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Gerichtsreportagen


Lady Gaga - ein Geschäft ist ein Geschäft


von Barbara Keller

Fr., 01.10.2010, Amtsgericht Tiergarten
Ein später, britischer Farikantensohn lässt sich auf krumme Kreditgeschäfte mit einer profilneurotischen Unternehmerin ein und scheitert mit ihr am schönen Detail. Es gilt: mitgegangen, mitgehangen...

Plötzlich erfüllt den Flur des Amtsgerichts Tiergarten die feine Duftwolke eines Aftershaves. Sie eilt Ashton F.* voraus, einem kleinen schlanken Mann von kakaobrauner Hautfarbe, kurz geschnittenen schwarzen Haaren, einem akkurat getrimmten Oberlippenbart. Der Mann ist geschätzte 50 Jahre alt. Zielstrebig eilt der in einen hellbraunen Trenchcoat gekleidete, gebürtige Brite in den Wartebereich des Amtsgerichts. In seiner linken Hand schwenkt er einen kleinen hellbraunen Krokodillederkoffer. Vor dem Aushang des Saales 3115 stoppt er, rückt seine getönte Brille auf die Nasenspitze, stutzt. Dann lässt er ein kämpferisch verknapptes "Aaja!" hören.

Ashton F. macht keinen Hehl daraus, dass er sich am Amtsgericht deplaziert fühlt. Deshalb setzt er sich in den roten Plastikschalenstuhl gleich neben Uta B. Auch Uta B. ist die Akkuratesse selbst. Sorgsam hat die hochbeinige Schöne ihre schwarzglänzenden Locken um den Kopf drapiert. In einem kleinen Ausschnitt drängen ihre üppigen Busen duftend ans Licht.

Doch wenn Ashton F. geglaubt hat, mit Uta B. eine Perlenkette der Gerechten bilden zu können, hat er sich getäuscht. Denn die Mitdreißigerin ist angeklagt, neben dem Arbeitslosengeld II ein Gewerbe betrieben zu haben. Ein Gewerbe, das sich bei genauerer Betrachtung auch erahnen lässt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Ashton F. sich in einer Frau täuscht. Er muss sich heute vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Steuerhinterziehung verantworten. Der eigenwillige Spross einer britischen Textilfabrikantin ließ sich auf Kreditgeschäfte mit einer schillernden Geschäftsfrau ein, die hier Henriette K. genannt wird.

Henriette K. meldete den von ihr in die Welt gesetzten Clon eines bekannten, britischen Kreditunternehmens steuerlich nicht den deutschen Behörden. Schlimmer noch. Sie erhob von ihren Kunden eine unsinnige Märchensteuer, die sie in die eigene Tasche wirtschaftete. So entstand dem hiesigen Finanzamt in den Jahren 2003/2004 ein Schaden von rund 8.000,-- Euro.

Da sich Henriette K. auf Anschreiben der Behörden nicht rührte, erhielt auch der bislang strafrechtlich unbescholtene Ashton F., der in das Unternehmen involviert war, schließlich einen Strafbefehl. Dem widersprach der mutmaßlich Ahnungslose am 1.4.2010 und ward im Herbst dieses Jahres vor den Kadi geladen.

Heilfroh über das Erscheinen seiner Verteidigerin, ruft Ashton F. ein lockendes "Hallo!" in den Flur. Die graumelierte Schwarzhaarige schüttelt ihrem Mandanten solidarisch entschlossen die Hand. Dann fordert sie die neben ihm sitzende Person, offensichtlich ein Zeuge, freundlich bestimmt auf: "Und sie Sie sind....?" "Vom Finanzamt", ergänzt dieser knapp mit heller Stimme.

Während die Rechtsanwältin für Ashton F. in einem Verständigungsgespräch mit Staatsanwaltschaft und Richterin hinter verschlossenen Türen das Strafmaß zu mildern sucht, beklagt sich Ashton F. bei dem zweiten Zeugen des Tages, einem Steuerfahnder, über seine Geschäftspartnerin Henriette K., von der er sich, wie er sagt, dieses Jahr getrennt hat.

"Dass ich hier sitze, das geht zu weit", wettert er. Als er Henriette K. über ihren Gatten, einen Professor, kennenlernte, sah sie noch wie eine 'biedere Schreibkraft' aus. Dann jedoch sei Henriette K. über den indischen Schlabberlook zur 'Lady Gaga' mutiert. "Sie hatte eine Profilneurose", sagt er. Nicht dass Ashton F. das störte. "Ich komme aus der Musik- und Modebranche", schwabuliert er weiter. Er sei so etwas gewohnt, Vivian Westwood und so weiter. Aber doch nicht in Geldgeschäften! "Wir haben uns oft deswegen gestritten", erklärt Ashton F. dem Berliner Steuerfahnder. Resigniert schiebt er nach: "Sie war hochintelligent, das hat sie gerettet."

Dem Beamten, dem das Gerede sichtlich zu viel wird, fragt trocken nach: "Und wie geht es Herrn A.?" "Der ist umgebracht", antwortet Ashton F. knapp, "In Indochina. Vom einem LKW überrollt. Vielleicht hat er die Falschen betrogen." Der A. sei ein großer Verbrecher gewesen. "Der war richtig gut", schiebt der Brite anerkennend nach. "Ich hatte keinen Grund, ihm nicht zu trauen. Er hatte einen Namen. Er war prominent", sagt Ashton F.

Die nun folgenden Ausführungen des Angeklagten über die besondere Couleur von Geschäften in Deutschland werden durch den Aufruf der Sache unterbrochen. Ashton F. hat gerade noch Zeit, seine Weisheit 'EIN GESCHÄFT IST EIN GESCHÄFT, AUCH WENN ES NICHT LÄUFT' an den Mann zu bringen, dann eilt er in den Gerichtssaal.

Der Beschluss des Gerichts macht den kleinen Mann von den britischen Inseln glücklich. Das Verfahren wird gegen die Zahlung der Summe von 500,-- Euro eingestellt. Weil sich das Verfahren so aufwändig gestaltete, geht das Geld an die Justizkasse. Zahlbar innerhalb von vier Wochen. Strafrechtlich ist die Sache damit abgeschlossen. Einen einschlägigen Registereintrag wird es nicht geben.

Na, also. Zufrieden verlässt Ashton F. den Gerichtssaal. Die Kreditgeschäfte mit Henriette K. waren sowieso nicht 'sein Ding'.

*Namen von der Redaktion geändert


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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