
Ergebnisse wird es im Verfahren gegen Börsen-Guru Markus Frick am nächsten Donnerstag geben. Dann verkündet die 19. Große Strafkammer das Urteil gegen den gelernten Bäcker, der sich bei seinen Börsenempfehlungen zum Schaden der Anleger lediglich auf sein 'Bauchgefühl' verließ, eigene Interessen verschwieg und, wie er am ersten Prozesstag zugestand, auf weitere Recherchen verzichtete. Zu eigenem Vorteil versteht sich.
Überraschungen sind indessen nach dem heutigen Verhandlungstag nicht mehr zu erwarten. So entschied das Gericht unter Vorsitz von Richter Willnow mindestens ein Viertel der in Rede stehenden Fälle aus der Anklage zu streichen und stellte, auch zur Zufriedenheit der Verteidigung, eine Bewährungsstrafe von anderthalb bis zwei Jahren in Aussicht. Im Zweifel für den Angeklagten.
Richter Willnow hob das 'anständige Nachtatverhalten' des Angeklagten hervor. Seine Kooperationsbereitschaft, den Willen zur Schadenswiedergutmachung. Willnow: "Wenn wir nur Fälle wie Herrn Frick hätten, würden wir (d. A.: offenbar das Gericht) kostendeckend arbeiten." Auch Staatsanwalt Tarvo Hovi verzichtet auf weitere Beweismittel. Die Aussage einer Gutachterin der deutschen Finanzaufsicht BaFin sei entbehrlich, "wenn man sich sagt, das Ergebnis ist okay."
Und das war es dann wohl mit dem Verfahren, das mit fünf Prozesstagen und nur einem Zeugen auskam. Mit der Verlesung eines Schreibens der SI Finanz (Sitz Mauritius), die während der Tatzeit ein Depot des Angeklagten hielt, unterschrieben von einem zweifelhaften Unbekannten, in dem der Verzicht an die durch die Staatsanwaltschaft sichergestellten Millionen erklärt wird, herrscht schließlich betretene Zufriedenheit im Saal 618.
Geht es im Grunde, so drängte es sich auf, im Kern lediglich um den Punkt: Wer bekommt die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Millionen? 'Die bange Frage', wie sich der Vorsitzende Richter ausdrückte, diese sei in der RussOil-Aktie gebunden, konnte negativ beschieden werden. Richter Willnow konstatiert: "Das ist alles richtig schön." 45 Millionen von dieser Summe sollen nun in die Berliner Justizkasse fließen. Den Rest können die geschädigten Anleger in spe aus dem Angeklagten herausprozessieren.
Ein Vorsatz, da sind sich Gericht und Staatsanwalt Tarvo Hovi einig, ist dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Hovi: "Eine vorsätzliche, sittenwidrige Handlung kann dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden." Angeblich hielt Markus Frick die drei russischen Schrottaktien, mit deren Empfehlungen er Kaufwellen unter den Anlegern auslöste, selbst für wertvoll. Allerdings verlor er, das dreimal in Folge, just in dem Moment den Glauben an diese Aktien, als ihr Wert auf dem Zenit stand. Frick verkaufte, den Anlegern blieb der Schaden.
Dass Markus Frick, der sich als Börsen-Kenner auswies und dessen Börsenseminare erfolgshungrige Eleven wie Motten das Licht anzogen, die Instrumentarien eines Börsenberaters nicht kannte, muss jedoch irritieren. Ein Blick in die Datenbank der SEC Info, eines in San Francisco gehosteten Informationsdienstes der amerikanischen Finanzaufsicht, hält noch heute die 'Fillings', sprich Informationen, über die drei genannten russischen Unternehmen bereit.
Kann denn, das fragt man sich, in Deutschland, dem Land der tausend Zertifikate und malträtierten Stempelkissen, jeder Börsen-Hanussen werden, der sich auf den großen Bluff versteht? Ein bisschen Inselhopping, Buschibubu, ein bisschen Paragrafenslalom und du bist, ohne Skrupel, so lange die deutsche Börsen- und Finanzaufsicht schläft, kein europäisches Pendant zur SEC Info online steht, reich?
("Irgend wie so hat er das gesagt, und das sind auch nicht meine Worte." Zitat aus einem Gedicht von Jan Faktor aus dem Lyrikband "Georgs Versuche an einem Gedicht und andere positive Texte aus dem Dichtergarten des Grauens")
Urteil am 14. April 2011, 9:30, Saal 618
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Renate Daum (graumarktinfo.de, 31.3.2011)