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aus dem moabiter kriminalgericht


Langfinger an der Friedrichstraße


von Barbara Keller

07. Dez. 2007. Amtsgericht Tiergarten. Abt. 253.
Am 18. Mai und 22. Juni 2006 erwischen Polizeibeamte in Zivil das Langfingerduo Suat N. (28) und Jasmin R. (29) auf frischer Tat. Die beiden verheirateten, aus Skopje, Mazedonien, gebürtigen Männer, die mit schwindelerregender Geschwindigkeit zuschlagen, greifen innerhalb von nur fünf Minuten drei ihrer Opfer ab. Am 7. Dezember 2007 müssen sich die Beiden deshalb vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

In Herakleion auf Kreta lernte ich einmal ein britisches Ehepaar kennen, dass in der Nähe des Flughafens am Strand in einer primitiven Steinhöhle lebte. Das Paar war am Ende einer Weltreise auf dem Flughafen der Hauptstadt Kretas ausgeraubt worden und nur noch im Besitz der Rückflugtickets sowie einigem Bargeld. Geduldig wartete es bei Wasser und Brot auf den Tag der Abreise.

Von einem ähnlich desaströsen Erlebnis berichtete mir wütend eine Freundin, die mit ihrem 14-jährigen Sohn nach Tunesien in Urlaub gefahren war. Trotzdem sie ihre Handtasche in einem überfüllten Bus präventiv an sich gepresst hatte, fand sie sich beim Aussteigen ausgeraubt und die Tasche ohne Boden. Der Rest des Urlaubs hieß Fasten und Behördengänge. - Nie wieder Tunesien, schwor sie.

Aber warum in die Ferne schweifen... Das Gleiche kann Ihnen in Berlin auch passieren. Zum Beispiel an der belebten Friedrichstraße. Hier beobachteten Polizisten auf Zivilstreife im Sommer 2006 zwei mazedonische Langfinger bei ihrem Tagewerk. Am 18. Mai 2006 mittags hatten die Beiden innerhalb von fünf Minuten an gleich drei Passanten ihre Kunst probiert, darunter auch einem älteren Herren in die Tasche gegriffen.

Am 22. Juni 2006 gegen 10:35 sollte der Rucksack einer ältere Dame auf der Rolltreppe das Opfer ihrer schnellen Fingerkunst werden. Das Prozedere folgte immer dem gleichen Muster: einer griff zu, der Andere sicherte mit seinem Körper das krumme Geschäft ab. Doch dieser Rucksackdiebstahl, der sich hinter einer aufgeschlagenen Zeitung abspielten sollte, misslang.

Ein Jahr später, am 7. Dezember 2007, müssen sich Jasmin R. und Suat N. wegen gemeinschaftlichen und versuchten Diebstahls vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Eine Tat, die nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Präventiv hatte die Kammer gleich zwei Dolmetscher geladen. Eine serbisch-kroatische Dolmetscherin und einen albanischen Übersetzer, denn Mazedonien, seit Ende 2005 offizieller EU-Beitrittskandidat, ist vielsprachig. Ob die Beklagten albanischer oder serbo-kroatischer Herkunft seien, war nicht ausgemacht.

Doch während sich das Gericht bereits auf ein längeres Verfahren eingestellt und vier Polizeibeamte als Zeugen geladen hatte, sorgten die Angeklagten für einen überraschend kurzen Prozess. Beide Angeklagten räumten ohne Umschweife die ihnen vorgeworfenen Diebstähle im vollen Umfang ein. Suat N., verheiratet, zwei Kinder als auch der verheiratet Jasmin R. waren, so erwies sich, nicht vorbestraft.

Die aus Skopje gebürtigen Landsmänner besaßen eine Aufenthaltserlaubnis, arbeiteten jedoch beide nicht. Jasmin R. aus gesundheitlichen Gründen gehandikapt, bestreitet seinen Lebensunterhalt von Arbeitslosengeld II. Suat N., dessen polnische Ehefrau, wie er sagt, selbständig als Reinigungskraft arbeitet, bezieht ergänzende Hilfe vom JocCenter.

Der Prozess ist schnell vorbei. Nach einem letzten Wort der Angeklagten, in dem beide um Entschuldigung bitten, folgt das Gericht im Urteil dem Antrag der Anklage. Je 1.350,00 Euro Geldstrafe heißt es für die Langfinger von der Friedrichstraße.

In der Urteilsbegründung betonte die Richterin, allem voran das Geständnis, das ein langwieriges Verfahren ersparte, habe zu dem milden Urteil geführt. Taschendiebstähle wögen schwerer als beispielsweise Kaufhausdiebstähle. Denn sie trügen in erheblich größerem Maße zur Verunsicherung der Öffentlichkeit bei. Dann schickte die Richterin noch hinterher: "Eins ist klar. Wenn das hier noch einmal passiert, können Sie mit einer Geldstrafe nicht mehr rechnen."

Das Urteil ist rechtskräftig.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Waren Mai und Juni 2006 als Taschendiebe am Bahnhof Friedrichstraße unterwegs: Suat N. und Jasmin R.

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