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Schuld im Vollrausch: Polizeihauptmeister verging sich an Kollegin


von Barbara Keller

15. August 2006, Amtsgericht Tiergarten, Abt. 253 - Schöffengericht
Am 28. April 2004 missbraucht der Polizeihauptmeister Robert G. (47) nach einem 'Kennenlernabend' die neue Kollegin Myrte B.* (26) im Frauenschlafraum der Mannschaftsunterkunft Kruppstraße (Mitte). Als Gruppenleiter ist er auch Chef der jungen Frau. Heute leidet der gelernte Brauer und Vater eines neunjährigen Sohnes an völliger Amnesie. Der Stress, der Alkohol. Ein vom Gericht bestellter Gutachter bescheinigt dem Beamten auf Lebenszeit eine mögliche 'komplizierte Alkoholreaktion' und eine Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB. Die Anklage glaubt daraufhin "mit einer Geldstrafe auskommen zu können", die Verteidigung fordert sogar Freispruch. Das Gericht, unter Vorsitz von Richterin Caroline Diekow, jedoch erkennt auf eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. – Damit hat Robert G., der seine Familie verlor, auch seinen Beamtenstatus verwirkt.


Myrte B.* und Rob P.* (26) sind Polizeikommissaranwärter und seit vier Jahren ein Paar. Sie haben gerade ihre Ausbildung abgeschlossen. Am 27. April 2004 ist ihr erster Arbeitstag in der Kruppstraße 2 in Mitte. Sie arbeiten in verschiedenen Zügen, jedoch an derselben Adresse.

Am nächsten Tag, ein Mittwoch, dauert die Schicht wegen der ins Haus stehenden Maidemo bis in den späten Abend. Wegen des frühen Dienstbeginns am kommenden Tag nächtigen einige Kollegen in den Mannschaftsunterkünften. Auch Myrte B.* und Rob P.*, denen die Option eines Kennenlernens bei Feierabendbier von ihren jeweiligen Kollegen angetragen wird.

Einstand im 'Halligalli'

Myrte B* ist bis zum 1. Mai dem Gruppenführer Robert G. zugeordnet. Die fröhliche, attraktive, junge Myrte B.* hat einen guten Einstieg. "Es war, als sei sie schon lange bei uns", erklärt ihr Kollege Christian L. (43). Natürlich gibt sie sich als "Neue" alle Mühe dazuzugehören. Und als abends Chef Robert G. noch einen Discobesuch im Reinickendorfer "Halligalli" anregt, ist sie - als einzige Frau - mit dabei.

Noch als sie gegen halb Zwei auf die Dienststelle zurückkehren, sind alle ganz aufgekratzt. Robert G. öffnet sein Hemd und tanzt so was wie einen Hawaiianischen Tanz. Und dann ist er nicht mehr aus dem Frauenschlafraum herauszubekommen, in dem sie zu fünft noch ein Weilchen sitzen. "Wie kriege ich den denn hier raus?", fragt die müde Myrte B.* irgendwann ratlos in die Runde. Und Uwe K. (29) meint generös: "Das machen wir schon."

'Hab dich nicht so! Wir ficken ja nicht!'

Aber dann bleibt sie doch allein mit ihrem neuen Chef, der offenbar schläft. Ganz wohl ist ihr nicht, als sie in ihren Schlafsack kriecht. Das wird auch nicht besser, als Gruppenführer Robert G. plötzlich mit Anzüglichkeiten brilliert und schmeichelt: "Soll ich rüberkommen?!" Nach erteiltem abschlägigem Bescheid schläft die todmüde Frau schließlich ein.

Gegen halb Fünf weckt sie ein stechender Schmerz. Sie fährt auf. Vor ihr steht Robert G., der heimlich ihren Schlafsack geöffnet hat und mit mindestens einem seiner Finger in sie gedrungen ist. "Du bist so schön feucht!" Und: "Hab dich mal nicht so, wir ficken ja nicht!", erklärt er der entsetzten Myrte B.*, die sich von ihm befreit und aus dem Raum flieht. Später, da ist Robert G. schon gegangen, ruft sie ihren Freund an. Sie macht sich Vorwürfe und weiß nicht, was sie machen soll. Ihr Freund und auch ihre Kollegin Judith K. (34) raten ihr zu einer Anzeige.

Die Fingernagelprobe

Zwei Jahre später, am 15. August 2006, muss sich Robert G. vor Gericht wegen 'sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger' verantworten. Doch ein Geständnis erwartet das Gericht von Robert G. vergeblich. Trotz erdrückender Beweislast, darunter der positive DNA-Befund seiner am Tattag von den Ermittlern geschnittenen Fingernägel.

Stattdessen redet der stattliche, 1,98 große Mann mit der tiefen Stimme larmoyant vor allem von sich. Er könne sich an nichts erinnern und mit der Tat beim besten Willen nicht in Zusammenhang bringen. Er spricht von seiner kranken Frau, die an Multipler Sklerose leidet und mit der er, trotz sexloser Ehe, eine "Musterehe" führe. Natürlich wisse sie nichts von der, übrigens auch vergeblich hoffenden, Geliebten, zu der er nach dem Dienst immer eine Stunde vorbeifahren kann. Er wollte ihr "dahingehend nicht wehtun".

Musterehe, Seitensprung und Tunnelblick

Robert G. will am besagten Abend sternhagelvoll gewesen sein. Er fuhr, so sagt er, die Kollegen "mit Tunnelblick" und "wie durch einen Nebel" durch die nachtleeren Straßen, in denen "zum Glück kaum jemand unterwegs war", zurück. Dann war ihm nur noch schlecht. Die Treppenstufen der Mannschaftsunterkünfte gruppierten sich neben- statt untereinander. Was sich nach seinem Einschlafen im Frauenraum ereignete, daran kann Robert B. sich nicht erinnern.

Natürlich habe er nach einer Erklärung gesucht. Vor allem nach möglichen hirnorganischen Schäden. Aber solche ließen sich, trotz aufwändiger medizinischer Checks, nicht finden. Am Tag der Hauptverhandlung weint Robert G.: "Es war ein Erschöpfungssyndrom, sagt der Arzt." Mit den Eltern im Clinch, die Oma Krebs, die kranke Frau gekündigt...

Der tolle Hecht mit dem Größten

Im Spiegel der Aussagen seiner Kollegen ist im Verhalten von Robert B., der als Bester seines Ausbildungslehrgangs als "ausgezeichneter Gruppenführer" und als 100%-tiger galt, ein überraschender Bruch allerdings so gar nicht auszumachen. Er habe Körperkontakt gesucht, den Frauen an den Po gefasst, selbst seinen Spitznamen "Tiger" kreiert - wegen seines großen Gemächtes, gern und oft von seinem Geschlechtsteil, der "Schlange", gesprochen und habe, wenn er aus der Dusche kam, wiederholt das Handtuch zur einschlägigen Ansicht gelüftet.

Zwar waren die Kollegen und Kolleginnen "entsetzt", "geschockt", "erschüttert", als sie von dem Vorfall am 28. April 2004 erfuhren, doch keiner der Zeugen hatte die Version der neuen Kollegin Myrte B.* in Zweifel gezogen. Und Uwe K. (29), der Robert G. seit langem kennt und während seiner Ausbildung das Zimmer mit ihm teilte, betont, dass Robert G. an jenem Abend nicht volltrunken war: "Dann benahm er sich ganz anders, war ruhig und lethargisch."

Die 'komplizierte Alkoholreaktion'

So weit, so klar. "Das Problem an diesem Fall", so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, sei das Gutachten des forensischen Psychiaters Werner Platz. Dr. Werner Platz, der von möglichen 1,85 bis 2,5 Promille beim Angeklagten zur Tatzeit ausgeht, hatte erklärt die Erinnerungslücken von Robert B. könnten durch eine 'komplizierte Alkoholreaktion', diese ihrerseits durch Stress hervorgerufen sein. Zu Gunsten des Angeklagten dürfe mit eingeschränkter Steuerungsfähigkeit nach § 20 StGB die Schuldunfähigkeit eingeräumt werden.

Daraufhin widmete das Gericht die Anklage auf § 323a StGB Begehen einer Tat im "Vollrausch" um. Hier wurde das Eis allmählich dünn. Und sichtlich genervt beantragte die Anklage daraufhin eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Euro.

Nicht ohne Hoffnung wünschte Verteidiger Rechtsanwalt Johann Schmidt-Drachmann daraufhin Freispruch, auch "wenn es dem Rechtsempfinden widerspräche", da sein Mandant weder fahrlässig noch vorsätzlich handelte. Robert B. habe schließlich nicht wissen können, dass ihm der Alkohol an diesem Tag nicht bekommt. Das fehlende Geständnis, die mangelnde Einsicht erklärte Schmidt-Drachmann so: "Wenn ich etwas nicht weiß, wie soll ich da einsichtsfähig sein?!"

Schuld im Vollrausch

Das letzte Wort des Angeklagten verlor sich in gestammeltem Weinen. In der Essenz ein zum Ausdruck gebrachtes Grauen vor sich selbst und der Unfähigkeit, eine Form der Entschuldigung zu finden: "Die Ausführungen von Frau B.* machen mir Angst", heißt es und: "Ich traue mich seitdem nicht mehr, Alkohol zu trinken."

Wider alles Erwarten sprach das Gericht unter Vorsitz der Richterin Caroline Diekow doch eine Haftstrafe wegen "fahrlässigen Vollrausches" aus. Ein Jahr und vier Monate auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt mit der Verpflichtung zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die innerhalb des nächsten halben Jahres nachweislich zu erbringen sind. Zwar sei Robert G. laut Gutachten zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen aber wegen fahrlässigen Vollrausches laut § 323a zu bestrafen.

Robert B., der seit April 2004 vom Dienst suspendiert ist und nach eigenen Aussagen von monatlichen Bezügen von 300 Euro lebt, kündigte Berufung an. Er hat nichts mehr zu verlieren. Wird das Urteil rechtskräftig, geht der von seiner Familie getrennt lebende Mann auch aller Beamtenprivilegien verlustig.

*Name von der Redaktion geändert



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Polizeihauptmeister Robert C.
Wusste nicht mehr, was er tat: Polizeihaupt-
meister Robert G.
fuhr mit seinen Kollegen in die Discothek "Halligalli" und anschließend volltrunken mit "Tunnelblick" und "wie im Nebel" zurück auf die Dienststelle, wo er sich bei Gelegenheit an einer neuen Kollegin verging.

unter Ausschluss der Oeffentlichkeit
Als Polizeikommissarin Myrte B.* sich strafft und das Weinen unterdrückend in den Saal geht, um ihre Aussage zu machen, bleibt die Öffentlichkeit vor der Tür.

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