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Gerichtsreportagen


Richtigstellung:
Rechtsanwältin nicht wegen "Sex mit Häftlingen angeklagt"


von C. Rockenschuh

Berlin, 12. Dezember 2017
Am nächsten Montag wird am Amtsgericht Tiergarten gegen die Berliner Rechtsanwältin Stephanie B. (39) verhandelt. Sie soll einen (jetzt mitangeklagten) Häftling und mutmaßlichen Dealer in der U-Haft mit Tilidin versorgt haben. - Nun hat jemand nicht dicht gehalten und es schallt vorweihnachtlich "Sex, Drugs and Rock 'n' Roll" durch die Medien. Alles für ein interessiertes Publikum, dessen ganze Welt ein "Tatort" ist. - Die Justizbehörde stellt richtig.


Vielleicht ist es auch eine Art Retourkutsche. Sitzen die Raben auf den Bäumen und der Hund flaniert über die Wiese, gibt es gewagte Angriffs- und Tiefflüge auf den Vierbeiner. Sitzen die Raben nichtsahnend auf der Wiese, wird ein Hund daher gejagt kommen und die freche Bande aufscheuchen. - Was lustig anzusehen ist, darf nicht darüber hinwegtäuschen: Es geht immer um Kopf und Kragen.

So gibt es seitens der Verteidigung auch gern Einstweilige Verfügungen und Abmahnungen mit der Schmierseife "Persönlichkeitsrechte", um der Presse die Berichterstattung zu erschweren. (Und / oder 'nen schnellen Euro nebenbei zu machen.) - Die Retourkutsche ist -> dafür erfährt alle Welt, dass eine Berliner Rechtsanwältin 'mutmaßlich' nicht nur Drogen in den Knast schmuggelte, sondern auch noch 'mutmaßlich' Sex mit Delinquenten hatte.

Die Strafrechtlerin hat es 'mutmaßlich' vergeigt. Am Montag wird es am Amtsgericht ab 13:30 Uhr um die Wurst gehen. - Nicht nur um den 'guten Ruf' der Rechtsanwältin, sondern vor allem um ihre Zulassung.

Vorab stellt die Justiz-Behörde noch einmal klar: Die Rechtsanwältin ist nicht wegen "Sex mit Häftlingen angeklagt". Dafür gibt es keinen Paragrafen. Und das interessiert auch eher die Rechtsanwaltskammer.
Der Juristin werden ausschließlich "Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz" zur Last gelegt.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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