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Freispruch für den ehemaligen Verwaltungsratschef des Berliner Steuerzahlerbundes


von Barbara Keller

30. August 2007. Amtsgericht Tiergarten. Abt. 327.
Seit Ende 2005 haftete dem ehemaligen Verwaltungsratschef des Berliner Steuerzahlerbundes Kurt F.-W. der Makel unternehmerischer Unlauterkeit an. Es war ihm vorgeworfen worden, seinen ehemaligen Kompagnon der A.R.T. Grund & Boden Geschäftsführungs- GmbH (A.R.T.) Thomas A. übervorteilt und seine Geschäfts- und Lebenspartnerin, die Immobilienmaklerin Heike B. protegiert, gar mittels lancierter Arbeitsamtsgelder unterhalten zu haben. Strafrechtlich wurden ihm und Heike B. schwere Untreue, Heike B. zudem Betrug vorgeworfen. - Klare Freisprüche am zweiten Tag der Hauptverhandlung.
Bericht zum Prozessauftakt vom 7.Sept.06...



Laut Michael G. (64), damals Unternehmensberater der A.R.T., hatte Thomas A. seinem A.R.T.-Kompagnon Kurt F.-W. den 'totalen Krieg' erklärt und süffisant zu verstehen gegeben: "Ich pflege meine Feindschaften." So brachte Geschäftspartner Thomas A. innerhalb dieser Fehde am 23.12.2002 eine einstweilige Verfügung gegen Kurt F.-W. auf den Weg, die diesen der Geschäftsfähigkeit berauben sollte.

Doch die kam 90 Minuten zu spät. Denn um 12:00 hatte F.-W. bereits ein Schuldanerkenntnis über 95.000,00 Euro zugunsten von Heike B. unterzeichnet. Zufall? - Das war am ersten Tag der Hauptverhandlung die Frage. Eine weitere, ob Heike B. überhaupt von der A.R.T. zu vergütende Leistungen in Höhe der 95.000,00 Euro zustanden.

Der Vorsitzende Richter hielt nach Anhörung diverser Zeugen am ersten Tag der Hauptverhandlung, am 7. Sept. 2006, die "Sache noch nicht reif für einen Freispruch" und lud den Urheber der Anzeige Thomas A. als Zeugen. Da auch gegen Thomas A. derzeit in Deutschland ermittelt wird, sicherte das Gericht dem Zeugen freies Kommen und Gehen.

Der abwesende Herr A.

Aber der Hauptbelastungszeuge Thomas A., der seine Zelte dauerhaft in Südafrika aufgeschlagen hat und dort wohl eine Jagd-Ranch namens 'Makuto' sein eigen nennt, erschien wie zu erwarten nicht. Thomas A. machte übrigens Ende 2005 auch als Bauunternehmer Schlagzeilen. Rund 40 Altbauten soll er im Rahmen des Förderprogramms "Soziale Stadterneuerung" (bis 2001) saniert und weiterverkauft haben. Seinerzeit war von 'Beschwerden über Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen' gegenüber der IBB und dem Senat durch den Stadtbezirk und von einem eingestrichenen Gewinn durch Thomas A. von möglichen 65 Millionen Euro die Rede.

Auch die nun der schweren Untreue Angeklagten Kurt F.-W. und Heike B. finden für ihren ehemaligen Geschäftspartner Thomas A. wenig gute Worte. So bescheinigt ihm beispielsweise Kurt F.-W. erhebliche 'kriminelle Energie'. Mit zwei bis drei Millionen Euro soll sich der Mann über die Schweiz nach Südafrika abgesetzt haben. Und wie F.-W. herausfand, soll 'Ossi' Thomas A. auch eine mehrjährige Haftstrafe wegen eines Tötungsdeliktes hinter DDR-Kerkermauern verbracht haben.

Frauenfeind und rücksichtsloser Jäger

Das kann ja wohl kaum ein seriöser Hauptbelastungszeuge sein, moniert Kurt F.-W. Und Heike B., die Thomas A. auf der Ranch in Südafrika, wie sie sagt, kennenlernte, berichtet wenig schmeichelhaft: "Er ist ein rücksichtsloser Jäger." Einen Luchs soll er nur so aus Spaß am Töten in seinem Käfig erschossen haben. "Mit Frauen hatte A. Probleme", sagt F.-W. Und Heike B. zitiert Thomas A. mit seinen Worten: "Frauen haben im Geschäft nichts zu suchen!"

Soweit zu Thomas A., der sich zu diesen Vorwürfen seiner ehemaligen Geschäftspartner ja nicht mehr äußern kann. Nachdem am zweiten Tag der Hauptverhandlung der Beweisantrag der Staatsanwaltschaft scheiterte, die Ausssage Thomas A. mittels einer Videokonferenz einzuholen, folgten die Freisprüche.

In der Urteilsbegründung hieß es, die Belastungszeugen hätten sich 'diffus geäußert' und eher zur Entlastung der Angeklagten beigetragen. Der Hauptbelastungszeuge Thomas A. sei 'im Vorwege schon mit Vorsicht zu genießen'. Die Angeklagten seien deshalb auf Kosten der Landeskasse freizusprechen.

Freispruch auf ganzer Linie

Einen Antrag auf Entschädigung der Angeklagten wies der Vorsitzende Richter mit den Worten ab: "Ich wüsste nicht, wo da ein Schaden eingetreten ist. Wenn was ist, dann melden Sie sich."

Dem sich anschließenden Verfahren gegen Heike B. wegen Betrugs, in dem der Immobilienmaklerin vorgeworfen wurde, eine Scheinfirma gegründet zu haben, um Lohnzuschüsse für zwei von ihr Angestellte vom Arbeitsamt zu 'erschleichen', endete ebenfalls mit einem Freispruch.

Heike B., die vier Jahre mit Kurt F.-W. liiert war, arbeitete mit ihrer am 2.12.2003 gegründeten Hausverwaltungsfirma fast ausschließlich, 80% bis 90% wie sie sagt, für den Immobilienunternehmer Kurt F.-W. Da beide ein gemeinsames Büro teilten und Kurt F.-W. dort nach Aussage der Zeugen auch der 'Hauptchef' war, entstand zumindest bei einem der Beschäftigte der Eindruck, eigentlich ausschließlich für Kurt F.-W. tätig zu sein. Indessen konnte Heike B. alle nötigen Verträge beibringen.

In der Urteilsbegründung, Freispruch zu Lasten der Landeskasse, betonte der Vorsitzende Richter, Kurt F.-W. sei zu Unrecht vorgeworfen worden, seine Geliebte mit Mitteln des Arbeitsamtes zu unterhalten. Dieser Eindruck habe hier revidiert werden können, denn Heike B. sei eine "Frau von Dynamik und Power".


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Freispruch vom Vorwurf der schweren Untreue für Kurt F.-W. und Heike B. Auch das Betrugsverfahren gegen Heike B. endete mit einem Freispruch.

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