Der 45-jährige Tim F.* führte gemeinsam mit seinem Freund, dem 41-jährigen Ulf K.*, einen Blumenladen in einem Einkaufszentrum in Marienfelde. Oft kam auch Ilse A.* in ihren Laden und hielt dort einen kleinen, netten Schwatz.
Irgendwann muss die damals 75-Jährige erwähnt haben, sie wolle für sich und ihren schwer kranken Mann noch einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Tim F.* behauptete prompt: "Wir machen auch Bestattungen." Ilse A.* könne das auch mit ihnen regeln.
Die Rentnerin ging auf dieses Angebot ein und händigte am 22. Oktober 2004 dem Blumenhändler 3.500 Euro an bar aus. Der wollte dieses Geld an das Kuratorium deutscher Bestatter einzahlen, um es dort für den Bestattungsfall anzulegen.
Eine Quittung erhielt Ilse A.* nicht, erst auf wiederholtes Drängen bekam sie im Dezember ein per Computer gefertigtes Blatt mit der Überschrift "Kuratorium deutscher Bestatter", auf dem die übergebene Summe vermerkt war.
Richter Auracher sagte, als er das Blatt in Augenschein nahm: "Das ist ganz klar eine Urkundenfälschung!" Ilse A.* war ebenfalls misstrauisch und rief beim Kuratorium an. Dort konnte man keinen Zahlungseingang bestätigen, außerdem erfuhr sie, das 'Bestattungsunternehmen Iven' sei gar kein Mitglied im Kuratorium.
Ihre Versuche, das Ganze freundlich zu klären, scheiterten: Der Blumenladen war inzwischen aufgelöst, niemand ging ans Telefon, ein Einschreiben an die Privatadresse wurde nicht angenommen. Am 4. Januar 2005 erstattete Ilse A.* Anzeige.
Im Herbst 2005 starb ihr langjähriger Lebenspartner, mit dem sie vierzig Jahre liiert, aber nur ein halbes Jahr verheiratet war. Zu kurz um Witwenrente zu bekommen. Mit ihrer schmalen Rente musste Ilse A.* nun erneut Begräbniskosten zahlen.
Richter Auracher ist über den dreisten Betrug der beiden Männer sichtlich empört: "Das ist eine ganz miese Sache, die da abgelaufen ist. Für mich sind Sie der klassische Betrüger!" Er verurteilt den bereits vorbestraften Tim F.* zu einem halben Jahr auf Bewährung, den bislang unbescholtenen Ulf K.* zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro.
Außerdem muss Tim F.* dem Gericht nachweisen, dass er drei Jahre lang monatlich 100 Euro an die Geschädigte zahlt. Ilse A.* freut sich: "In meiner Situation ist das wie ein Sechser im Lotto."
*Namen von der Redaktion geändert