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aus dem moabiter kriminalgericht


Springmesser versus Nachbarschaftslärm


von Barbara Keller

08. Januar 2008. Moabiter Kriminalgericht. 40. Gr. Strafkammer.
Vor vier Jahren, am 8. November 2004 nachts gegen 4:00, klingelt und klopft der amerikanische Sprachwissenschaftler Dr. Jason P. M. (32) an der Wohnungstür von Regieassistent Ralph P. (34) in der Mittenwalder Straße (Kreuzberg) Sturm. Er fühlt sich durch nächtliche Musik gestört und möchte seinen Nachbarn zur Rede stellen. Ein verbaler Disput soll sodann zu einer Messerattacke durch Dr. Jason P. M. geführt haben, bei der Ralph P. lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Eine Berliner Strafkammern verurteilte Dr. Jason P. M. wegen versuchten Totschlags am 4.7.2005 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Nach einer erfolgreichen Revision und der Bestätigung des ergangenen Urteils am 9.11.2006 durch eine zweite Berliner Strafkammer, hat der Bundesgerichtshof im Sommer letzten Jahres die Strafsache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.
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Eine erfolgreiche Revision das ist schon eine Seltenheit. Nur 14% der Urteilsbeschwerden von Angeklagten zum Bundesgerichtshof kommen durch. Im Verfahren gegen den amerikanischen Philologen Dr. Jason P. M. wegen versuchten Totschlags jedoch hat dessen Rechtsanwalt Nicolas Becker es vermocht, seinem Mandanten durch eine zweite gelungene Revision noch eine weitere Chance zu verschaffen.

Mit Hinweise auf einen Verfahrensfehler gab der Bundesgerichtshof am 27. Juni 2007 den Fall zur Neuverhandlung an das Berliner Landgericht zurück. Damit steht Dr. Jason P. M. seit dem 8. Januar 2008 zum dritten Mal vor Gericht.

Worum geht es? In der Nacht vom 8. November 2004, also vor vier Jahren, hört der damals 28-jährige, frischgebackene Doktor der Philologie Jason M. in der Wohnung über der seinen Musik. Es ist circa vier Uhr morgens. Keine zehn Minuten wartet er ab, den Urheber der störenden Klänge zur Rede zu stellen.

Rasch zieht er sich etwas über. Sein ständiger Begleiter, ein Springmesser, ist auch dabei. Dann klingelt er Sturm und klopft nachhaltig an der Tür der Wohnung, in der vorübergehend Regieassistent Ralph P. (31) durch seine Produktionsfirma untergebracht ist.

Ralph P., damals wohnhaft Köln, ist gerade mit seiner Bekannten Janet K.* von einer Premierenfeier zurückgekehrt und im Begriff, ins Bett zu gehen. Beide sind reichlich angetütert. Ralph P., der hier um diese Uhrzeit keinen Besuch erwartet, geht schließlich, nachdem das Terrorklopfen nicht enden will, auf Drängen von Janet K.* an die Tür.

Nur mit einer Trainingshose bekleidet reißt er die Tür auf, baut sich vor dem Störenfried auf und herrscht ihn an: "Was hast du'n für ein Problem?" Zwei Berliner Strafkammer haben es bisher als erwiesen angesehen, dass der erste entscheidende Schritt zum tätlichen Handgemenge nun von Dr. Jason M. kam, der sein Springmesser gezogen und Ralph P. eine schwere Wunde am Hals zugefügt haben soll. Worauf Ralph P. dem penetranten Philologen einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und diesen die Treppe hinunterdrängend weitere Messerstiche einsteckte.

Der Beschwerdeträger verschwand wie gekommen in seiner Wohnung und ließ einen lebensgefährlich Verletzten zurück, dem er in Folge jegliche Hilfe versagt haben soll und der nur unter dramatischen Umständen zu der von ihm so dringend benötigten Hilfe kam. ('berlinkriminell.de' berichtete)

Bis heute betont Dr. Jason M. seine Unschuld und sich lediglich verteidigt zu haben. Er sagt, Ralph P. soll ihn in den "Schwitzkasten" genommen und ihm dabei fast das Genick gebrochen haben, so dass er, Dr. Jason M., in Notwehr zustach, wo er ihn treffen konnte.

Doch die Aussagen des Philologen sind widersprüchlich. Und, anders als von dieser Hergangsversion zu erwarten, fanden sich auf seiner Bekleidung auch keine Blutspuren von Ralph P. Am 8.1.2008 ließ Dr. Jason P. M. durch seinen Rechtsanwalt Nicolas Becker eine Erklärung verlesen, in der ein weiteres Mal seine Unschuld beteuert und von Notwehr spricht.

Heute wohnt der seit dem 13. Juli 2007 haftverschonte Dr. Jason P. M. in Hannover. Er ist seit September 2005 verheiratet. Vom 23. August 2006 bis 13. Juli 2007 saß er, nachdem er sich zweimal durch Flucht entzogen haben soll, dauerhaft in Haft. Seine Karriere fand mit dem im Sommer 2005 begonnenen Strafverfahren ein jähes Ende, da Dr. Jason P. M. in Deutschland die Arbeitserlaubnis versagt wurde.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Wegen versuchten Totschlags erstmalig am 4. Juli 2005 zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, jetzt in zweiter Revision vor Gericht: Dr. Jason P. M.


Regieassistent Ralph P. erlitt bei der Messerattacke lebensgefährliche Verletzungen, darunter einen tiefen Schnitt am Hals, einen Stich in die Lunge und Einschnitte in den Oberschenkel.


Rechtsanwalt Nicolas Becker war auch mit einer zweiten Revision für Dr. Jason P. M. beim BGH erfolgreich und verlas für seinen Mandanten eine Erklärung, in der er behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben.


Nach erfolgreicher Revision ist nun die 40. Große Berliner Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Gabriele Strobel für das Verfahren zuständig.



Rechtsanwältin
Ina Alexandra Tust, vertritt in der Nebenklage Ralph P., der Schmerzensgeld und Schadensersatz für den erlittenen Verdienstausfall in nicht geringer Höhe geltend macht.

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