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Gerichtsreportagen


Schöner Schein mit Dauerschaden


von Uta Eisenhardt

Bei Schönheitsoperationen kann viel schief gehen. Brüste können hinterher scheußlicher aussehen als vorher, Gesichtsnerven können verletzt und dauerhaft gelähmt bleiben, Bäuche können dellig statt flach geraten. Sowieso können sich alle zu verschönernden Körperteile nach der missglückten Operation in eine lebenslange Schmerzzone verwandeln.Betrachtet man die Komplikations-Rate bei Brustimplantaten aufs gesamte Leben, dann könne man sogar von hundert Prozent ausgehen, sagt Marita Eisenmann-Klein, Präsidentin des Weltverbandes plastischer und ästhetischer Chirurgen. Sie wurde gestern als sachverständige Zeugin im Körperverletzungsprozess gegen den Arzt Manuel H. gehört, dem zwischen April 2005 und Mai 2009 mindestens vier solcher Operationen missglückt sein sollen.

Seit Montag drückt der 46-Jährige die Anklagebank im Amtsgericht Tiergarten. Aus Süddeutschland reiste der gutaussehende Mann mit den grauen Schläfen an, dort arbeitet er mit seiner Frau in einer Gemeinschaftspraxis. Vor vier Jahren habe er in Moldawien nach einer zweijährigen Ausbildung eine Facharzt-Prüfung abgelegt, allerdings lehnte es die Berliner Ärztekammer ab, diesen Abschluss anzuerkennen.

Doch auch ohne solchen durfte Manuel H. selbstständig operieren: Dies sei erlaubt, wenn nicht mehr als 15 Prozent der ärztlichen Tätigkeit in einem Fachgebiet geleistet wird, für das man keine fachärztliche Ausbildung hat, sagt Marita Eisenmann-Klein - mit einem Bedauern in der Stimme. Sie geht davon aus, dass mindestens jeder zweite Schönheitschirurg kein Facharzt ist. Sie jedenfalls habe sich noch nicht einmal nach sechsjähriger Facharztausbildung getraut, sich selbstständig zu machen.

Manuel H. dagegen plagten diese Skrupel nicht. In diversen Berliner Privatkliniken operierte er die Frauen, die ihn später anzeigten. Laut Anklage verzichtete er bei einer Patientin auf eine Bruststraffung und versuchte das Problem mit enorm großen Implantaten zu lösen. Bei der nächsten Patientin öffneten sich die Wundränder, so dass das Implantat fast herausfiel. Einer anderen wollte er die Nase korrigieren. Versehentlich durchbohrte er mit dem Skalpell ihre Nasenscheidewand, das Loch auf der Nasenspitze gilt als unkorrigierbar. Alle Nebenklägerinnen monierten die mangelhafte Aufklärung über die Risiken, die sich an ihnen verwirklichten. Die Vorwürfe lasten schwer auf dem Ruf und dem Geldbeutel des Angeklagten, das sieht und hört man, wenn der Angeklagte immer leiser werdend erklärt, er sei sich keiner Schuld bewusst.

(Der Prozess wird am Mo., 27.08.12, 9:15, Saal 105 fortgesetzt. Weitere Termine: 03., 10.09.12)





NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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