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Verwaltungsratschef des Berliner Steuerzahlerbundes unter Anklage


von Barbara Keller

07. Sept. 2006, Amtsgericht Tiergarten, Abt. 327 - Schöffengericht
Im Bund der Berliner Steuerzahler (BdSt) ist der Wurm los. Bereits Ende 2005 attackierten Kritiker aus den eigenen Reihen die seltsame Gemengelage innerhalb der Führungsriege. Der Vorwurf: der damalige Chef Günter B. sei mit dem ihn eigentlich kontrollierenden Verwaltungsratvorsitzenden Kurt Fischer-Weiherig (48) geschäftlich verbunden: in der A. R. T. Grund & Boden Geschäftsführungs- GmbH (A.R.T). Nach einem 2005 eingestellten Verfahren wegen Verdachts der Untreue gegen beide, wird dem Verwaltungsratschef Fischer-Weiherig jetzt vorgeworfen, seine damalige Freundin, die Immobilienmaklerin Heike B. (37), über ein dubioses Schuldanerkenntnis zulasten der A.R.T. mit 95.000 € erfreut zu haben. - Das Verfahren trifft den Berliner Steuerzahlerbund an seiner Achillesverse: der Glaubwürdigkeit.

Urteil und Bericht vom 30. Aug. 2007


Das durch eine Strafanzeige im Frühjahr 2005 ausgelöste Verfahren gegen Günter B. und Kurt Fischer-Weiherig, in dem beide verdächtigt wurden, im Jahr 2001 zu Unrecht eine Einmalzahlung aus der Vereinskasse, circa 37.000 €, an B. veranlasst zu haben, musste damals eingestellt werden. B. hatte erklärt, die Summe sei eine durch zuständige Vereinsgremien genehmigte Entlohnung für die zweijährige Vertretung des erkrankten Vereinszweiten. Trotzdem trat Günter B., der (so die Berliner Morgenpost vom 15.11.2005)* zumindest noch Ende 2005 anders als behauptet durch eine britische Limited namens Schutz Ltd. mit der A.R.T.-Unternehmensgruppe korrespondierte, Ende letzten Jahres zurück.

Der Vorwurf, den Kurt Fischer-Weiherig und mit ihm seine ehemalige Partnerin Heike B. heute trifft, ist ähnlich gelagert. Wieder soll eine große Summe Geldes ohne Gegenleistung geflossen sein. Dieses Mal geht es um 95.000 €. Die, so heißt es in der Anklage, ließ Geschäftsführer Kurt Fischer-Weiherig am 23. Dezember 2003 als 'grundlos notarielles Schuldanerkenntnis' seiner damaligen Freundin Heike B. zukommen. Zulasten der A.R.T. GmbH & Co. KG.

Pflege von Feindschaften

Die Anzeige stammt von seinem ehemaligen Geschäftspartner Thomas A., mit dem es just zu diesem Zeitpunkt wegen privater Querelen krachte. Drei Dutzend juristische Auseinandersetzungen soll der heute Angeklagte mit Geschäftspartner Thomas A. geführt haben, der wo er konnte, nun Fischer-Weiherigs Projekte und den Geldfluss blockierte. Laut Michael G. (63), damals Unternehmensberater der A.R.T., hatte Thomas A. seinem Partner den 'totalen Krieg' und süffisant erklärt: "Ich pflege meine Feindschaften."

So bringt Geschäftspartner Thomas A. innerhalb dieser Fehde am 23.12.2002 eine einstweilige Verfügung gegen Fischer-Weiherig auf den Weg, die diesen der Geschäftsfähigkeit beraubt. 90 Minuten zu spät. Denn um 12:00 hat Fischer-Weiherig das Schuldanerkenntnis zugunsten von Heike B. längst unterzeichnet. Zufall?

Völlig korrekt verhalten

Am ersten Tag der Hauptverhandlung weist Kurt Fischer-Weiherig die Vorwürfe weit von sich. "Ich habe mich vollkommen korrekt verhalten!", sagt er. In einer längeren, zweiteiligen Erklärung schildert der gelernte Versicherungskaufmann seine Geschäftsbeziehung zu Thomas A. und die Rolle von Heike B. in der GmbH.

Geschäftspartner Thomas A., sagt er, soll unrechtmäßig Gelder auf andere Baustellen umgeleitet, Immobilien 'bis zur obersten Kante beliehen' und Gelder über Schweizer Banken nach Südafrika transferiert haben. Heute sei Thomas A. mit zwei bis drei Millionen Euro in Südafrika flüchtig. Heike B. hingegen, so Fischer-Weiherig, war seinerzeit als Projektleiterin für die A.R.T. tätig. "Ohne sie wären die Projekte an die Wand gelaufen." Und: weil Geschäftspartner Thomas A. alles blockierte, sei Fischer-Weiherig auf diese dubiose Form der nachträglichen Auszahlung verfallen.

Der Achtzehnstundentag

Heike B. hingegen ist pikiert und findet es "merkwürdig, dass dieser Prozess stattfindet" und dass sie sich überhaupt vor Gericht erklären muss. Sie sei eine erfahrene Immobilienfachfrau, die ihre Menschenkenntnis bei der Legalisierung beispielsweise von besetzten Häusern in der Pfarrstraße erworben habe. Auch bei der mit Fördermitteln durch die landeseigene Berliner Investitionsbank beholfenen Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in der Anklamer Straße (Mitte). Für die A.R.T. wandte sie zehn Stunde am Tag, oft auch am Wochenende auf.

Dabei hatte die Fachfrau, die auch in der Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt und der ASUM GmbH (Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Mieterberatung) den richtigen Ton fand, noch diverse andere Tätigkeitsfelder. Das bestätigt Heike B. auf Anfrage des Richters. Vermietung, Hausverwaltung, Makeln, zählt sie auf. Ja richtig, stimmt sie zu, ihr gehöre auch die Borngräber Immobilien- und Hausverwaltung, die sie damals allein führte. Ein 18-Stundenarbeitstag habe sie schließlich an den Rand einer schweren Krankheit gebracht.

Noch nicht reif für den Freispruch

Am ersten Verhandlungstag sind außerdem der ehemalige Vorstand Manfred G. (54), heute arbeitslos, Unternehmensberater Michael G. (63) und die damalige Bürokraft Gabriela F. (46) zu hören. Allein handfeste Beweise für eine fehlende Gegenleistung bezüglich der beanspruchten 95.000 € liefern alle drei nicht. Und so fordert Fischer-Weiherigs Verteidiger folgerichtig Freispruch für seinen Mandanten. Zumal der vom Richter avisierte Belastungszeuge Thomas A., wie er sagt, "ein flüchtiger Straftäter sondergleichen" sei.

Aber der Vorsitzende Richter hält die "Sache noch nicht reif für einen Freispruch." Er will den jetzt in Südafrika ansässigen Thomas A. via Fax als Zeugen laden, ihm freies Geleit zusichern und setzt die Verhandlung bis Januar 2007 aus.
* Zitat (MoPo 15.11.05, J. Fahrun):
"...B. versicherte damals gegenüber dieser Zeitung, die geschäftlichen Kontakte seien mit seinem Amtsantritt beim Steuerzahlerbund eingestellt worden. Jedoch belegt eine der Morgenpost vorliegende Kopie einer Notars-Urkunde, daß B. erst nach der Razzia am 24. März 2005 seinen Anteil an der A.R.T. Grund & Boden Geschäftsführung GmbH für einen Euro an Fischer-Weiherig verkauft hat. Über eine englische Limited namens Schutz Ltd, deren Direktor B. ist, bleibt er mit der A.R.T.-Unternehmensgruppe seines Verwaltungsratschefs weiterhin in Kontakt. B. sagt, die vormals bestehende Zusammenarbeit an einzelnen Projekten sei beendet..."

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NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Der Verwaltungsrats-
chef des Berliner Steuerbundes Kurt Fischer-Weiherig , gegen den derzeit auch wegen einer mutmaßlichen Insolvenzstraftat ermittelt wird, soll seiner damaligen Partnerin Heike B. ohne Gegenleistung 95.000 € in Form eines dubiosen Schuldanerkennt-
nisses zu Lasten der A.R.T. GmbH zugeschrieben haben, dessen Geschäftsführer er war. Geschäftspartner Thomas A. begehrte auf.


Immobilienmaklerin Heike B. arbeitete zwei Jahre lang 18 Stunden am Tag. 10 Stunden nebenbei und auch am Wochenende für die A.R.T GmbH und acht Stunden in ihrem Hauptgeschäft.

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