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Gerichtsreportagen


Posse: Berliner Justiz lässt hochkarätigen Betrüger laufen


von Barbara Keller

09.12.2012
Ende 2010 konnte die Berliner Staatsanwaltschaft den seit 2007 mit internationalem Haftbefehl gesuchten notorischen Betrüger Michael Sch. (65) in Plattekloof (Kapstadt, Südafrika) dingfest machen. Zwar wurde Michael Sch. ausgeliefert und Ende 2011 in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hob auf Revision des Angeklagten das Urteil wegen einer juristischen Finesse wieder auf. Der Bewährungswiderruf, auf dem die Fahndung beruhte, war ungültig. Für die in Rede stehende Strafverfolgung wegen eines betrügerischen Steuerkarussells aus 2002 fehlte die Zusage der südafrikanischen Behörden. Michael Sch. wäre wohl straffrei geblieben, wenn er denn nicht seine Abreise verpasst hätte. Stichtag war der 7. 12. 2012.

"Ab Dezember 2012 wird meine Rente wieder nach Südafrika überwiesen", erklärt Michael Sch. am 17. November 2012. Der Rentier schwärmt: "Davon träumtSteuerbetrüger Michael Sch. die Riviera, was Südafrika ist." Am südafrikanischen Kap will Michael Sch. seinen Lebensabend verbringen. Die Tiere, das Klima, 300 Tage Sonne im Jahr. "Ich sehe neun Monate im Jahr die Wale blasen", sagt er. Er habe sich in das Land verliebt.

Seit Beginn der 90er Jahre ist Südafrika Wahlwohnsitz für Michael Sch., der 1992 seine Berliner Telefonläden nach Malaysia verlegt und ein passionierter 'Gold- und Diamanten-Trader' ist. Anfang der 90er macht er auch mit einer besonderen Geschäftsidee Furore.

("Der große Reibach mit dem kleinen Ram", Focus 12.06.1996) Mit dem dubiosen Import und Verkauf von Computerchips setzt Michael Sch. über Mittelsmänner und Strohfirmen Millionenbeträge um. Diese Art der 'organisierten Steuerverkürzung' bringt Micheal Sch. 1996 eine Haftstrafe von sieben Jahren ein. Rund fünf Jahre davon verbüßte er in einem Brandenburger Gefängnis.

Der Rest der Haft wird ihm zur Bewährung erlassen. Lediglich mit der Auflage, dem Gericht bei Umzug seine neue Adresse mitzuteilen. Bereits im Frühjahr 2002 ist Michael Sch. zu seiner Frau nach Malaysia ausgereist. Hiervon setzt er ordnungsgemäß das Gericht in Kenntnis. Dann ist Michael Sch. wieder viel auf Achse. In Dubai (Vereinigte Emirate) und Kapstadt (Südafrika) nimmt er Wohnsitz. Er mäandert in diversen Ländern des Schwarzen Kontinents herum.

Teelöffel von Yves Saint Laurent

Bei einem gepflegten Bier renommiert Michael Sch. vor seiner erneuten Inhaftierung am 17.12.2012 in Berlin: "Ich hatte ein Einkommen zu der Zeit von etwa 1,5 Millionen Dollar." Er habe ein eigenes Flugzeug besessen, ein Düsenflugzeug, eine Gulfstream II. Bett, Dusche, ein Rechtsanwalt und praktischer Arzt gehörten zur Grundausstattung. "Ich bin immer in der besten Situation angekommen", sagt Sch.

Doch dann, vielleicht 2004, sei etwas mit Miachel Sch. passiert. Michael Sch.: "Als dann mal die Situation kam, kaufst du den Teelöffel von Yves Saint Laurent und bezahlst 270 Dollar. Da bin ich aufgewacht. Ich hatte gar kein Verhältnis mehr zum Geld." Michael Sch. sagt, er habe dann sein ganzes Geld seiner Frau und seinem Geschäftspartner vermacht. "Jetzt lebe ich ein einfaches Leben als Rentner und bin glücklicher", erklärt Michael. Sch.

Held in Südafrika

Ende 2010 lebt Michael Sch. in Plattekloof, Kapstadt. ("Staunch church member lived double life", The Star 21/10/10) Nach eigenen Angaben verdient er sich ein Zubrot von 2.000 Euro als fliegender Messerschleifer und hat Anschluss bei den Zeugen Jehovas gefunden. Von seinem Leben als 'Highflyer', wie er sagt, hat er sich angeblich verabschiedet. Der Bewährungswiderruf wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen sind Sch. schleierhaft. Die Umstände seiner Auslieferung aus Südafrika, in dem er als Rentier eine Daueraufenthaltsgenehmigung ('Permanent Resident') besitzt, empfindet er als widerrechtlich.

"In Südafrika bin ich ein Held", malt Michael Sch. seine Erklärungen in einem Gespräch drei Tage vor seiner Wiederverhaftung 2012 aus. Unter dem Decknamen 'Markus Jung' sei er als V-Mann für das südafrikanische Innenministerium tätig geworden und habe maßgeblich zur Ergreifung von drei gefürchteten südafrikanischen Drogenbosse beigetragen, namentlich: Nazir Kapdi, Quinton 'Mr. Big' Marinus und Ernie 'Lasting' Solomon. Hierfür hätte er auch seine halbseidene Legende benötigt. Für Kapdi sei eine Summe von 500.000 Dollar Belohnung an ihn geflossen. Dass Südafrika Ende 2010 seine Auslieferung zulässt, empfindet Sch. jetzt als Affront.

Wovon soll ich denn gehen?

Als Zumutung empfindet Michael Sch. auch, dass man ihn Anfang November 2012 in Berlin nach erfolgreicher Revision mit nur 205 Euro in der Tasche vor das Gefängnis setzt. Da seine Auslieferung sowie das jetzt für ungültig erklärte Verfahren unter falschen Prämissen stattfanden, beansprucht er Entschädigung. Für 106 Tage Auslieferungshaft in Dubai, 14 Monate Untersuchungshaft und die Strafhaft, insgesamt 80.800 Euro.

"Wovon soll ich denn gehen", klagt Michael Sch. am 17. November 2012. Das Gericht habe versäumt, einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu machen. "Ich kämpfe bis zum 7. 12., dass ich das Geld zusammen habe, um wieder nach Südafrika zu fliegen und da weiterzumachen, wo ich gewesen bin", sagt Michael Sch.

Anfängerfehler

Drei Tage nach diesem Gespräch sitzt Michael Sch. wieder im Moabiter Gefängnis. Er hat die ihm gewährte Galgenfrist, innerhalb von 45 Tagen das Land zu verlassen, verpasst. Anstatt die Füße in die Hand zu nehmen, unternahm er, so die Auskunft der Staatsanwaltschaft, einen Abstecher in die Schweiz. Mit seiner Rückkehr erkennt Michael Sch. die hiesigen Rechtsgrundlagen an.

Die Berliner Justiz hat Michael Sch. wieder. In frühestens einem halben Jahr könnte es ein zweites, dann ganz sicher wieder langwieriges, kostspieliges Verfahren gegen ihn geben.

Update: (28.03.2013)
Unbestätigten Meldungen zufolge sind Revision und Beschwerde des Herrn Sch. beim BGH gescheitert. Ein zweites Verfahren, auch einen 'Nachschlag' wird es für den Verurteilten nicht geben.

Update (29.04.13)
Nach Ansicht des Mannheimer Juristen Oliver Garcia verstößt die Inhaftierung des Michael Sch. gegen geltendes Völkerrecht. Eine Verfassungsbeschwerde, ein völkerrechtlicher Protest Südafrikas könnte, so Garcia, möglicherweise Abhilfe schaffen. (Quelle: Oliver Garcia, "Zehn Jahre Gefängnis wegen Lesens eines BGH-Beschlusses")

*Foto:
Chance verpasst: Michael Sch. (65).



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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