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Polizeiwillkür - Korpsgeist von Polizeibeamten scheitert ...


von C. Rockenschuh

'Berlin Mitte', Herbst 1854. Polizeibeamte zerren nachts einen Mann auf die Wache. Der Arestierte ist betrunken und pöbelt (angeblich). Vor dem 'Wagner' in der Schönhauser Allee hat sich der Gast des bekannten Vergnügungslokals für ein randalierendes Weibsbild verwendet. Der Mann zerschlägt die Fensterscheibe der Eingangstür des Polizeireviers, kommt vor Gericht und wird:
f r e i g e s p r o c h e n . . .


Kaum zu glauben. (Wohl auch für heutige Verhältnisse überraschend.) Denn in der preußischen Brauerei Königsstadt, Ecke Saarbrücker Straße 1951Hauptstadt Berlin, das in den 1850ern unter Massenzuwanderung, Arbeitslosigkeit und Unruhen leidet und nur notdürftig mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wie dem Bau des Landwehrkanals befriedet werden kann, sind willkürliche Ausweiskontrollen und Razzien an der Tagesordnung. Doch wo der Bürger privat ist, am Zapfhahn, da mag - zumindest ein Berliner Richter - nicht das Damokleschwert schwingen.

In einer Herbstnacht des Jahres 1854 kommt es zwischen 22 und 23 Uhr zu einigem Krawall auf der Schönhauser Allee. Vor dem "Wagner" (Lokal der Wagnerschen Brauerei; heute "I Due Forni" an der Ecke Saarbrücker Straße) kommt es zum Tumult. Ein 'völlig betrunkenes Weibsbild', welches keine 'Anstandsregeln' mehr zu kennen scheint, ist zum Spott der anwesenden Herren, zum Anstoß der Damenwelt aus dem 'Wagner' geflogen.

Ein wachhabender Polizeibeamter hat die Zecherin entfernt. Nun bekommt es Vizewachtmeister Ruhnau, wie der Ordnungshüter heißt, mit einem Kavalier der Frau zu tun. Der hofft, die trällernde Taumelnde zurück ins 'Wagner'zu zerren. Vizewachtmeister Ruhnau wohnt selbst fußläufig in der Kastanienallee 17. und hat im Geist offenbar schon Feierabend gemacht.

Doch zu einem friedlichen Schichtausgang kommt es nicht. Ruhnau versucht vergeblich, den ebenfalls angesäuselten Kavalier an seinem Tun zu hindern. Stattdessen wird er, laut eigener Aussage,beleidigt: "Wachtmeister oder Constabler, das geht mich gar nichts an, das ist mir alles ganz gleich", lallt es ihm entgegen. Was soviel heißt wie: "Ob Bulle oder Stasi ist mir Wurscht." Jetzt will Ruhnau unbedingt die Personalien des Beleidigers feststellen. Er beißt jedoch auf Granit.

Laut Ruhnau widersetzt sich der Mann seiner Mitnahme und beleidigt weiter unflätig. Mit Gewalt ist der Nachtschwärmer auf die Amtsstube am Alexanderplatz (damals Ochsenkopfplatz) gebracht. Trotzdem er sich nun mit seinem Pass legitimiert, wird er vernommen. Nach seiner Person befragt soll der als Delinquent Behandelte die Beamten mit sybillinischen Erklärungen bis auf's Blut gereizt haben. "Ich bin, was ich bin", soll er geunkt und mit der Äußerung "Oui, Monsieur" verstört haben.

Den Beamten reißt offenbar der Geduldsfaden. Sie wollen im Nachbarzimmer die Vernehmung fortsetzen. Der Widerborstige schlägt bei der Gelegenheit die Glasscheibe der Amtsstube ein. Das hätte doch jetzt - Kraft Schulterschluss der Beamten - eine klare Verurteilung geben können. Doch weit gefehlt.

Stadtgerichtsrat Späthen, Vorsitzender der vierten Deputation, auch Vorsitzender beim Schwurgerichtshof, lässt sich am Tag der Gerichtsverhandlung einen Monat nach der 'Tat' nichts vormachen. Nach Anhörung vielerlei Zeugen erkennt Späthen den hier als Beamtenbeleidigung und Sachbeschädigung angeklagten Sachverhalt als hinfällig.

Denn laut Zeugenaussagen soll der amüsierfreudige Privatmann bereits auf dem Weg zur Wache von den beiden Polizisten grundlos an die Wand gedrückt worden sein, worauf er 'jämmerlich um Hilfe schrie'. Und betreffs der Beamtenbeleidigung: nur die Beleidigten selbst, die Ordnungshüter, konnten die hier angeklagten Anwürfe bezeugen.

'Gerechtes Erstaunen' rief bei Gerichtshof und dem 'zuhörenden Publikum' das Motiv der Polizeibeamten hervor, den Angeklagten nach Feststellung der Personalien nicht auf freiem Fuß zu setzen. Angeblich, so die Beamten, habe man nach dem Polizeipräsidium telegrafieren wollen, um sich weitere Gewissheit über den Privatmann zu verschaffen.

Gerichtsrat Späthen sprach den Angeklagten schließlich in allen Punkten von der Anklage frei und erklärt Vizewachtmeister Ruhnau und Co.: "Meine Herren, die Praxis Ihrer Kollegen präventiv Anzeige zu erstatten, ist der hiesigen Behörde hinlänglich bekannt." Den Anklagepunkt der Sachbeschädigung verwarf der Richter in der Annahme, "dass der Angeklagte die Scheiben des Polizeipräsidiums keineswegs aus strafbarem Vorsatz, sondern nur im Stande gerechter Notwehr eingeschlagen habe."

Bild 1:

Ruinen der Brauerei Königsstadt, 20.01. 1951 (vormals Brauerei Wagner) an der Ecke Schönhauser Allee / Saarbrücker Straße; (Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-19000-3039 / CC-BY-SA)



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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