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Gerichtsreportagen


Lust an der Therapie


von von Uta Eisenhardt

Selten kommt es im Amtsgericht Tiergarten vor, dass ein Staatsanwalt nach einer Beweisaufnahme von der Richtigkeit seiner Anklage überzeugt ist, aber - leider, leider - , dennoch einen Freispruch fordert. Ein sexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis liegt nicht vor, wenn der Angeklagte kein staatlich anerkannter Psychotherapeut ist, entschied der Bundesgerichtshof in einem Präzedenzfall. Auch Reiki-Heiler Dietmar F. (53) durfte sich eines Freispruchs aus ähnlichem Grund erfreuen. Denn der Vorsitzende Richter mochte nicht ausschließen, dass die von dem Angeklagten an einer Klientin vorgenommenen, sexuellen Handlungen ausschließlich therapeutischem Zweck dienten. Er erklärte: "Das Ganze war doch nicht lustvoll, sondern eher bizarr".

"Das Ganze" beginnt Anfang 2007. Eine 43-jährige Physiotherapeutin, nennen wir sie Franziska B., leidet seit über zehn Jahren unter starken Bauchschmerzen. Sie besucht Ärzte, geht zu Psychologen und mutmaßt, ihre Beschwerden könnten von einem möglichen sexuellen Missbrauch her rühren, also psychosomatisch sein. Sie greift nach jedem Strohhalm. Als ein Freund ihr von einem tibetischen Reiki-Heiler berichtet, meldet sie sich bei Dietmar F.

Sie sei ein wichtiger Patient, habe er der schüchtern wirkenden Frau geschmeichelt. "Durch einen Traum hätte er erfahren, dass ich komme." Er habe ihr Komplimente gemacht und von seiner Privataudienz beim Dalai Lama berichtet. Obendrein sei er ein "Tulku", ein Erkannter. Die Gespräche mit ihm hätten "psychotherapeutischen Touch" gehabt.

Schon beim ersten Mal legte der Heiler seine Hand auf ihre "Joni": "Er sagte, ich hätte eine Narbe in der Scheide", erinnert sich Franziska B. Nach der dritten Sitzung schlug er ihr eine "inwändige Therapie" vor, weil sie Schwierigkeiten habe, sich hinzugeben. Schritt für Schritt habe er die Intimitäten gesteigert.

Zunächst reinigte er ihren "Kanal von schlechten Energien": Dazu habe er Rauch aus einer Wasserpfeife in ihre "Joni" geblasen, außerdem an ihrer Brustwarze gesaugt. Am Ende habe er noch an ihrer Klitoris geleckt. "Das hat mich irritiert", sagt die Nebenklägerin. "Als er zwei Finger in meine Joni eingeführt hat, habe ich mich gefragt, ob das Missbrauch ist." Sie habe den Zweifel ausgeschaltet, "ich war wie in einem Sog."

Franziska B. hatte sich in ihren Heiler verliebt. "Ich hatte mich angesprochen gefühlt. Wenn ich Herrn F. auf der Straße getroffen hätte, wäre er mir nicht aufgefallen. Es ist nur durch die Intimität gekommen." Dietmar F. habe ihr auch von seinem Wunder-Samen berichtet. Daraufhin fragte sie einen Freund, ob sie mit ihrem Therapeuten schlafen solle. "Na, wenn es der Heilung dient", habe der geantwortet.

Nachdem sich F. in Mexiko "die Erlaubnis von seinem Meister" geholt habe, sei es zur Vereinigung gekommen: Zwei, drei Minuten, rein, raus, fertig. Danach muss die Patientin aufgewacht sein. "Wo war die Heilung", fragte sie sich. Der Richter vermutete, durch die Enttäuschung sei es zu einer Umdeutung gekommen. Franziska B. jedenfalls fühlte sich ausgenutzt: "Ich schäme mich. Wie kann man nur so doof sein?"

Ihre Bauchschmerzen führt sie mittlerweile auf eine Kuhmilchallergie zurück. Das sei, so sagt sie jetzt, ein vielversprechender Heilungsansatz.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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