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Gerichtsreportagen


Seitensprung mit Todesfolge


von Barbara Keller

Landgericht Cottbus, 2. Strafkammer, 12.03.2013
Im März 2009 endete die noch frische Affäre eines kurdischen Imbissbetreibers mit einer deutschen Floristin, beide anderweitig gebunden, in Doberlug-Kirchhain tödlich. "Sie ist einfach so weggesackt", erklärt der der heute 60-Jährige. Doch die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: der Angeklagte tötete aus gekränkter Eitelkeit, "wegen einer negativen Bemerkung über sein sexuelles Leistungsvermögen". Im Januar 2010 verhängte eine Cottbusser Schwurgerichtskammer über den untreuen Ehemann eine hohe Freiheitsstrafe. Nach erfolgreicher Revision wirft die Verteidigung den Ermittlern jetzt folgenschwere Fehler und Versäumnisse vor.
berlinkriminell.de berichtete...

Ein Bild der Schwermut und der Trauer. Veysel K. sitzt nun bereits zum zweiten Mal auf der Anklagebank des Cottbusser Landgerichts. Nach mehr als der Angeklagte Veysel K.anderthalb Jahren Untersuchungshaft und weiteren zwei bangen Jahren Warten auf ein Verfahren nach erfolgreicher Revision hofft der Angeklagte erneut auf einen Freispruch.

Im Sommer 2009 hatte ihm seine Rechtsanwältin geraten, sich der Polizei zu stellen. Erzählen Sie, wie es war. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat, hatte die Anwältin für Familienrecht dem bislang unbescholtenen Imbissbetreiber vorgeschlagen. Veysel K. war dem gut gemeinten Hinweis gefolgt, dann aber zum Inbild des bitteren Juristenspruchs "ehrlich sitzt am längsten" geworden.

Auch heute, zweieinhalb Jahre nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den Angeklagten aufhob, vertraut Veysel K. auf die Gerechtigkeit. "Ich habe nichts gemacht, wovor soll ich Angst haben", sagt er. Geduldig lässt er von seinem Rechtsanwalt Jens Mader in Form einer Erklärung noch einmal seine Version der Geschehnisse vortragen.

"Mich schmerzt der Tod von Frau K. immer noch sehr", beginnt die Einlassung, ergänzt durch: "Mein Mitgefühl ist bei der Familie von Frau K." Kurz und knapp fasst sie zusammen, wie er, der Imbissbetreiber um Marlies K., die gegenüber in einem Blumengeschäft beschäftigt war, warb. Er schenkte ihr Blumen, machte ihr Komplimente und wurde schließlich erhört.

"Sie hat sich gefreut. Sie hat sich schön gemacht, mit mir gescherzt", lässt Veysel K. vortragen. Zwei Wochen habe man sich gekannt und sei, trotzdem beide verheiratet waren, am 6. März 2009 zum zweiten Mal intim geworden. "Wir wollten es beide. Wie ein junges Liebespaar", heißt es in der Erklärung.

Doch dann sei Marlies K. mitten im Liebesakt nach einem kurzen Aufschrei zusammengesunken. "Sie ist einfach so weggesackt. Ich habe sie nicht erstickt", so der Angeklagte. Nach vergeblichen Reanimationsversuchen unterzog Veysel K. die nunmehr Tote einer rituellen Waschung, bekleidete und wickelte sie nach Landessitte in ein Tuch.

Die Schande des Seitensprungs mit den fatalen Folgen suchte Veysel K. nun zu vertuschen. Er stellte Marlies K. (auf der Rückbank ihres Autos liegend) auf einem Parkplatz am Hennersdorfer See ab. Soweit die Einlassung des Angeklagten.

Nach diesen Schilderungen eines mutmaßlich Unschuldigen folgte am 12. März 2013 das Kontrastprogramm. Die drei Zeuginnen des Tages waren eine Polizeibeamtin, eine Kriminalbeamtin und eine Praktikantin. Sie schilderten die Auffindesituation der Toten, die den Polizeibeamten offenbar ein Verbrechen förmlich suggeriert hatte. Es schien, oberflächlich betrachtet, alles so gut zusammenzupassen.

Veysel K., der zunächst wegen Mordes angeklagt war, wurde am 22. Januar 2010 wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Auf die Zeugenaussage des renommierten rechtsmedizinischen Experten für Erstickungstode Dr. h.c. Bernd Brinkmann glaubte die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Frank Schollbach, verzichten zu können. Und das, obwohl der Rechtsmediziner von einem Unfall ausging und erklärt hatte, Marlies K. sei an einer Luftembolie verstorben.

Das jetzige Verfahren gegen Veysel K. beinhaltet eine komplett neue Beweisaufnahme. Am Nächsten Prozesstermin, am 19.03.2013, werden noch einmal die Angehörigen, Schwester und Tochter der zu Tode gekommenen Marlies K. gehört. Sie suchten und fanden Marlies K., die sie seit Tagen vermissten, auf dem Parkplatz am Hennersdorfer See.

Der Termin darauf gehört den Sachverständigen. Dann wird auch Dr. h.c. Bernd Brinkmann mit seinem den Schuldspruch aus 2009 konterkarierenden Gutachten zu hören sein.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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