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Gerichtsreportagen


Zwei blaue Stiefel und ein rotes Kleid

Geldstrafe für Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung


von Susanne Rüster

Amtsgericht Tiergarten, 22.09.2020,
Am 20. Februar 2019 vormittags biegt Hasan U. (50) mit seinem Lkw von der Alexanderstraße in Berlin-Mitte nach rechts in die Karl-Marx-Allee. Er übersieht eine 37-jährige Frau, die weiter geradeaus fahren will. Sie wird unter das Fahrzeug gezogen, überrollt und verstirbt noch am Unfallort.




"Ich war Lkw-Fahrer." Das sind die ersten Worte des 50-jährigen deutsch-türkischen Angeklagten Hasan U. vor dem Amtsgericht Tiergarten. "Jetzt lebe ich von Arbeitslosengeld."

Die Anklage wirft Hasan U. vor, am 20. Februar 2019 gegen 10 Uhr mit seinem Lkw beim Abbiegen von der Alexanderstraße in Berlin-Mitte nach rechts in die Karl-Marx-Allee nicht aufmerksam genug die anderen Verkehrsteilnehmer beobachtet und hierdurch fahrlässig den Tod einer Radfahrerin verursacht zu haben. Die 37-jährige Frau, die weiter geradeaus fahren wollte, prallte mit dem Fahrrad auf den abbiegenden Lkw, wurde unter ihn gezogen und überrollt. Sie erlitt ein Polytrauma und verstarb noch am Unfallort.

Hasan U. ist sich keiner Schuld bewusst. Bei Grün sei er abgebogen, habe zuvor in alle Spiegel geschaut, mehrere Radfahrer und Fußgänger passieren lassen, dann nochmals in die Spiegel geschaut. "Ich habe sie nicht gesehen, obwohl ich vorsichtig fuhr", sagt der Berufskraftfahrer. "Ich kann mir nicht erklären, wo die Radfahrerin plötzlich herkam." Ihren Schrei habe er gehört.

Hasan U. macht einen verzweifelten Eindruck, weiß nicht, wie es weitergehen soll. Seine Bewerbung als Fahrer bei der BVG liegt auf Eis, bis der Prozess abgeschlossen ist. Der Angeklagte ist in psychologischer Trauma-Behandlung. Er weint mehrfach. 

Die Eltern des Opfers sind nicht erschienen, sie lassen sich in der Nebenklage durch einen Anwalt vertreten.

Acht Zeugen sind geladen, jedoch nur eine Augenzeugin wird gehört. "Ich habe es kommen sehen", sagt die Frau. "Der Lkw war schon im Anfahren als die Radfahrerin ziemlich schnell herankam. Ich hörte sie noch schreien."

Der verkehrstechnische Sachverständige vermag in seinem ausführlichen Vortrag den Ablauf des Unfalls nicht restlos zu rekonstruieren. Die Schutzpolizei habe leider keine Wegeaufzeichnung gesichert, sondern nur die aus dem Fahrtenschreiber ersichtlichen Lenk- und Uhrzeiten. Die Anstoßspuren seien unklar, er könne nicht sagen, ob die Radfahrerin vom vorderen Rad des Lkw oder vom hinteren Doppelrad überrollt wurde oder auch zweimal, wie die Augenzeugin angegeben hat.

Fotos von der Unfallstelle zeigen den zum Stehen gekommenen Lkw, das unter einem weißen Tuch liegende Opfer, darunter eine Blutlache. Ihre blauen Stiefel und ihr rotes Kleid liegen auf der Straße und werden zur Untersuchung sichergestellt, ebenso das verbeulte Fahrrad mit abgerissenem Sattel und zerdrücktem Korb.

Der Lkw verfügte über fünf Spiegel, die Scheiben waren sauber. Der Sachverständige führt aus, dass es nach der Sichtfeld-Vermessung für den Radweg keine Sichteinschränkung gegeben hat. Die nach Angaben der Augenzeugin relativ schnell heranfahrende Radfahrerin (ca. 15 km/h) sei aus einem für den Angeklagten einsehbaren Bereich gekommen.

Die Staatsanwältin fordert wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 35 €. Der Nebenkläger-Anwalt führt aus, dass keine Strafe der Welt das Leid der Eltern, die ihre einzige Tochter verloren hätten, wieder gutmachen könne.

Das Schöffengericht verhängt wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch) eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 35 €.  Bei aufmerksamer Rückschau über die Spiegel hätte der Angeklagte die Radfahrerin erkennen, rechtzeitig abbremsen und den Unfall vermeiden können. Nach § 9 Straßenverkehrsordnung sei beim Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, wozu auch erforderlich sein könne, sich mehrfach zu vergewissern, dass die Strecke frei sei.

Die Einlassung des Angeklagten, er habe alles ihm Mögliche getan, sei durch die Feststellung des Sachverständigen, dass keine Sichtfeldeinschränkung vorgelegen habe, widerlegt. Zu Gunsten des im Wesentlichen sorgfältig fahrenden Angeklagten berücksichtigte das Strafgericht, dass lediglich leichte Fahrlässigkeit anzunehmen sei. Es liege ein "Augenblicksversagen" ('kurze Unaufmerksamkeit') vor. 

Auch sei Hasan U. nicht bestraft und er habe sich bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt. Strafmildernd zu berücksichtigen sei zudem seine eigene psychische Belastung durch den Vorfall, ebenfalls dass er seinen Job verloren habe. Schließlich liege auch eine Mitverantwortung der Geschädigten, die schnell herangefahren sei, vor. Ein Fahrverbot (§ 69 StGB) sei nicht auszusprechen, denn aus den Umständen der Tat ergebe sich nicht, dass Hasan U. zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei.

Die Verfasserin verlässt den Gerichtssaal mit gemischten Gefühlen. Den Angehörigen der getöteten Radfahrerin wird eine Geldstrafe von 3.150 Euro in Anbetracht des Verlustes eines Menschenlebens lächerlich gering erscheinen. Aber keine noch so hohe Strafe könnte den tragischen Unfall ungeschehen machen.

Das Gesetz sieht vor, dass fahrlässige Tötung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Und bestraft wird vorrangig nach dem Grad des Verschuldens. Ein ‚Augenblicksversagen‘ kann jedem noch so aufmerksamen Verkehrsteilnehmer passieren. Hiernach erscheinen die Strafzumessungserwägungen des Gerichts nachvollziehbar.

Eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen, sodass dem Angeklagten die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nicht zusätzlich erschwert wird. Bei gröberer Pflichtverletzung wird üblicherweise eine Freiheitsstrafe mit Bewährung und als Auflage meist eine Geldbuße und zusätzlich ein Fahrverbot (§ 25 Abs.1 Straßenverkehrsgesetz) verhängt.

Es stellt sich die Frage, ob derartige tragische Unfälle im Straßenverkehr eine Aufforderung an die Politik sind, mehr Radfahrer-Ampeln einzurichten. Es sei auch zu erwägen, schweren Fahrzeugen einen Beifahrer zur Pflicht zu machen. - Immerhin wird es ab dem Jahr 2022 eine gesetzliche Pflicht zur Ausrüstung von Lkw mit einem elektronischen Abbiegeassistenten geben.

Von der Unfallbeteiligten weiß man übrigens nur: Sie war 37 Jahre alt, trug ein rotes Kleid und blaue Stiefel. Von einer zweiten Chance, wie sie Hassan U. zuteil wird, kann sie nicht einmal mehr träumen.

-> Susanne Rüster <-
Die Verfasserin war langjährig als Staatsanwältin im Kriminalgericht Moabit tätig und ist Autorin u.a. von Polizeiermittler-Krimis.

NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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