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Gerichtsreportagen


Krawall-Debüt -
"Eine Minute im Leben meines Mandanten"


von von Barbara Keller

11. August 2011. Abt. 244, Amtsgericht Tiergarten
Angesäuselt, übermütig, gereizt. Daniel T. (27) ist in der Nacht des 1. zum 2. Mai 2011 mit vier Kumpels am Kottbusser Tor unterwegs. Er hat sich ein Konzert angehört, ist bislang unbestraft. Bedrängt durch Polizeieinheiten und verärgert durch einen Pfeffersprayeinsatz wirft Daniel T. seine leere Bierflasche nach den Männern in Uniform. Kurz darauf bringt ihn ein sogenannter 'Beinfeger' zu Boden. Ein Opfer wird sondiert, Strafanzeige erstattet. Drei Monate später die Gerichtsverhandlung. Daniel T. droht eine Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung von sechs Monaten aufwärts...


Daniel T. ist in der Nacht des 1. zum 2. Mai gegen 1:00 mit vier Freunden am Kottbusser Tor auf dem Heimweg von einem Konzert. Wie jeden 1. Mai haben sie den Auftritt ihrer Kumpels auf der Bühne verfolgt. Auf dem Weg nach Hause geraten sie in Scharmützel mit der Polizei. Einer von ihnen bekommt eine Ladung Pfefferspray ab, muss gestützt werden. Daniel T. versucht, Wasser für seinen Freund zu besorgen. Wütend wirft er seine leere Bierflasche nach den Polizeibeamten.

Benjamin G. (27) ist Beamter der Bundespolizei und seit 13 Stunden in Kreuzberg im Einsatz. Gerade hat er mit einem Kollegen eine Straftat an der Reichenberger Straße bearbeitet, als er auch schon die nächste Ausschreitung beobachtet. Er sieht, wie Daniel T. mit seiner Bierflasche ausholt und sie gezielt nach Kollegen wirft. Dann dreht sich der Werfer um, bewegt sich mit weiteren Personen direkt auf ihn zu, macht jedoch kehrt, als er den Bundespolizisten entdeckt. Dieser packt ihn blitzschnell von hinten an der Schulter und bringt ihn mit einem 'Beinfeger' zu Boden.

Stephan W. (20) ist gebürtiger Berliner und mit seiner Einheit seit einer Stunde am Kottbusser Tor im Einsatz. Die Weisung lautet, die Menschenmenge 'zu durchmischen'. Der junge Mann begibt sich wie befohlen unter die Bürger, redet mit ihnen. "Es war nicht viel los", erklärt Stephan W. als Zeuge vor Gericht. Doch dann habe ihn, als er sich ein wenig zur Seite beugte, eine Flasche vorn an der Schulter getroffen.

Der Schlag trifft ihn mit voller Wucht und genau neben dem Metallschutzanzug. "Es war wie ein Faustschlag", erklärt Stephan W. Nach 25 Minuten ist der Druckschmerz verflogen, der Polizeibeamte setzt seinen Dienst fort. Doch zuvor tritt der Zugführer an ihn und seine Kollegen heran mit der Frage, ob jemand von einer Flasche getroffen wurde. Stephan W. meldet sich: "Ja, ich!"

Obwohl in dieser Nacht weitere Flaschen und Feuerwerkskörper fliegen, wird Daniel T. als Werfer gegen Stephan W. dingfest gemacht. Zwei Bundespolizisten schwören Stein und Bein, den Angeklagten als Werfer und Stephan W. als Opfer ausgemacht zu haben. Einer bezeugt, beobachtet zu haben, wie Stephan W. von der Flasche am Rücken getroffen wurde, der andere, wie die Flasche ihn am Kopf traf.

Am 11. August 2011 stellt sich anlässlich der Hauptverhandlung am Amtsgericht heraus, dass die Zeugenaussagen mit der Aussage des mutmaßlichen Opfers differieren. Denn Stephan W. hatte erklärt, vorn an der Schulter getroffen worden zu sein.

Trotz dieser anrüchigen Beweislage kann Daniel T. jedoch zumindest wegen des Versuchs einer gefährlichen Körperverletzung zügig abgeurteilt werden. Denn der bislang unbestrafte Maschinenführer ist geständig und einsichtig. Er findet es selbst 'sehr schlimm', was er gemacht hat. Die anschließende Nacht in der Einzelhaft, der Stress mit seiner Frau zu Hause scheinen den rothaarigen, schlaksigen Mann geläutert zu haben. Er sagt: "Ich hätte jemanden verletzen können."

Daniel T. schwört, solche Veranstaltungen in der Zukunft zu meiden und nicht mehr so viel Alkohol zu trinken. Er sagt: "Wenn mir das noch mal passiert, ist meine Lebensgefährtin weg." Denn damit hätte sie ihm gedroht. Es geht für Daniel T. jedoch um weit mehr. Der Angeklagte will in Kürze seinen Meisterbrief machen. Mit einem Eintrag ins Führungszeugnis würde das nichts werden. Deshalb muss die Strafe unter 90 Tagessätzen liegen. Seine Rechtsanwältin bittet das Gericht um eine milde Strafe. Sie sagt: "Es war eine Minute im Leben meines Mandanten." In aufgeheizter, alkoholisierter Stimmung hätte er getan, was er bislang noch nie gemacht hätte.

Das Gericht lässt schließlich noch einmal Gnade vor Recht walten und verurteilt den Krawall-Debütanten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 40 Euro, sprich 3.600 Euro. Der Richter glaubt zu erkennen, dass der Angeklagte bereut. Er hält ihm jedoch vor: "Sie verharmlosen auch vor sich selbst den Wurf."

Dass der Angeklagte, der sich bei der Festnahme kooperativ zeigte, aber 'ein wenig mit dem Arm wackelte', bringt ihm neben dem Versuch der gefährlichen Körperverletzung auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein. "Man muss präventiv wirksam sein", führt der Vorsitzende Richter aus. Da Daniel T. jedoch unbestraft und geständig sei, läge seine Schuld am unteren Ende der Strafwürdigkeit.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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