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aus dem moabiter kriminalgericht


Ein ganz normaler Einsatz:
Polizeibeamter schlug Betrunkenen bewusstlos


von Barbara Keller

26. Juli 2007. Amtsgericht Tiergarten. Abt. 256, Strafrichter
Am 11. November 2006 bringt der verheiratete Polizeiobermeister Thomas K. (37), Vater eines siebenjährigen Jungen, während eines Einsatzes im Tile-Brügge-Weg (Reinickendorf) einen Betrunkenen unsanft zu Boden. Der Mann ist kurzzeitig bewusstlos. Drei Kollegen halten das Vorgehen von Thomas K. für unangemessen brutal. Ein Verfahren wird eingeleitet. Thomas K. sagt: "Es war ein ganz normaler Einsatz."
Urteil vom 02.08.2007

Sonntag, der 11. November 2006, Volkstrauertag. Es liegt Schneematsch, die Temperaturen bewegen sich um die 2 Grad Celsius. Der Tag war praktisch wolkenlos. Gegen 1:00 nachts rasen eine Gruppen- und eine Zivilstreife der Polizei zum Tile-Brügge-Weg in Reinickendorf. "Randalierender Betrunkener" heißt die Meldung aus der Zentrale.

Zuerst trifft der Gruppenwagen der Polizei ein. Das Bild, das sich den Polizeibeamten bietet: eine eingeschlagene Hauseingangstürscheibe und ein betrunkener R., der schwankend an der Klinke der Haustür hängt und Unverständliches herumlallt.

Da laut § 303 StGB ein strafrechtlich relevanter Sachschaden entstanden ist, fordern die Beamten zur Feststellung der Personalien die Papiere von R. Doch R. scheint nicht zu begreifen. Und als die Beamten versuchen, ihm Papiere oder zumindest den Schlüssel abzunehmen, um ihn in seine Wohnung zu bringen, fuchtelt er abwehrend mit seinen Händen herum.

Dann fällt, in der Zwischenzeit ist auch die Zivilstreife eingetroffen, ein Satz wie: "Mach mal hinne, wir können auch anders!" Thomas K., Zivilbeamter für Drogendelikte, schiebt seine Kollegen in Uniform resolut beiseite. Und Plong (!), da ist R. auch schon fachgerecht zu Boden gebracht.

'Halb zog man ihn, halb sank er hin' schleifen zwei Polizeibeamte R., nun in Besitz der Schlüssel und Papiere, die Treppen hoch zu seiner Wohnung, wo er seinen Rausch ausschlafen kann und soll. Als R. schließlich bäuchlings auf seinem Bett liegt, ist der Einsatz für die Polizisten eigentlich zu Ende.

Doch dann steht R. plötzlich wieder auf und schwankt mit dem drohenden Bemerken "Wer will als Erster!?" auf Polizeiobermeister Thomas K. zu. Ein blitzschneller Faustschlag, ein Tritt in die Magengrube, scheppernd geht R. die Platte des Marmortisches touschierend zu Boden und regt sich nicht mehr.

Als Thomas K. unsicher geworden, die Wange des Betrunkenen tätschelt, stehen die Kollegen erschrocken dabei. Doch dann kommt R. zum Glück wieder zu sich. Und auf die Frage der Polizeibeamten, ob alles mit ihm in Ordnung sei, erklingt die markige Antwort des Trunkenen: "Verpisst euch, raus aus meiner Wohnung!"

So lautet jedenfalls die Version der uniformierten Kollegen Melanie B., Martin W., Peggy B. über die Vorgänge am 19. 11. 2006 am Tile-Brügge-Weg. "Hackevolle dicht", so sagt Melanie B., sei R. gewesen. Man hätte ihn nur mit dem Finger anstoßen brauchen, dann wäre er umgefallen. Der filmreife, brutale Stunt des Zivilpolizisten erscheint ihnen völlig unangemessen.

Melanie B. und Martin W. sind erschrocken über die Brutalität ihres Kollegen. Sie machen es sich nicht leicht. Schließlich wollen sie keine "Kollegenanscheißer" sein und "einen anderen Kollegen anzuzeigen, ist ja nicht so einfach", sagt Melanie B. Deshalb reden sie zunächst untereinander und dann mit ihrem Chef. Der bittet sie daraufhin, zwei von einander unabhängige Augenzeugenberichte zu schreiben. - Ein Strafverfahren wird eingeleitet.

Am 26. Juli 2007, acht Monate später, muss sich Thomas K. vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen seines Auftritts verantworten. Aber Thomas K. streitet die Tatvorwürfe ab. Er habe sich angegriffen gefühlt durch R., sagt er. Und mit "Komm her, ich mach dich fertig!" soll R. ihm gedroht haben. "Es war ein ganz normaler Einsatz", erklärt Thomas K. wortreich dem Vorsitzenden Richter Sascha Daue.

Für Thomas K., der seit März diesen Jahres vom Dienst suspendiert ist, geht es jetzt um alles oder nichts. Denn kommt es zu einer Verurteilung und liegt das Strafmaß über einem Jahr Haft, wird er seinen Job verlieren. Erwartungsgemäß ging das Verfahren an diesem Tag darum auch nicht mit einem Urteil aus.

Am Donnerstag, dem 2. August 2007 ist auf Wunsch der Verteidigung das mutmaßliche Opfer R. geladen. Auf R. war von Seiten der Staatsanwaltschaft und des Gerichts zunächst verzichtet worden, weil er behauptet hatte, sich an nichts mehr erinnern zu können.

Urteil vom 02.08.2007:
Fünf Monate Haft, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Thomas K. streckte während eines Einsatzes einen Betrunkenen bewusstlos zu Boden. Er erklärt vor Gericht: "Es war ein ganz normaler Einsatz."


Der Vorsitzende Richter Sascha Daue sagt: "Es ist ja wohl kein Geheimnis, dass in den Akten verschiedene Versionen existieren, wie Sie reagiert haben sollen."

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