sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

aus dem moabiter kriminalgericht


Armenpflege in Marzahn:
martialisches Couleur


von Uta Falck-Eisenhardt

06. Januar 2006. Amtsgericht Tiergarten. Abt. 277, Strafrichter.
Seit vergangenen Freitag müssen sich drei Frauen vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten: Der Pflegedienstleiterin Romy Viola A. (50), der Wohnbereichsleiterin Susanne K. (27) und der Hausärztin Iris-Kristina Kr. (45) werden grobe Versäumnisse bei der Pflege des Heimbewohners Wolfgang Kl. vorgeworfen.

(Der erste Freispruch: Do., 25. Jan. 2005) neu!

Am 16. Mai 2003 nahm das Marzahner Seniorenwohnheim in der Wittenberger Straße den 68jährigen auf. Wolfgang Kl. wollte niemals in ein Heim, doch seine seit fünf Jahren vom Amtsgericht bestellte Betreuerin, eine Art Vormund, kümmerte sich um eine Unterbringung.

Drei Tage nach seiner Einweisung wurde der neue Bewohner der Ärztin Iris-Kristina Kr. vorgestellt. Der Patient war sehr abweisend und schlug mit seinem eingegipsten Arm um sich. In den darauf folgenden Tagen verweigerte er die Nahrungsaufnahme, die Pflegerinnen brachten ihn in das Königin-Elisabeth-Hospital. Dort legten ihm die Ärzte eine Magensonde.

In den vielen Pflegedokumentationen erwähnen die Pflegerinnen zweimal eine Rötung in der Leistengegend und eine Druckstelle zwischen Daumen und Zeigefinger. Doch behandelt wurden diese Stellen nicht. Die von der Pflegedienstleiterin angeordnete zweistündige Lagerung wurde laut Dokumentation um ein Drittel reduziert, ebenso findet sich in den Pflegeprotokollen kein Hinweis auf die angeordnete Dekubitus-Matratze gegen das Wundliegen.

Krankenschwester und Gutachterin Caroline Oppermann hat deshalb Zweifel an deren Einsatz. Zumal sie in den Pflegeprotokollen unterschriebene und wieder durchgestrichene Leistungsdokumentationen für Tage findet, an denen Wolfgang Kl. gar nicht im Heim, sondern im Krankenhaus weilte. Die Gutachterin hat den Eindruck, dass Leistungen grundsätzlich vor ihrer Erbringung bestätigt, oft auch gar nicht erbracht oder nicht dokumentiert wurden.

Wolfgang Kl. wird in den drei Monaten nach seiner Heimeinweisung immer dünner und blasser. Statt den Ursachen kritisch auf den Grund zu gehen, verordnet die Ärztin Krankengymnastik, um den völlig unterernährten, schlaffen Mann wieder zu mobilisieren. Am 13. August 2003 kommt er mit der Feuerwehr in die Rettungsstelle des Urban-Krankenhauses, die von Michael de Ridder geleitet wird.

Der Internist sieht in dem sozial schwachen Bezirk öfter solche Fälle. Doch was er bei Wolfgang Kl. diagnostiziert, macht ihn so wütend, dass er sofort eine Anzeige gegen die drei Frauen in die Wege leitet: Der Abszess an der Leiste ist bereits durchgebrochen, an der Hand ist bereits die Sehne zu sehen.

Überall finden die Rettungsärzte wund gelegene Stellen. Wegen der entstandenen Blutvergiftung und des schwachen Allgemeinzustandes ist der Patient nicht mehr ansprechbar und verstirbt fünf Tage nach seiner Einlieferung.

Das Gutachten belastet die Leitungskräfte des Seniorenwohnheims schwer, dagegen entlastet es die Hausärztin, die sich auf die unkorrekten Dokumentationen verließ.


Erster Freispruch (Do., 26. Jan. 2006)

Am 26. Jan. 2006 beantragte die Staatsanwaltschaft Freispruch für die Hausärztin Kristina Kr. Sie sah es nicht als erwiesen an, dass Kristina Kr. zu einem entscheidend früheren Zeitpunkt die verhängnisvolle Entzündung des Patienten schon hätte erkennen können. Zudem sah die Angeklagte die Patienten nur punktuell. Sie hätte demnach ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt.

Die verantwortliche Ärztin Kristina Kr. machte nach dem Freispruch einen sichtlich erleichterten Eindruck. Sie erklärt: "Der Freispruch motiviert mich, die Lust an der Arbeit nicht zu verlieren."


Urteil: Freispruch für die Pflegedienstleiterin Romy A. Die Wohnbereichsleiterin Susanne K. erhielt eine Geldstrafe von 1.250 € (25 Tagessätze à 50,00 €).

NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter


Hausärztin Iris-Kristina Kr. (45) verließ sich auf die zweifelhaften Dokumentationen der Pflegerinnen.


Pflegedienstleite-
rin Romy Viola A.
(50) ordnete, ohne jede Wirkung auf das Pflegepersonal, eine Dekubitus-Matratze gegen das Wundliegen an.


Wohnbereichslei-
terin Susanne K.
(27). Pflegeleistungen wurden offenbar oft gar nicht erbracht oder nicht dokumentiert.


Michael de Ridder, Leiter der Rettungsstelle im Urban-Krankenhaus, ist einiges gewöhnt. Aber was er beim Patienten Wolfgang Kl. sieht, ist zuviel: überall wundgelegene Stellen, ein durchgebrochener Abzess in der Leiste, an der Hand ist die Sehne bereits zu sehen. De Ridder erstattet Anzeige.

Anzeige
Kanzlei Luft
In eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...