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Gerichtsreportagen


Unternehmensberater gab Entführung seines Chefs in Auftrag - Urteil


von Barbara Keller

Do., 24.06.2010, 40. gr. SK
Im Verfahren gegen den Unternehmensberater Ulrich T., dem vorgeworfen wurde, Ende 2007 die Entführung und Ermordung seines ehemaligen Chefs in Auftrag gegeben zu haben, erging nach einem zweiten Verfahren nach erfolgreicher Revision heute das Urteil. 'berlinkriminell.de' berichtete...


Der 41-Jährige soll nach einer rüden Entlassung ohne Nennung von Gründen Ende 2007 in eine schwere Sinnkrise gefallen sein. Der von sich eingenommene, damals als Controller in einem börsennotierten Immobilienunternehmen Beschäftigte ließ sich gehen, verbrachte seine Tage im Bett und sprach dem Alkohol zu.

In dieser Phase lernte der Angeklagte in einem Wilmersdorfer Lokal Andreas D. kennen, der wegen Mordes bereits eine Haftstrafe verbüßt hatte. Bei einigen Bieren kam es zur Verständigung über die Einbringung angeblich ausstehender Gelder des Angeklagten bei seinem ehemaligen Arbeitgeber. Dabei war auch die Entführung des ehemaligen Chefs durch Andreas D. im Auftrag des Angeklagten im Gespräch. Der Plan wurde bei weiteren Treffen vertieft und sollte in die Tat umgesetzt werden. Doch dazu kam es nicht. Andreas D. offenbarte sich der Polizei.

Am 16. Juli 2009 war Ulrich T. wegen der genannten Tatvorwürfe und auch wegen Anstiftung zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Hauptbelastungszeuge Andreas D. hatte behauptete, auch mit der Tötung des ehemaligen Chefs des Angeklagten beauftragt worden zu sein. Ulrich T. ging in Revision und war erfolgreich.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Februar dieses Jahres auf. Nach erneuter Verhandlung durch eine Strafkammer des Berliner Landgerichts wurde Ulrich T. heute vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord frei gesprochen. Das Gericht hielt es nicht für ausgeschlossen, dass der Hauptbelastungszeuge Andreas D. in Erklärungsnot darüber, nicht sofort zur Polizei gegangen zu sein, sondern erst nach mehreren Treffen mit dem Angeklagten, 'nachgelegt habe', um sich aus der Schusslinie zu ziehen.

Ulrich T. wurde wegen versuchter Erpressung und Verabredung zu erpresserischen Menschenraubes zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht blieb dabei unter dem Strafantrag des Klägers, der vier Jahre Haft und Haftfortdauer beantragt hatte.

Das Gericht setzte indessen die Haft für den Angeklagten, der seit dem 22. Januar 2009 in Untersuchungshaft sitzt, gegen eine Kaution von 25.000,-- Euro und weitere, strenge Auflagen aus. Ulrich T. wird den Rest der Haftstrafe offenbar im offenen Vollzug verbüßen dürfen. Sollte er gegen die Auflagen des Gerichts verstoßen, wird Ulrich T. die Haft im Gefängnis absitzen müssen. Die Kaution fällt dann ersatzlos an die Justizkasse.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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