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Gerichtsreportagen


Prozess um Nussbaum-Fälschungen endet mit Bewährungsstrafen


von von Barbara Keller

Mo., 29.11.2010, 4. gr. SK
Sechs Monate dauerte das Verfahren gegen sechs Angeklagte, denen vorgeworfen wurde, in den Jahren 2007/2008 die Maler Felix Nussbaum und Martin Kippenberger gefälscht und teils erfolgreich auf dem internationalen Kunstmarkt platziert zu haben. Die Bilanz: vier Bewährungsstrafen, eine Einstellung, ein Freispruch...
'berlinkriminell.de' berichtete...

Sicher eine ernüchternde Bilanz für die Ermittlungsbehörde. Doch der mutmaßliche Ideengeber und Drahtzieher war nicht greifbar, weil verhandlungsunfähig. Die sechs Angeklagten - vier Kunsthändler, ein Restaurator und ein Maler - kamen auf diese Weise glimpflich davon. In U-Haft saß vorübergehend nur eine Kunsthändlerehepaar. Er drei Monate lang, sie einen Tag. Das Zünglein an der Waage gab der geständige Restaurator und Maler Jürgen R. (52).

Am 29.11.2010 drückten nur noch das Kunsthändlerpaar Wilhelm und Sigrid D. sowie Jürgen R. die Anklagebank. Zuvor war der Kunsthändler und Galerist Björn St., der Mann 'mit den entscheidenden Kontakten', freigesprochen worden. An welcher Stelle der dubiosen Geschäfte die Kenntnis von den Fälschungen abriss, könne nicht mehr ermittelt werden, so der Vorsitzende Richter Henning Schwengers in der Urteilsbegründung. Er nannten ihn einen "gutgläubigen Helfer" des Kunsthändlerpaares.

Der geständige Kunsthändler Knut E., der Jürgen R. mit den Kippenbergerfalsifikaten beauftragte, erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Knut E., damals in finanziellen Nöten, war nach eigenen Aussagen von der Fälschung derart begeistert gewesen, dass er zuletzt selbst glauben wollte, sie sei echt.

Gegen den Maler Willem P. wurde das Verfahren bereits im Sommer gegen Auflagen eingestellt. Der gebürtige Südafrikaner hatte Jürgen R. unter anderem bei dem Bild "Selbstporträt mit Maske" Pate gestanden und hierfür 50,-- Euro erhalten. Auch ihm war nicht nachzuweisen, dass ihm bewusst war, an einer Fälschung mitzuwirken.

Blieben zuletzt das Kunsthändlerehepaar Sigrid und Wilhelm D. sowie der Restaurator Jürgen R. Bis zuletzt hatte das Ehepaar D. die Anklage bestritten und den Hauptbelastungszeugen Jürgen R. der Lüge bezichtigt. Sie wüssten nicht, warum der Angeklagte sie belaste. Vielleicht, weil er die Schuld nicht allein tragen wolle, hatten sie in ihren Einlassungen gemutmaßt.

Folgerichtig forderten ihre Verteidiger Freisprüche. Die Verteidigung des Zeugen Jürgen R., ohne den der Prozess so nicht hätte stattfinden können, schloss sich dagegen knapp den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an und beantragten, eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer auch das Ehepaar D. für schuldig befunden. Er forderte für Jürgen D., der bislang nicht einschlägig vorbestraft war, eine Haftstrafe von zwei Jahren. Für Wilhelm D., der bereits mit Betrugsdelikten in Frankfurt am Main in Erscheinung trat, verlangte er eine Haft von einem Jahr und fünf Monaten. Für Sigrid D., ebenfalls nicht adäquat vorbestraft, sollten es ein Jahr und elf Monate sein.

Nach anderthalb Stunden Beratung verkündete das Gericht gegen die Angeklagten das Urteil. Wegen Betrug, Beihilfe zum Betrug und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für Jürgen R. Wegen des Gebrauchs gefälschter Urkunden und versuchten Betrugs in mittelbarer Täterschaft ein Jahr und sieben Monate für Wilhelm D., ein Jahr und fünf Monate für Sigrid D. Alle drei Haftstrafen ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung.

Das Gericht glaubte den Aussagen von Jürgen R. Sie seien "schlüssig". Das hätten die Ausführungen des geständigen, bereits verurteilten Knut E. bestätigt. Aber auch Frau D. sei über die Fälschungen informiert gewesen. Richter Schwengers: "Die Kammer glaubt nicht, dass Frau D. keine Ahnung hatte."

Unter dem Strich bleibt die Gewissheit, dass der Drahtzieher des Coups bis auf weiteres nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, der Grad der Tatbeteiligungen offen bleiben wird und dass die Hersteller der Fälschungen in jeder Hinsicht den Kürzeren zogen. Denn während die Kunsthändler Provisionen in fünfstelliger Höhe unter sich aufteilten, gaben sich Restaurator Jürgen R. und Maler Willem P. lediglich mit Schuldentilgung und 50,-- Euro zufrieden.

Auch mit Blick auf den aktuellen Skandal um die Fälschungen aus der ominösen "Sammlung Jäger" waren sich wohl alle Juristen im Saal einig über das seltsame Geschäftsgebaren des internationalen Kunstmarktes. Eines Marktes, auf dem vielstellige Summen auch bar über den Tisch gehen und dem das Woher und Wohin eines vermeintliches Kunstobjektes egal scheint, solange sich die Kuh nur melken lässt.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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