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Gerichtsreportagen


Sodenkampmord - Achse des Bösen


von Barbara Keller

29. gr. Strafkammer , 29.11.2012
Ginge es nach dem Plan der Strafkammer, könnte das Verfahren im Mordfall Sodenkamp wohl innerhalb der nächsten drei Termine abgeschlossen sein. Doch wie bereits im Verfahren gegen die Auftraggeber des Mordes vor zwei Jahren, bietet jetzt auch die Verteidigung des mutmaßlichen Mörders einen 'wahren' Täter im Dunstkreis des Rotlichtmilieus an. Sie sucht eine Achse des Bösen zwischen der Berliner Bordellszene und der aus NRW zu konstruieren. Bislang jedoch mit wenig Erfolg.
(weitere Beiträge zum Verfahren)

Noch einmal nahm Adam M. heute Gelegenheit, den Hauptbelastungszeugen, Ex-Bordellbetreiber Recai C. (nach eigenen Angaben Musiker), als Hauptverdächtigen aufzustellen. Recai C. hatte die privat ausgelobte Belohnung von 50.000 Euro kassiert, nachdem er den Behörden im Herbst 2008 Adam M. ans Messer lieferte.

Adam M. behauptet, Recai C. sei der eigentliche Drahtzieher des gewaltsamen Ablebens des dubiosen Friedhelm Sodenkamp. Er habe das Geld des Auftraggebers praktisch leidenschaftslos an seinen Kumpel Recai C., den er in dessen Bordell kennenlernte, durchgereicht. Adam M. sagte:. "Sie haben mich hereingelegt."

Der Angeklagte behauptete heute, Recai C. sei bis Ende der 90er Jahre ein Bordellchef besonderen Einflusses in Berlin gewesen. Bei einer Schießerei verfeindeter Rotlichtclans, sei dieser jedoch schwer verwundet worden. Adam M. sagt: "2008 war er wieder in der Aufbauphase." Das war im Jahr der Ermordung des Sodenkamp.

"Er hat selber behauptet, dass er mehrere Läden hat. Er prahlte mit Kontakten bei der Polizei", gab der Angeklagte zu seinem ehemaligen Kumpel Auskunft. Zwei Monate nach seiner wohl letzten Aussage in dieser Sache vor Gericht, hat Hauptbelastungszeuge Recai C. wieder an seiner "Musiker-Vita" angeknüpft. Er lebt jetzt im Süden der Türkei. Von seiner kleinen deutschen Rente, wie er sagt.

Allerdings widersprach der Vorsitzende Richter den Darstellungen des Angeklagten, wonach Recai C. während einer Schießerei rivalisierender Rotlichtclans den Kürzeren zog. Bernd Miczajka erinnerte sich, an dem Verfahren als Richter beteiligt gewesen zu sein und erklärte: "Der Täter kam in das Tonstudio, fragte Recai C. nach einer Person. Nachdem dieser ihm keine Auskunft gab, schoss er auf ihn."

Die Verteidigung scheiterte heute mit drei Beweisanträgen, die sich mit einer möglichen Verbindung des Mordes zu dem teils kriminellen Vorleben des Opfers in NRW befassen. Der ehemalige Strafverteidiger Sodenkamp soll dort drei einschlägige Saunaclubs mit Prostituierten teils aus Osteuropa betrieben haben, darunter einen Club namens "Happyness". Es ist von Scheinehen, Beihilfe zu illegalen Aufenthalten sowie dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung die Rede.

Auch der Antrag der Verteidigung, den leitenden Ermittler des Verfahrens aus 2007 gegen Bordell-König Hans-Günter De Beyer zu laden, wird abschlägig beschieden. Der Ermittler sollte Auskunft geben über die Verstrickungen des späteren Mordopfers Friedhelm Sodenkamp in das hochkriminelle Rotlichtmilieu des Ruhrpotts.

Ebenso scheitert ein Antrag auf Vernehmung von Dr. Raphaela M. Die Rechtsanwältin war jahrelang die Geliebte des Opfers. Sie bezeichnete den Getöteten als "krankhaft cholerisch". Sodenkamp soll Dr. M. einmal die Treppe hinunter gestoßen haben. Sie zog sich einen Wirbelbruch zu.

Die Strafkammer hielt die Anträge der Verteidigung nicht relevant zur weiteren Urteilsfindung. Mit dem Vorleben des Mordopfers habe man sich bereits befasst, hieß es. Der schillernde Charakter des Sodenkamp sei bereits gewürdigt. Auch dass es wohl einige Personen mehr gab, die Sodenkamp möglicherweise die Pest an den Hals wünschten, darf als gegeben vorausgesetzt werden. Für die gegenwärtige Beweislage befand die Kammer die Anträge jedoch bedeutungsfrei.

Adam M. wird an den kommenden zwei Sonnabenden durch einen forensischen Psychiater begutachtet, dem zu öffnen er sich nun bereit erklärt hat. Für die Ausführungen des Sachverständigen soll auf Wunsch des Angeklagten die Öffentlichkeit ausgeschlossen sein. Dies wird jedoch noch entschieden.

Die Verteidigung hat bereits weitere Anträge angekündigt. Sie erhielt, so Rechtsanwältin Marianne Zagajewski, in den letzten zwei Wochen relevante Informationen. Zagajewski: "Die Ergebnisse der Recherche stehen noch aus." Weitere Ausführungen wollte sie zu diesen Hinweisen jedoch nicht machen.

Der Prozess wird am 14.12.2012, 9:00, im Saal 501 fortgesetzt.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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