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Gerichtsreportagen


Mandant versenkt Anwältin


von von Barbara Keller

27.01.2012, Amtsgericht Tiergarten, Abt. 261
Das ist ja unerhört, echauffierte sich im Mai 2010 der Angeklagte Andreas A. (45) zu Prozessbeginn gegenüber seiner Verteidigerin. Der Rechtsbeistand seines mitangeklagten Kompagnons habe bislang auch ihn vertreten. Das sei unerlaubt, ein Doppel-, ja Mandantenverrat. Im Namen und im Auftrag des Angeklagten beantragt die Volljuristin darauf die Entpflichtung des Kollegen, die Aufnahme des Sachverhaltes in das Protokoll und erstattet, wenige Tage später, auf Wunsch ihres Klienten auch noch Strafanzeige. Ein halbes Jahr später hat sich die Juristin von der Reiterstandbild Wilhelm II,  TuaillonWaterkante wegen falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht Tiergarten zu rechtfertigen. Staatsanwalt und Richterin schütteln verständnislos den Kopf: "Musste das denn sein?"

Im Herbst 2009 werden aus der berühmten Bildgießerei Noack in Friedenau vier Bronzefiguren entwendet. "Kaiser Wilhelm II", "Friedrich der Große", "Daphne" und das "Reiterstandbild Wilhelm II". 220 Kilogramm reine Metallmasse. Auf dem Schwarzmarkt sind die preußischen Devotionalien mit hohem Wiedererkennungswert kaum veräußerbar. Beim Schrotthändler gibt es für sie Tausendeinhundert Euro bar auf die Kralle.

Das Diebesgut bringt dem Langfinger und seinem Hehler von der Ostseeküste kein Glück. Im Februar 2010 sitzt Christoph K., der mit einer Waffe am Hosenbund den Coup durchzog, bereits in Haft. Andreas A., verheiratet, zwei kleine Kinder, von Beruf Antiquitätenhändler ist alarmiert, als im Februar 2010 eine Polizeisondereinheit in seinem Domizil eine Daphne, Renée SintenisHausdurchsuchung vornimmt. Er gilt als Hehler der faulen Ware.

Bislang strafrechtlich nicht belangt, setzt sich Andreas A. daraufhin aufgeregt mit dem Verteidiger von Christoph K. in Verbindung. Den Mitangeklagten kennt er seit rund 30 Jahren. "Ich habe seinen Kindern, wie heißt es auf gut Deutsch, den Hintern abgewischt", sagt er. Andreas A. vertraut Christoph K. so lange, bis ihm klar wird, dass ihn dieser vor dem Gericht als Hauptauftraggeber aufbaut.

Doch zunächst, so stellt es Andreas A. später dem Gericht und zu Beginn der Hauptverhandlung Mitte Mai 2010 auch seiner Rechtsanwältin dar, fungiert er als Kurier. Er bringt dem Rechtsanwalt seines Freundes 1.500 Euro, damit dieser weiter für ihn tätig bleibt. 1.000 Euro zahlt der damals Andreas A. aus eigener Tasche. Er glaubt ganz fest, dass Christoph K.'s Anwalt auch seine Interessen vertritt. Zumal er mit ihm Anfang Februar 2010 ein 45-minütiges Klärungsgespräch in dessen Kanzlei führt.

Inzwischen sind Christoph K. und Andreas A. rechtskräftig verurteilt. Ersterer zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Andreas A., der die preußischen Kerle und die luftige Nackte aus Bronze schließlich wieder herausrückte, zu einer Bewährungsstrafe. Doch rechte Freude mag zwischen Rechtsanwältin Sabine B. und ihrem Friedrich der Große, Schadow 1850Mandanten nicht aufkommen.

Denn der Schnellschuss aus der Hüfte mit der Strafanzeige gegen den Strafverteidiger des Mitangeklagten entpuppt sich nun als Bumerang. "Ich verstehe das alles nicht", sagt Sabine B. am Tag der Verhandlung am Amtsgericht Tiergarten. "Ich habe immer gesagt: Im Namen und im Auftrag meines Mandanten Andreas A."



Doch dass Geld geflossen sei, das soll Sabine B. missverständlich ausgedrückt haben. Die Richterin zitiert: "An diesem Termin hat Herr A. dem Herrn K. 1.500 Euro gezahlt." Sie wirft der Angeklagten vor: "Was soll ich denn da denken?" Das suggeriere doch fälschlich, dass A. Mandant des Rechtsanwaltes K. gewesen sei. Kleinlaut verteidigt sich die Angeklagte: "Aber das wurde doch in der Hauptverhandlung erörtert."

Sabine B. findet vor den Kollegen Juristen jedoch keine Gnade. Warum sie es nicht bei der Beschwerde beließ, wirft ihr der Staatsanwalt vor. "Man hätte doch warten können, bevor man Anzeige gegen einen Kollegen erstattet." Kaiser Wilhelm II, Tuaillonn um1900Auch die Richterin kritisiert: "Das war alles sehr ungeschickt. Wir sind doch alle Volljuristen!"

Andreas A., der als Zeuge in diesem Prozess eine beredte Figur abgibt, beschreibt noch einmal seine Aufregung zu Beginn der Hauptverhandlung 2010, einem 'Riesenverfahren'. "Haben Sie nun Frau B. den Auftrag gegeben, eine Strafanzeige zu stellen", dringt der Staatsanwalt in den Zeugen. Doch Andreas A. gibt anhaltend die Rolle des Aals. Bis der Anklagevertreter aufgibt: "Gut, ich glaube, wir haben einen Eindruck gewonnen. Auch wenn es bei den Ausflüchten bleibt."

Die Richterin unterbricht die Verhandlung für eine Viertel Stunde. Dann der Beschluss. Das Verfahren ist nach § 153 StPO, wegen geringer Schuld, eingestellt. Rechtsanwältin Sabine B. zahlt 1.500 Euro Bußgeld, zahlbar in drei Raten, an das Deutsche Kinderhilfswerk. 1.500 Euro, das entspricht, Ironie des Schicksals, der Summe des Botengeldes ihres Mandanten und ihrem Einkommen in schlechteren Monaten.





NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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