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aus dem moabiter kriminalgericht


Ehrenmord oder Notwehr?


von Barbara Keller

08. Juni 2006. Kriminalgericht Moabit, 32. Gr. SK
Am 12. Januar 1994 tötet der damals 25-jährige Aydin Y. seine aus Kanada gebürtige Freundin Kirstin Sch. (17) unter noch ungeklärten Umständen. Ein letzter Treff am Leopoldplatz an diesem Mittwochmittag hat die Trennung der Beiden zum Gegenstand. Kirstin Sch. bleibt seit diesem Tag verschwunden. Aydin Y. jedoch checkt am nächsten Tag eiligst zu einem Flug nach Istanbul ein. Einem erstaunten, ungläubigen Mitreisenden berichtet Aydin Y. von seiner Tat. Spätestens zwei Wochen später teilt er auch den Eltern von Kirstin Sch. mit, wo sie ihre Tochter finden können: tot, in einem Kellerverschlag im Hinterhaus der Spengelstraße (Wedding). Erst 11 Jahre später gelingt es deutschen Zielfahndern, Aydin Y., der seither an der türkischen Riviera lebt, auf dem Flughafen München zu verhaften.
zum Urteil...

Der acht Jahre ältere Aydin Y. ist die erste große Liebe von Kirstin Sch. Ein feuriger, attraktiver junger Mann. Der arbeitslose Türke, der in einem sozialpädagogischen Wohnheim gemeldet ist und meistens in seinem Auto schläft, ist jedoch ein jähzorniger Mann. Spätestens nach einem Jahr hat sich die Liebe der beiden praktisch zerschlagen. Und nachdem Kirstin Sch. wieder einmal mit einem blauen Auge und blutiger Lippe nach Hause kommt, soll es am nächsten Tag ein letztes klärendes Gespräch geben.

Am Mittwoch, dem 12. Januar 1994, treffen sich Aydin Y. und Kirstin Sch. am Leopoldplatz. Was dann geschah, weiß allein Aydin Y. Kirstin Sch. jedenfalls wird weder an diesem noch einem späteren Tag zu ihren sich fortan sorgenden Eltern Karin und Kurt Sch. zurückkehren. Aydin Y. dagegen nimmt am nächsten Tag eiligst einen Flieger nach Istanbul.

Der gesprächige Flugreisende

Vielleicht wäre Kirstin Sch. auf lange Zeit verschollen geblieben, wenn der sich in seiner Ehre verletzt fühlende Aydin Y. nicht so mitteilungsbedürftig gewesen wäre. So erzählt Aydin Y. einem ungläubigen Mitreisenden bereits während des Fluges von seiner Tat. Und das Gespräch wird auch von einem hinter ihnen sitzenden Geschäftsreisenden mit angehört, beides spätere Zeugen.

Zudem soll Aydin Y. die Eltern des Mädchens mit Telefonaten terrorisiert haben. Angeblich will er Kirstin sprechen, dann behauptet er, ihr ein Bein gebrochen zu haben, damit sie nicht flüchte, stellt eine Übergabe in einem Münchener Lokal in Aussicht, um den völlig entnervten Eltern schließlich circa zwei Wochen nach der Tat mitzuteilen, wo sie ihre Tochter suchen könnten.

Eingerollt wie ein Paket in einen Teppich

Am 1. Februar 1994 finden Berliner Polizeibeamte Kirstin Sch. tot in einem Kellerverschlag der Spengelstraße (Wedding). Wie ein Paket eingerollt in einen Teppich, darauf eine Tür gelegt. Sie hat Stichwunden im Gesicht und im Hals. Erwürgt, wie es in der Klageschrift der Staatsanwaltschaft heißt.

Während Kirstins Eltern zermürbt und resigniert nach Kanada zurückkehren, beginnt der international mit Haftbefehl gesuchte Aydin Y. an der türkischen Riviera in Alanya ein neues Leben. Da die türkischen Behörden ihre Staatsbürger nicht ausliefern und Ehrenmorde bis dato in der Türkei nicht angemessen bestraft wurden, hoffen die deutschen Strafverfolgungsbehörden auf eine Gelegenheit, Aydin Y. zu verhaften.

Aufenthalt seit 2004 bekannt

Nach elf Jahren bietet sich diese. Seit 2004 ist den deutschen Ermittlern der Aufenthalt von Aydin Y. bekannt. Als Aydin Y., der eine Fernbeziehung mit einer deutschen Kindergärtnerin führt, in Deutschland einreist, wird der erstaunte, sich offenbar sicher wähnende Mann verhaftet. Das ist am Sonnabend, dem 11. September 2005, auf dem Flughafen München.

Am Tag der Hauptverhandlung, am 8. Juni 2006, ist nur Vater Kurt Sch. (74) als Nebenkläger angereist. Die Mutter ist in der Zwischenzeit verstorben. Neben der Klärung der komplizierten Verwandtschaftsbeziehungen der S. und dem Recht auf Nebenklage sind auch erste Zeugen geladen. Darunter Hauptwachtmeister Lutz W. (48), der mit seinen Kollegen das tote Mädchen fand. Der Kölner Rechtsmediziner Prof. Dr. Rotschild (43), der seinerzeit den Tatort untersuchte, zwei Zeuginnen vom Flughafen und ein Zeuge des besagten Gespräches.

Ein zerkratzter Rücken

Viel ist dem Gedächtnis der Zeugen nach elf Jahren natürlich nicht mehr abzuverlangen. Aber Brigitta B. (68) und Anneliese B. (69), die ihren gemeinsamen türkischen Freund Arslan zum Flughafen begleiteten, bestätigen, Aydin Y., am 13. Januar 1994 dort gesehen und gesprochen zu haben.

Die Drei hofften seinerzeit, dass der ohne Gepäck reisende junge Mann einige Taschen für sie durch den Zoll bringen könnte, ließen sich von Aydin Y. zu einem Abschiedsbild fotografieren und tranken mit ihm sogar einen Kaffee. Im Flugzeug saßen Arslan und Aydin Y. nebeneinander. Als Arslan ihn fragt: "Warum lehnst du dich nicht an?", erzählt ihm dieser, seine Freundin hätte ihm den Rücken zerkratzt.

Dann, dass sie ihn im Streit um die Trennung mit dem Messer angegriffen und er sie in Notwehr getötet hätte. Arslan glaubt diese Geschichte nicht, meidet während des weiteren Fluges jedoch die Nähe von Aydin Y. und tauscht sich mit dem Geschäftsreisenden Mustafa Y., der das vielleicht fünf Minuten währende Gespräch mithörte, darüber aus.

"Mutti Brigitte, der hat ein Mädchen totgemacht!"

Zwei Tage später berichtet Arslan via Telefon seinen Berliner Freundinnen aufgeregt von diesem Gespräch: "Mutti Brigitte, der hat ein Mädchen totgemacht!" Am nächsten Tag lesen Brigitta B. und Anneliese B. die Vermissten- und Suchanzeige um die verschwundene Kirstin Sch., um mit der Polizei in Kontakt zu treten. Unabhängig davon wird auch Mustafa Y. nach der Lektüre der B.Z. klar, dass die unfreiwillig mitgehörte Beichte des Mitreisenden auf grausamen Tatsachen beruhte. Er verständigt ebenfalls über einen Rechtsanwalt die deutschen Polizeibehörden.

Aydin Y. hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft eingelassen. Er räumt die Tat zwar ein, will aber in Notwehr gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft zielt jedoch auf eine Verurteilung wegen Mordes. – Am nächsten Tag der Hauptverhandlung, die bereits um 12:00 endet, werden die Erklärung des Angeklagten sowie weitere Zeugenaussagen erwartet.

Urteil vom 19. Juli 2006:
14 Jahre Haft. Das Gericht folgte nicht der Notwehrversion des Angeklagten. Es ging von der Annahme aus, dass Aydin Y. seiner Freundin in den Hals stach, als sie bereits fast tot war.

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NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Fahndungsfoto von Aydin Y., der seine Freundin tötete und dann den nächsten Flieger nach Istanbul nahm. Erst elf Jahre später ging Aydin Y. den deutschen Zielfahndern auf dem Münchener Flughafen ins Netz.


Antrag auf Nebenklage. Extra aus Kanada angereist: Vater Kurt Sch. (74).


Als Aydin Y. nach Istanbul flog, saß der Geschäftsmann Mustafa Y. (44) im selben Flugzeug direkt hinter ihm und lauschte ungläubig dem Bericht von der Tötung seiner Freundin.


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