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aus dem moabiter kriminalgericht


Liebe in Zeiten des Friedens


von Mario Schmidt

19. November 2004. Kriminalgericht Moabit. 22. Gr. Strafkammer.
Im Januar 2002 hing für Wolfgang M. und Gabi S. der Himmel noch voller Geigen. Doch zunehmend mühsamer geleitete die Himmelsmusik die holpriger werdenden Wege zwischen Kneipe, Swingerclub und heimischem Fernseher, auf dem die aphrodisierende Wirkung von Tiersex-Filmen getestet wurde. Die Anklage wegen Vergewaltigung, Sachbeschädigung und Beleidigung machte die Romanze spätestens im November 2004 zum dissonanten 12-Töner. Mit fulminantem Schlussakkord schließlich vor dem Kadi.
(1. Prozesstermin)

Die Zeugenaussagen vom 12. und 19. November 2004 bestätigen erwartungsgemäß die verschiedenen Positionen beider Seiten. Da ist zum einen die 91jährige Großmutter von Gabi S., die die Drohanrufe von Wolfgang M. mit anhören musste und Freund Lothar K., der diese zukunftblickend auf Band speicherte, um sie später der Polizei zur Abschrift vorzulegen. Lothar K. freut sich, das Gericht darauf hinzuweisen, ein Stammgast und Gast der ersten Stunde des Kitkat-Club zu sein. - Eines einschlägigen Berliner Etablissements, das auch Gabi S. dem Angeklagten in besseren Tagen schmackhaft zu machen suchte. Vergeblich, obwohl man dort "auch einfach mal ein Bier trinken kann".

Die seinerzeit zum Tatort gerufenen Polizeibeamten schildern die Verfassung des Opfers einhellig als "aufgelöst" und "verstört". Es hätte Gabi S. Schwierigkeiten bereitet, die Ereignisse in einer klaren zeitliche Abfolge zu ordnen. Dazu passt auch der Umstand, dass Gabi S. die heimlich per Handy alarmierte Polizei an eine falsche Adresse bestellte. Ein Irrtum, den der Verteidiger des Angeklagten zur Rollbahn für eine Reihe von Angriffsflügen auf die Glaubwürdigkeit des Opfers nutzte.

Beeindruckend und schlüssig ist die Aussage von Jutta P. - bis vor kurzem noch langjährige Kollegin und Freundin des Angeklagten. "Ich wusste sofort, dass seine Version der Geschichte nicht stimmte.", so Jutta P., die auch von Gabi S. ins Vertrauen gezogen wird. Obwohl beide bis heute nur flüchtig bekannt sind, schenkt Jutta P. ihrer Schilderung mehr Glauben als der ihres langjährigen Freundes Wolfgang M. Stattdessen schilderte sie das ihrer Meinung nach permanent gestörte Verhältnis des Angeklagten zu Frauen, dessen krampfhafte Besitzansprüche und heftigen Verlustängste: " Wolfgang M. wird jähzornig, wenn eine Frau sich von ihm abwendet." Aber auch Männern gegenüber kann er tätlich werden, wenn er etwas getrunken hat. Das kommt nach ihrer Meinung öfter vor.

Auf der anderen Seite steht ein Teil der bunten Kundschaft des "Deichgraf". Loyale Zeugen aus der Stammkneipe des Angeklagten, die ihrem Zapfer Wolfgang M., so scheint’s, die Stange halten. Falk S., der bisweilen auch im "Deichgrafen" jobbt, gibt nach seinem Beruf gefragt an: "Ich singe Songs." Der Kiez-Chansonnier ist der Erste, dem Gabi S. nach der vermeintlichen Vergewaltigung im "Deichgraf" begegnet. Den Zustand des Opfers befindet Falk S. als nicht vergewaltigungsgemäß: "Also die Haare waren irgendwie gar nicht zerzaust."

Daher lässt er die Gas-Schreckpistole, die Gabi S. heimlich vom Balkon warf und in die sie in der Kneipe sicherzustellen hoffte, postwendend durch einen Mitarbeiter zurück zu "Wolle" bringen. Zu Wolfgang M., dem mutmaßlichen Vergewaltiger. Weder Zeuge Falk S. noch Koch Gilbert K. wollen den Zapfer mit Alkoholkonsum in Verbindung bringen: "Wolle trank nie Alkohol." Dann ist da aber auch Heinz K., bei dem der Angeklagte noch eine Kreditschuld offen hat. - "Danke, sie haben uns ein wenig weitergeholfen.", sagt abschließend der Vorsitzende Richter.

Eine wichtige Rolle schien deshalb den bestellten Gutachtern zuzukommen. Dr. Michael Wiedemann, Gutachter von Gabi S., dessen hauptsächliche Aufgabe es war, die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Opfers zu hinterfragen und zu testen, räumte psychische Defekte und eine emotionale Instabilität seiner Probandin ein, sah aber die Glaubwürdigkeit des Opfers nicht eigentlich in Frage gestellt. Eigentlich, denn genau festlegen konnte und mochte er sich nicht: "Wir Psychologen können auch nicht in Köpfe hineinsehen." Das ist glaubwürdig.

Dr. Edward Meyer, Gutachter von Wolfgang M., griff in seinem umfassenden, eindrücklichen Vortrag auf den Lebenslauf des Angeklagten zurück. Da seien der dominante Vater und die sorgende, aber nicht liebende Mutter. Beide verstarben relativ früh. Da seien die frühe sexuelle Begegnung mit einer älteren Frau, das Bedürfnis nach Gruppengeborgenheit. Und da sei die entscheidende Angst vor dem Verlust dieser Geborgenheit und Nähe, die Wolfgang M. nach gescheiterten Beziehungen zum Spielball von Aggression und Depression machte. Ein Ball, der offenbar erst zu springen aufhörte, wenn er in einer tiefen Pfütze aus Alkohol zu Liegen kam.

Einig waren sich beide Gutachter, dass die Begegnung von Gabi S. und Wolfgang M. besser nie stattgefunden hätte. Und tatsächlich ergänzten sich die psychischen Probleme und Defekte Beider auf eine Weise, die der Darstellung von Schiffsuntergängen oder Flugzeugabstürzen stark ähnelt: lockere Schraube fällt auf defektes Kabel, fällt gegen leckes Rohr, schlägt gegen Tragfläche mit Haarriss, bumm.

Das Urteil, 200 Tagessätze á 10 Euro für Sachbeschädigung sowie Beleidigung und Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, rührt Wolfgang M. zu Tränen und hinterlässt Gabi S. in stummer Ungläubigkeit. Für die erlittene Untersuchungshaft von 8 Monaten erhält Wolfgang S. eine Entschädigung. Der Angeklagte als auch die Nebenklägerin Gabi S. tragen die von Ihnen aufgewandten Kosten zu diesem Verfahren selbst.

Doch bevor Wolfgang M. völlig in seinem warmen Selbstmitleid ertrinken kann, erreicht ihn die Erklärung des vorsitzenden Richters Peter Faust wie eine kalte Dusche: ". muss ich Ihnen auch sagen, dass - meine persönliche Meinung - der Anklagevorwurf gegen Sie zutrifft." Die Gesetzeslage, die die zweifelsfreie Schuldfeststellung verlangt, ließe allerdings einen Schuldspruch nicht zu.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Wolfgang M.
Freispruch für Wolfgang M . , der seine Exfreundin terrorisierte und der Vergewaltigung angeklagt war. Vorsitzender Richter Peter Faust: "Mehr gibt das Gesetz nicht her."


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