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Gerichtsreportagen


Vollrausch schützt vor Strafe nicht


von von Barbara Keller

Eine aus Dresden gebürtige Krankenpflegerin hat Not, sich im 'arm aber charmanten' Berlin einzuleben. Sie ist nach der Trennung von ihrem Mann 2008 der Mutter in die Metropole gefolgt. Doch die Stadt ist ihr zu komplex. Sie verliert den Überblick, dann den Job, greift zur Flasche und schließlich zu Dingen, die ihr nicht gehören...

"Ihnen wird vorgeworfen, am 10. August 2010 eine Haarbürste im Wert von 16,53 Euro in einer KAISERS-Filiale entwendet zu haben." "Kann ich mir nicht vorstellen", erwidert die gepflegt unauffällige Hellersdorferin auf die Vowürfe der Staatsanwaltschaft. Auf ihre Kappen kämen aber auch eine Flasche Likör für 3,99 Euro am 22.2. , zwei Pullover für 29,90 Euro und drei Flaschen Sekt, je 3,87 Euro im Januar dieses Jahres, mitgenommen im Promoshop und bei REWE in der Marzahner Promenade.

"Hab ich ja selbst alles zu Hause", bleibt die 42-Jährige bei ihrer Aussage. Sie könne sich das nur so erklären, dass sie zu den jeweiligen Tatzeiten betrunken war. Nein, sie kenne nicht einmal den Namen des Getränkes, um das es hier geht. "Dann müssten Sie ja ein halbes Jahr dauerbetrunken gewesen sein", wirft die Vorsitzende Richterin der mutmaßlichen Diebin vor.

"Ich bin", und damit denkt Anke G. wohl nun aus dem Schneider zu sein, "Alkoholikerin". Sie sei diesen Sommer 'notfallmäßig aufgegriffen' worden und ins Vivantes Klinikum Hellersdorf verbracht worden. Dort würde sie seitdem stationär behandelt. "Ich war jedes Mal stark alkoholisiert. An viele Sachen kann ich mich gar nicht mehr erinnern", redet sich die aus Dresden gebürtige Krankenpflegerin heraus.

Doch das verfängt bei der Amtsrichterin mitnichten. "Dann kommt eine Verurteilung wegen Vollrausch in Frage", führt sie aus. "Aus einer Bestrafung kommen Sie jedenfalls mit diesem Argument nicht raus." Außerdem hätten weder Polizeibeamte noch Ladendetektive etwas wegen einer etwaigen Alkoholisierung zu Protokoll gegeben. "Die Akten sprechen dafür, dass Sie klauen, dass Diebstahl Ihr täglich Brot ist," wirft die Richterin der Angeklagten vor.

Nun fühlt sich Anke G. allerdings bei der Ehre gepackt. Im 'Normalzustand', echauffiert sie sich, sei sie keine Diebin. Sie hätte immer gearbeitet, immer ihr eigenes Geld verdient. Doch seit drei Jahren ist sie arbeitslos. Der Alkohol hätte sie nicht nur mental in Bedrängnis gebracht.

"Wenn Sie sich nicht erinnern, müssen wir eine große Beweisaufnahme machen", malt die Vorsitzende als Menetekel an die Wand. Doch Anke G., die einem Strafbefehl widersprach und straffrei aus der Sache zu kommen hoffte, hat offenbar keine Vorstellungen. Ob die Polizeibeamten und Detektive die Aktenlage mit eigenen Erinnerungen an die halbwegs belanglosen Delikte anreichern können, bleibt ernstlich fraglich. "Ich kann mir das schon vorstellen", insistiert sie.

"Wir setzen die Verhandlung aus", stöhnt die Richterin schließlich entnervt und kündigt eine Fortsetzung für Ende Oktober, Anfang November an. Dann würden alle Tatzeugen geladen. "Darf ich mir einen Anwalt nehmen?", fragt Anke G. kleinlaut bei der Richterin nach. Nur bei einer drohenden Haftstrafe von über einem Jahr oder bei einer komplizierten Sachlage kommt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Frage, erfährt sie. Das sei hier aber nicht der Fall.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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