigung zweier Angeklagter fordert in seinen Plädoyers Freisprüche. Der teilgeständige Dritte hofft, eine geringe Reststrafe im Freigang zu verbüßen. Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen bis zu fünfeinhalb Jahren. Rechtsanwältin des Opfers kritisiert von Angeklagten forcierte Parallelwelt...
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Urteil am 7. August 2014, 12:30, Saal 500

"Vor dem Richter und auf hoher See sind wir in Gottes Hand", lautet eine Juristenweisheit. Das meint neben der Beweiswürdigung durch die Spruchkammer aber auch die Finessen der Rechtssprechung, deren Regelwerk nicht nur Angeklagte und Verteidigung, sondern auch Ermittler, Kläger und die Strafkammern selbst unterworfen sind.

Im vorliegenden Verfahren untersagt die Rechtssprechung die Hinzuziehung belastenden Beweismaterials, das Ermittler als Zufallsfund bei der Observation eines bekannten Berliner Intensivtäters machten. ('berlinkriminell.de' berichtete) Aus Gründen des Datenschutzes dürfen solche 'Zufallsfunde' lediglich bei schweren Straftaten, die lose zu einer Liste sogenannter 'Katalogstraftaten' zusammengefasst sind, als Beweismittel hinzugezogen werden.

Zufallsfunde

Im Prozess gegen die Veysel K. (32), Ferhat Y. (28) Und Selim D. (32), denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen war, im Auftrag eines libanesischen Großclans einen missliebigen Zeugen schwer verletzt zu haben, war (u. a. ) als 'versuchte schwere Körperverletzung' keine 'Katalogstraftat' angeklagt. Rechtsanwältin Barbara Petersen, in der Nebenklage für den Geschädigten Khalil Y., ist überzeugt, die dem Verwertungsverbot unterliegenden Tonbandprotokolle, Telefonate der Angeklagten in der Tatnacht, könnten die Tat nicht nur aufklären. Sie würden auch zu ihrem Auftraggeber führen.

Am 4. Juni 2014 stellte Petersen daher den Antrag auf Beiziehung des brisanten Materials. Um ihren Antrag zu unterstreichen, verlas die Nebenklagevertreterin unter empörten Protesten der Verteidigung ausgewählte Passagen der Protokolle, die einen nachhaltigen und ungünstigen Eindruck auf die Angeklagten hinterließen. Der Antrag der Nebenklägerin wurde nach kurzer Beratung von der Strafkammer mit Hinweis auf genannte Gründe abgelehnt.

Dazu muss gesagt werden, dass im Zusammenhang mit der Haftprüfung des angeklagten Selim D. auch das Kammergericht bereits Anfang des Jahres der Beiziehung der Tonbandprotokolle widersprach. Selim D. ist seit Februar 2014 haftverschont. Er erscheint, seine schönsten Jogginganzüge tragend, seitdem freiwillig und fast immer pünktlich zu den Verhandlungsterminen.

Welt ohne Körperverletzung

Theoretisch könnte die Strafkammer den Angeklagten einen rechtlichen Hinweis erteilen, dass auch eine Verurteilung nach § 216 StGB, ein versuchter Totschlag, in Betracht käme. Ein (versuchter) Totschlag wäre eine 'Katalogstraftat', der Verwertung der Telefonüberwachung der Weg geebnet. Aber einen entsprechenden letzten Antrag der Nebenklägerin am Tag der Plädoyers lehnte die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Gregor Herb ab.

Aber auch Staatsanwältin Jana Behrendt hält die Voraussetzungen für einen anders lautenden Tatvorwurf nicht gegeben. Denn ein Tötungsvorsatz sei den Angeklagten ihrer Meinung nach nicht nachzuweisen. Und an einen "Denkzettelfall", wie von Rechtsanwältin Petersen vorgetragen, stelle der Gesetzgeber "hohe Anforderungen". "Sonst gäbe es bald keine 'schwere Körperverletzung' mehr", sagt Jana Behrendt.

Wahrheit finden

"Das wird aus den Köpfen der Schöffen nicht mehr herausgehen", prophezeite Verteidiger Rainer Elfferding wohl nicht zu Unrecht vor der Verlesung der (mutmaßlich) belastenden Tonbandprotokolle am 14. Juli 2014 durch die Nebenklägerin. Natürlich mussten dem Zuhörer vor dem Hintergrund dieser Protokolle die Anträge der Verteidiger und auch das selbstbewusst humorig vorgetragene letzte Wort des Angeklagten Veysel K. unangenehm aufstoßen.

Die Indizien der Anklage reichten nicht für eine Verurteilung, erklärte Rechtsanwalt Mark Höfler (für Selim D.). Er forderte 'in dubio pro reo' Freispruch für seinen Mandanten, dem vorgeworfen war, das Opfer festgehalten und mit einem Messer nach einem Zeugen gestochen zu haben. Auch Rechtsanwalt Axel Weimann und Hansgeorg Birkhof (für Veysel K.) beantragten Freispruch für ihren Mandanten. Ein Zusammenhang mit der Familie Abou-Chaker sei nicht belegt. Man könne sich "vieles vorstellen", erklärte Weimann. Bewiesen sei jedoch nichts. Veysel K., der von einem Mitglied der Abou-Chaker-Familie angestellt war, soll laut Anklage auf das am Boden liegende Opfer mit einer Vielzahl von bis zu zehn Zentimeter tiefen Messerstichen in Bein und Gesäß gestochen haben.

"abscheulich und hässlich"

Auch für Ferhat Y. soll es nach Wunsch der Verteidiger glimpflich ausgehen. Ferhat Y. war nach einem halben Jahr Verhandlungsdauer teilgeständig und hatte angegeben, er und zwei weitere nicht benannte Personen hätten in einer Spontanktion den Khalil Y. verprügeln wollen, weil dieser Drogen an Minderjährige verkaufe. Dass bei der Tat ein Messer im Spiel war, will er nicht mitbekommen haben. Und dass die Täter in bereitgestellten Wagen flüchteten, kann Ferhat Y. sich nicht erklären. Rechtsanwalt Elfferding beantragte für ihn eine Freiheitsstrafe, die zwei Jahre und sechs Monate nicht übersteigt und die zu verbüßende Reststrafe im offenen Vollzug abzuwickeln. "Damit könnte Herr Y. Leben", so Elfferding.

Während sich die Mitangeklagten in ihrem 'letzten Wort' ihren Verteidigern anschlossen, verlas der mutmaßliche Haupttäter Veysel K. seines aufrecht vor der Strafkammer stehend vom Blatt. Die Tat sei "abscheulich und hässlich" heißt es darin. Er habe sie jedoch nicht begangen. Einen Zusammenhang mit der Familie Abou-Chaker und dem vorliegenden Fall, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, gäbe es nicht. Man möge ihm seine kleinen Scherze während des Verfahrens, das er übrigens sehr ernst nehme, verzeihen. Er hätte wegen der Haft der 'Aufmunterung' bedurft. Sein anhaltendes Schweigen während des Verfahrens sei dem guten Rat seines Rechtsbeistands geschuldet.

Parallelwelten mit Angstkulisse

Nebenklagevertreterin Barbara Petersen, die den Geschädigten Khalil Y. vertrat, zeigte sich in ihrem Plädoyer am Montag abgestoßen von der mutmaßlich durch die Angeklagten forcierten "Parallelwelt", in der das "Recht des Stärkeren" regiere. Zu Beginn des Verfahrens im Januar dieses Jahres sei vom überwiegend männlichen Publikum und von Sympathisanten der Angeklagten eine "Angstkulisse aufgebaut worden", die sie so noch nicht erlebt habe. Zeugen hätten geschwiegen, seien möglicherweise manipuliert worden. Geradezu "unverfroren" hätte Alibigeber Mustafa Ka. mit seiner Aussage eine "Vorstellung geliefert", die den Angeklagten Veysel K. entlasten sollte und die in ihrer Detailtreue nahe legt, er habe die Einlassung seines Freundes vor Gericht gelesen. (Laut Staatsanwaltschaft soll dies für Mustafa Ka. noch Folgen haben.)

Wie auch immer. Wenn die 30. Strafkammer am Donnerstag ihr Urteil fällt, wird sie diese Tat nur zum Teil aufgeklärt haben können. Als gesichert gilt: ein libanesischer Asylant, der allerdings wohl auch kein "Engel" war, es aber wagte, einen Abou-Chaker anzuzeigen, wird möglicherweise dauerhaft gehbehinderter Schmerzpatient sein.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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