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aus dem moabiter kriminalgericht
Die Wende ...
von Barbara Keller
16. Juli 2004. Landgericht, 22. Gr. Strafkammer.
Die Wende im Gerichtsverfahren gegen Monika de M., angeklagt des Mordes an ihrem Vater Theo de M., trat auch am dritten Prozesstermin nicht ein. Das von manchem erhoffte Geständnis des Lebensgefährten Karsten Sch. blieb aus. Karsten Sch. war am 16. Juli 2004 als Zeuge geladen und hinterließ vor allen Dingen einen nachhaltigen Eindruck seiner Persönlichkeit und weiteren Zweifel an der Schuld der Angeklagten.
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zur brisanten Gutachterproblematik:
die Webseite von R. Jursic + Marion de M.
(Schwester/Schwager der Freigesprochenen Monika de M.)
... "Die Berliner Gefahr"
Noch immer äußerte sich die Angeklagte nicht zu den Tatvorwürfen. Die Version von Karsten Sch. dagegen ist nun bekannt: "Ich kam abends gegen 23:30 zu Hause an. Sah eine Zigarettenlänge Fernsehen. Dann ging ich, nachdem ich noch mal bei Theo vorbei sah, ins Bett. Monika de M. lag bereits im Bett. Hatte ebenfalls dem alten Herrn einen letzten Nachtbesuch abgestattet."
Dann wird Karsten Sch. durch Monika de M. geweckt. "Es brennt!" Sie läuft zum Telefon, die Feuerwehr rufen. Karsten Sch. hört Theo de M. um Hilfe schreien. Aber die Tür, die sonst immer einen Spalt breit offen steht, lässt sich nicht öffnen. Er springt gegen die Tür. Nichts. "Es war, als ob etwas hinter der Tür stand." Er rennt in das Nachbarzimmer, versucht, durch die Wand zu kommen. Wirft einen Fernseher. Schließlich schlägt er mit bloßer Faust ein Loch in die Presspappe der Tür. Gleich neben dem Schloss. Karsten Sch. reißt die Faust zurück. Es ist kochend heiß. Eine Stichflamme schnellt hinterher. Dann wird die Luft unerträglich. Der Qualm hat die Sichtweite stark gemindert. In heller Panik springt Karsten Sch. - übrigens Asthmatiker - aus dem Fenster des Schlafzimmers.
Soweit Karsten Sch. Die jetzt präsentierte Version des Unglückshergangs differiert jedoch in einigen wesentlichen Punkten. So gab Karsten Sch. in einem ersten Protokoll an, er (!) sei zuerst ins Bett gegangen, dann Monika de M. Heute beharrt er auf dem Gegenteil. Und er streitet auch ab, seine Freundin sei, anders als zuerst ausgesagt, noch einmal hinunter ins Parterre gegangen.
Fragen wirft die Schilderung seines Versuches auf, Theo de M. zu retten. Warum konnte der 130 kg schwere Karsten Sch., der seinem Freund S. bei einer spielerischen Umarmung eine Rippe brach und von dem Kati H. sagt, "Seine Herzlichkeit erzeugte bei anderen blaue Flecke.", die Tür aus Presspappe nicht aufstoßen? Eine unverschlossene Tür, die nach innen aufging. Warum benutzte Karsten Sch. nicht die Türklinke zum Öffnen der Tür? Karsten Sch.: "Kann mich nicht erinnern." Und warum schlug er neben die Klinke mit der Faust ein Loch in die Tür? Neben eine Klinke, die er noch nicht einmal versucht hatte zu benutzen. Die Wand, an die Karsten Sch. angeblich ein Fernsehgerät geworfen haben will, um durch die Wand zu kommen: war mit einem Schrank verstellt.
Misstrauisch machen aber nicht nur diese Unstimmigkeiten. Vor Gericht bestätigt der Zeuge Karsten Sch., dass er mehrfach wegen Körperverletzung eingesessen hat. Insgesamt sechs bis Jahre.
Diese unschöne Tatsache, die Aussagen der Pflegerinnen, Nachbarn ergeben ein Gesamtbild des Zeugen Karsten Sch., das ihn als den idealen Tatverdächtigen erscheinen lässt. Beweise liegen indessen gegen ihn genauso wenig vor wie bisher gegen Monika de M. Sollten nicht endlich wasserdichte Beweise vorgelegt werden, könnte sich der Fall Theo de M. zu einem der jährlichen circa acht unaufgeklärten Berliner Mordfälle mausern. - Es sei denn, Monika de M. bricht endlich ihr Schweigen.
NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3
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Karsten Sch. - konnte die unverschlossene Tür nicht öffnen, hinter der Theo de M. hilflos verbrannte. Der Vater seiner Freundin.
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