sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

berlinkriminell.de
Gerichtsreportagen


Die mutmaßlichen Schweigegelder der Abou-Chakers


von C. Rockenschuh

28.03.2014, 30. Strafkammer, Saal B129
Vor einem Jahr sollen drei jetzt Angeklagte einen Mann in einem Wett-Café in Charlottenburg überfallen und mit Messerstichen schwer verletzt haben. Laut Staatsanwaltschaft ist der Angriff ein Racheakt des Abou-Chaker-Clans. Am Freitag sagte das Opfer der Attacke in einer Videokonferenz zu den Hintergründen der Tat aus...
Erster Prozesstag (6.1.2014) und weitere Beiträge zum Verfahren.

Khalil Y. (40) ist nicht in einem Zeugenschutzprogramm. Dass er nun auf eigenen Antrag Die Zeugenaussage des Opfers wurde per Videokonferenz übertragenbereits den zweiten Termin im Rahmen einer Videokonferenz aussagt, liegt an seiner psychischen Verfassung. Dr. med. Karl Kreutzberg, Arzt für forensische Psychiatrie, bescheinigte dem Opfer des Messerangriffs aus 2013 eine posttraumatische Belastungsstörung.

Auch am Freitag, dem 28. März 2014, fast genau ein Jahr nach der Tat, ließ die Konzentration des Zeugen Khalil Y. nach der Mittagspause deutlich nach. Sechs Rechtsanwälte, eine Staatsanwältin, ein aus fünf Personen bestehendes Richtergremium befragten den aus dem Libanon gebürtigen Mann über mehr als vier Stunden.

Flankiert von seiner Verteidigerin Barbara Petersen sowie seiner Dolmetscherin, bemühte sich Khalil Y., die teils auch für ihn heiklen Fragen zu beantworten. Dabei war die Befragung nicht nur für den Zeugen, sondern auch für die Übersetzerin eine besondere Herausforderung.

Schlechtes Arabisch, schlechtes Deutsch

Khalil Y., der Deutsch versteht und mit deutlichem Akzent spricht, ist auch des Arabischen nur begrenzt mächtig. Der Übersetzer klagte über halbe Sätze, fehlende Artikel. Der Zeuge, so der Dolmetscher, spräche ein "primitives Arabisch" und unterscheide nicht zwischen Plural und Singular. Als der Zeuge sich in einer Weise verhaspelt, die die Identifizierung eines weiteren Beteiligten eröffnet, passiert etwas, das der versierten Übersetzerin eigentlich nicht unterlaufen darf. Sie unterschlägt auf Bitte von Khalil Y. den Hinweis, dass es sich bei der relevanten Person um einen eigenen Verwandten handelt.

Der Eklat ist da. Da Verteidiger Axel Weimann ein "vorzügliches Arabisch" spricht, wie Richter Herb in diesem Zusammenhang anmerkt, folgt dem Fauxpas ein Antrag auf Ablösung der Dolmetscherin, dem das Gericht entsprechen muss. Es dauert circa eine halbe Stunde, dann ist mit Dolmetscher Amr Adnan Abhilfe geschaffen.

3.000 € Schweigegeld verbraten

Gegen 15:00 streckt Khalil Y. dennoch die Waffen. Er kann sich nicht mehr konzentrieren. Dabei ist Wesentliches bereits gesagt. Der Libanese wiederholte, dass er außer mit den Abou-Chakers und insbesondere mit Nasser und Amar 2013 mit niemandem Differenzen hatte. Er vermute, dass Nasser die Angeklagten für den Angriff auf ihn bezahlte. Letzterer hätte ihm Geld geboten dafür, dass er eine Aussage gegen ihren nunmehr flüchtigen Verwandten Ali Abou-Chaker wegen einer Körperverletzung aus 2010 zurückziehe.

Khalil Y. nahm das Geld. Erst 2.000 € in einem Café am Richard-Wagner-Platz. In einem Lokal, das Freunden der Abou-Chakers gehört. Später noch einmal 1.000 €. Ein Verwandter des Khalil Y. soll dabei regelmäßig als Vermittler aufgetreten sein. Der Zeuge sagt aus, das Geld nur "widerwillig" genommen zu haben, weil man ihn bedrohte. Nasser und Amar hätten ihn wöchentlich zu einem Anwalt begleitet, wo er die Rücknahme seiner Aussage umsetzen sollte.

"Ich werde deinen Kopf rollen lassen"

Das Geld will Khalil Y., der zum damaligen Zeitpunkt Schulden hatte, einfach "ausgegeben" haben. Als sich herausstellte, dass Khalil Y. die Abou-Chakers nur hinhielt, wurden sie "sauer", so der Zeuge. Es soll Drohanrufe gegeben haben des Inhalts: "Ich werde deinen Kopf rollen lassen.". Jeden Tag sei etwas Bedrohliches vorgefallen. In seiner Angst wandte sich der Zeuge an die Polizei und hielt sie nunmehr im Groben auf dem Laufenden.

Zwei Tage nachdem Khalil Y. der Staatsanwaltschaft seine Aussagebereitschaft mitteilte, soll es am 9. Februar 2011 zu einem Entführungsversuch auf der Beusselstraße gekommen sein. Es ging um die 3.000 €, die der Zeuge nicht zurückzahlen konnte oder wollte. Als die Angreifer, acht männliche Personen, Khalil Y. und seinen Begleiter in den Kofferraum eines Fahrzeugs stecken wollten, gelang beiden die Flucht. Später kam es in dieser Sache zu Verhaftungen.

"Ich kann nicht mehr"

Als es darum ging, dass Zeuge Khalil Y. 2013 möglicherweise selbst 10.000 € für sein Schweigen bei den Chakers geltend gemacht haben könnte, lief die Zeugenbefragung bereits viereinhalb Stunden. Khalil Y. kapitulierte, obwohl er, wie er beteuert, seine Aussage an diesem Tag gern zu Ende gebracht hätte: "Mir geht es überhaupt nicht gut. Ich kann nicht mehr."

Um den Zeugen nicht zu überlasten, wurden zwei halbe Prozesstage, der 4. sowie der 8. April 2014, für seine weitere Befragung angesetzt. Der nächste Termin findet am April 2014 9:30 im Saal 700 statt.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter
Anzeige
Kanzlei Luft
in eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...