Andreas B., gebürtig aus Finsterwalde
(Niederlausitz), ist ein zornig verbittertes Nesthäkchen auf Wanderschaft. Zuletzt brach der gelernte Schlosser Ende 2003 hastig seine Zelte in Löbau
(Nähe Bautzen) ab, wo er die junge Kellnerin seiner Stammkneipe angegangen war. Annette F., die bagatellisierend erklärte "Ich hatte bissl Angst", deren Freund jedoch berichtete "Sie zitterte am ganzen Körper", schickte Andreas B. auf Anraten seines Bewährungshelfers dann doch noch eine Anzeige wegen sexueller Nötigung hinterher.
Da tummelte sich der einschlägig vorbestrafte Andreas B., der schon während der DDR-Zeit eine achtjährige Haftstrafe verbüßt haben soll, bereits obdachlos am Bahnhof Zoo, Berlin. Nach den Stationen Bahnhofsmission und Obdachlosenheim Teupitzer Straße (Neukölln) vermittelt ihm eine mitfühlende Kellnerin aus dem in der Nachbarschaft gelegenen "Thiemanneck" eine Untermiete bei einer älteren Dame.
Offene Ohren, helfende Hände
Kurz darauf lernt Andreas B. die Tochter der Wirtin, Claudia H. (41), kennen. Auch die kleine, rothaarige, unternehmende Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst hat ein offenes Ohr für den heimatlosen Mann. Während des knapp halben Jahres, das sie zusammen sind, untersteht Andreas B. den strengen Auflagen der Bewährung und muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Dennoch wird Andreas B. im Januar 2005 nach dem Besuch des "Goldenen Löffel" (Nähe Kantstraße) wegen versuchter Vergewaltigung auffällig.
Am Tag der Hauptverhandlung am Moabiter Kriminalgericht versteht Claudia H. die Welt noch immer nicht: "Die behandeln ihn wie einen Schwerverbrecher." Sie wolle ihm keinesfalls schaden und nur ihre Ruhe. "Wir waren theatralisch ineinander verliebt", sagt Claudia H. vor Gericht.
Im Mai 2004, am Sonntag nach Muttertag, verlieben sich Claudia H. und Andreas B. ineinander. In der Wohnung der Mutter von Claudia H., in der Andreas B. seit kurzem als Untermieter wohnt. Der kleine schwarzhaarige Mann mit Vollbart und schillernder Vita und die fleißige attraktive Frau.
Theatralisch verliebt
Claudia H. hat drei Beschäftigungsverhältnisse, denn sonst, so sagt sie, könne sie sich "das alles" gar nicht leisten. Sie arbeitet als Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst. Und nebenher auch noch als Betreuerin für obdachlose Männer.
Mit "das alles" meint Claudia H. mit einem Seitenblick auf den Angeklagten wohl ihren ehemaligen Liebsten, dessen Finanzen sie übernahm, regelte und für den sie in der Regel zahlte. Ganze vier Monate hing der Himmel voller Geigen. Claudia H. fand sich mit der Beschäftigungslosigkeit ihres neuen Partners ebenso ab wie mit dessen Quartalssäuferei.
Alle vierzehn Tage legte Andreas B. einen Saufexzess ein. "Man konnte die Uhr danach stellen", sagt Claudia H. vor Gericht. Andreas B. begründete sein regelmäßiges Entgleisen mit seiner schweren Vergangenheit.
Alles gemacht, alles bezahlt
Auch diese 'schwere Vergangenheit' akzeptierte Claudia H. Dass diese sich lückenlos in die Gegenwart fortsetzte, blendete sie in ihrem grenzenlosen Optimismus offenbar aus. Ja, sie bezahlte ihm sogar die noch offenen Prozesskosten von 1997.
Spätestens im September 2004 kann Claudia H. nicht mehr die Uhr nach den Saufexzessen stellen. Sie warnt Andreas B. vergeblich, mit dem Trinken aufzuhören, wenn die Beziehung Bestand haben soll und kümmert sich um einen Therapieplatz.
Am 21. Dezember 2004 setzt sie Andreas B. schließlich vor die Tür. 29mal soll Andreas B. ein- und wieder ausgezogen sein. Dieses Mal jedoch ist es ernst. Andreas B. besorgt sich, nachdem er mehrmals im Büro des italienischen Restaurants "Carpe diem" (Charlottenburg) übernachtete, eine Alibiwohnung in der Kantstraße, die er 'open end' renoviert. Denn solange wie renoviert wird, wohnt er natürlich noch bei seiner Liebsten. Und nun lernt Claudia H. die andere Seite ihres Freundes kennen.
Das Ende vom Glück
Er stellt ihr nach, wird tätlich. Am 23. Juni 2005 greift Andreas B. sie in der Wohnung ihrer besten Freundin und in Anwesenheit eines weiteren Freundes an, zerschlägt Geschirr und würgt sie mehrmals. Auch jetzt will Claudia H. keine Anzeige machen. "Ich wollte ihm nicht schaden", sagt sie. Doch dann erwirkt sie im Juli 2005 doch eine einstweilige Verfügung gegen Andreas B., der nun jeden Kontakt zu ihr zu unterlassen hat und sie dennoch mit seinen SMS terrorisiert.
Im Februar 2006 wird Andreas B., der mit seinem Treiben gegen die Bewährungsauflagen von 20.08.2004 verstieß, schließlich verhaftet und der bisher aufgelaufenen Vergehen angeklagt.
das Urteil:
Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Seit dem 18.08.06 rechtskräftig.