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aus dem moabiter kriminalgericht


Revisionsverfahren - "beginnen wir von vorn..."


von Barbara Keller

12. Januar 2009. Moabiter Kriminalgericht. 29. Gr. Strafkammer.
Am 10. Dezember 2007 sprach die 22. große Strafkammer die arbeitslose Sabrina R. (23), Fachkraft im Gastgewerbe, vom Vorwurf des Totschlags frei. Sabina R., die die Tat bestreitet, soll am 16. November 2006 ihren erst drei Monat alten Sohn Santino zunächst schwer misshandelt und anschließend hinter den rechten Vorderreifen eines vor ihrem Haus in Treptow parkenden Autos gelegt haben. Santino R. wurde von einer Passantin entdeckt, verstarb jedoch fünf Tage später an den Folgen der Verletzung. Wegen erwiesener Schuldunfähigkeit, wie es in der Urteilsbegründung hieß, ist Sabrina R. seitdem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Der Bundesgerichtshof hob jedoch nach erfolgreicher Revision das Urteil am 10. August letzten Jahres auf. Eine mögliche Täterschaft des ehemaligen Partners der Verurteilten sei in der Beweiswürdigung zu kurz gekommen, hieß es sinngemäß darin. Am Tag ihres 25ten Geburtstags, am 12. Januar 2009, steht Sabrina R. deshalb erneut vor Gericht.

Beitrag mit Urteil vom 10. Dezember '07
Urteil vom 11. Februar '09


"Beginnen wir wieder von vorn, als wäre nichts gewesen", eröffnet die vorsitzende Richterin Angelika Dietrich die Beweisaufnahme des Verfahrens am Montag letzter Woche. Wenig später überrascht Rechtsanwalt Mirko Roeder mit einer Erklärung seiner Mandantin. Sabrina R., die im ersten Verfahren zu den Tatvorwürfen schwieg, würde sich dieses Mal zur Sache einlassen. Aus Gründen der Authentizität, wie er sagt. Das sei der ausdrückliche Wunsch seiner Mandantin, die sich im Übrigen einer etwaigen Befragung durch Staatsanwaltschaft und Nebenklage versage.

Sabrina R., die anders als im ersten Verfahren drogenfrei sein und derzeit ohne Medikamente auskommen soll, macht einen aufgeräumten Eindruck. Anders als von der Verteidigung jedoch vielleicht erhofft, scheint Sabrina R. mit ihrer Aussage und dem Eindruck, den sie von sich vermittelt, das Urteil aus erster Instanz eher zu bestätigen. Ihre Erklärungen sind widersprüchlich, wesentliche Indizien sprechen gegen sie und wieder lässt Sabrina R. kein Zeichen der Trauer um ihren Sohn Santino erkennen.

Gelassen emotionsfrei

Gelassen, emotionslos wirkt sie bei der Inaugenscheinnahme der Asservate, dem verschmutzten Strampelanzug, den Söckchen, die Santino zuletzt trug, als auch bei der Schilderung des schicksalsschweren Tages. Keine Träne trübt den Blick der Angeklagten.

Minutiös schildert sie auf detaillierte Nachfrage der Richterin den Vormittag des 16. Dezember 2006. Ein ganz normaler Tag sei das gewesen. Neun Uhr aufstehen, 11:00 mit Santino zu Kaufland, in die Flutstraße, Bummeln, gegen 13:00 zurück in die Brückenstraße.

Den Kinderwagen festgemacht am Geländer, mit dem Jungen nach oben, aufs Bett gelegt, dann noch einmal nach unten die beiden Einkaufstüten holen. Die Tür steht derweil "sperrangelweit offen", sagt sie. Als Sabrina R. zurück in den zweiten Stock ihrer Mietwohnung kommt, steht ihr Ex-freund Benjamin W. mit Santino auf dem Arm überraschend vor ihr.

Man habe sich gestritten, Benjamin W. sei mit dem Sohn gegangen. Sie macht sich zunächst keine Sorgen. Doch dann fällt ihr auf, dass Santino viel zu leicht gekleidet ist, Benjamin W. den Schlüssel für den Kinderwagen nicht mitnahm. Weil nun der Mutterinstinkt in ihr erwachte, sei sie den Beiden hinterher gestürzt. Vor dem Haus sah sie Santino unter dem Auto liegen und stürzte "völlig geschockt" davon.

Widersprüche

Die ganze Nacht fuhr sie traumatisiert S-Bahn, ohne einen Gedanken an ihren Sohn zu verschwenden. Am nächsten Tag wird Sabrina R. in der Filiale ihrer Hausbank verhaftet, wo sie herumsitzt, obwohl sie gar keine Papiere dabei hat. Den Polizeibeamten gegenüber behauptet sie mehrfach, sie habe gar keinen Sohn.

Zuviele Widersprüche begleiten die Aussagen von Sabrina R. So stürmt sie, wie sie sagt, aus dem Haus direkt auf den unter dem Wagen liegenden Santino zu. Sie sieht sich nicht einmal um, wohin Benjamin W. mit dem Sohn gegangen sein könnte. Sie bückt sich nicht, sieht nicht nach dem Kind, will an ihrem Sohn auch keine Verletzungen ausgemacht haben. Doch sie ist so sehr geschockt, dass sie davonläuft und von da an ziellos umherstreift.

In der Wohnung finden die Ermittler nicht die bezeichneten Einkaufstüten. Dafür einen Aschenbecher inhaltlich dreier Zigarettenstummel auf dem Fenstersims des Fensters, das einen möglichen direkten Blick auf das besagte Auto gestattet, unter dem ihr Sohn Santino lag.

Verräterischer Fensterplatz

Was sich tatsächlich am 16. November 2006 abspielte, bleibt offen. Feststeht, dass Sabrina R., deren Haushalt von einer Kriminalbeamtin als auffallend ordentlich beschrieben wird, wohl tatsächlich überstürzt die Wohnung verlässt und dabei ihr Handy liegen lässt. Das Schloss der Wohnungstür ist einmal umgeschlossen, obwohl Sabrina R. behauptet, die Tür nur rasch ins Schloss gezogen und den Schlüssel vergessen zu haben.

Tatsächlich, so verschiedene Zeugenaussagen, wimmerte und weinte das verletzte Kind. Es verkrampfte die kleinen Fäuste. Seine Augen sollen bei geöffneten Lidern geflattert haben. Kaum vorstellbar, dass der jungen Mutter dies entgangen sein sollte. Ein Spürhund der Polizei verfolgt wenig später eine Fährte über einen Nebeneingang bis vor die Haustür von Sabrina R. Den Kinderwagen des Jungen ignoriert er. Wer trug Santino möglicherweise über den Hof der Hausnummer 3 hinaus auf die Straße? Und warum war der Junge trotz trockenen Wetters nass?

Am Montag, dem 19. Januar 2009, um 9:00 soll die Hauptverhandlung mit der Vernehmung von Benjamin W. fortgesetzt werden. Der ehemalige Freund der Angeklagten und Vater des getöteten Jungen soll Sabrina R. bedroht, verfolgt und nach Angabe der Angeklagten mutmaßlich dem Kind die tödlichen Verletzungen beigebracht haben. Ob Benjamin W. jedoch der Ladung des Gerichts folgen wird, ist ungewiss. Gegen ihn liegen Haftbefehle in anderer Sache vor, deren Vollstreckung er bei Erscheinen befürchten muss.

Urteil vom 11. Februar 2009:
Auch die 29. große Strafkammer des Berliner Landgerichts kam zu dem Schluss, dass Sabrina R. im Zustand der Schuldunfähigkeit ihren Sohn Santino geschlagen und den schwer verletzten Jungen unter ein vor ihrer Haustür parkendes Auto gelegt hat. Richterin Dietrich: "Es gab keinerlei Hinweise auf eine Täterschaft des Vaters." Damit bestätigte das Gericht das Urteil der 22. großen Strafkammer vom 10. Dezember 2007: Freispruch wegen Schuldunfägkeit, sowie Unterbringung in einem psychiatrischen Haftkrankenhaus.




NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Sabrina R., seltener Moment einer Gefühlsbekundung. Die junge Frau, die ihren drei Monate alten Sohn an einem Tag im Winter 2006 so misshandelt haben soll, dass er fünf Tage später an den Folgen starb, wirkte bislang kontinuierlich gelassen teilnahmslos.


Rechtsanwalt Mirko Roeder glaubt an die Täterschaft des ehemaligen Freundes seiner Mandantin: "Er stellte ihr nach und hatte ihre Adresse ausfindig gemacht".

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