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Gerichtsreportagen


Prozess gegen Hermsdorfer 'Drogenarzt' - Urteil


von von Barbara Keller

24. Mai 2011. 29. Gr. Strafkammer
Im Mai vergangenen Jahres verhandelte die 35. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ralph Ehestädt gegen einen Hermsdorfer Arzt und Psychologen, dessen Therapiemethoden ('Drogentherapie'/Psycholyse) zwei Patienten den Tod brachten und einen weiteren nachhaltig schädigte. ('berlinkriminell.de' berichtete) Die Anklage lautete 2010 auf versuchten Mord, Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung. Verurteilt wurde Garik R. (52) schließlich zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei, gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen in Tateinheit mit dem Überlassen von Betäubungsmitteln. Die Strafkammer verhängte zudem ein dauerhaftes Verbot gegen den Angeklagten, als Psychotherapeut oder niedergelassener Arzt arbeiten zu dürfen. Garik R. hatte mit seiner Revision beim Bundesgerichtshof Erfolg und konnte das Urteil jetzt zu seinen Gunsten modifizieren...


Vom 18. April bis 24. Mai dieses Jahres musste sich der aus Taschkent gebürtige Psychologe Garik R. ein zweites Mal wegen des Todes zweier seiner Patienten vor dem Berliner Landgericht verantworten. Er hatte am 19. September 2009 mit zwölf seiner Klienten eine 'Intensivsitzung' abgehalten, bei dem das als Medikament nicht zugelassene Neocor und danach Ecstasy verabreicht wurde. Eine Überdosis von MDMA (Ecstasy), ein Gutachter sprach von mindestens dem Zehnfachen der verträglichen Menge, führte bei den betroffenen Patienten zu schweren Vergiftungserscheinungen. Zwei Patienten starben an multiplem Organversagen.

Der Bundesgerichtshof hob jedoch mit Beschluss vom 11. Januar 2011 das Urteil der Berliner Strafkammer auf. Er stellte den im Urteil vom 10. Mai 2010 unterstellten Vorsatz der Tat in Frage und unterstrich den eigenverantwortlichen Part der Patienten, die schließlich gewusst hätten, dass sie Drogen zu sich nehmen. Knapp ein Jahr später wurde das Verfahren deshalb vor der 29. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Olaf Arnoldi noch einmal aufgerollt.

Zum zweiten Mal waren die beteiligten, überlebenden Patienten der tragischen Therapiesitzung zu hören. Noch einmal die Sachverständigen und Polizeibeamten. Im Ganzen nicht viel Neues. Auch dieses Mal ließ sich Garik R. zum Tatvorwurf ein und erklärte: "Ich bin schuldig. Ich bereue zutiefst meine Fehler." Der Angeklagte verweigerte jedoch weitere Detailfragen. Insbesondere ließ er offen, woher die Drogen stammten, die er an seine Patienten abgab. Auch die Frage, wo die Reste der am Unglückstag verabreichten Substanzen verblieben waren, konnte so nicht geklärt werden.

Stattdessen stand weiterhin unkommentiert der Verdacht im Raum, Patient Ekkehard N. hätte die unheilvollen Drogen besorgt. Ekkehard N., der wie durch ein Wunder die schwere Vergiftung überlebte, erhebt jedoch selbst schwere Vorwürfe gegen Garik R. Er erklärt, das Therapeutenpaar R. hätte ihn mit Geld bestechen wollen und versucht, ihn zu Falschaussagen zu nötigen.

Während Garik R. bei aller Reue und förmlicher Distanzierung zur Therapieform Psycholyse offenbar weiter mit großer Zuversicht auf eine Bewährungsstrafe rechnete, blickten die Nebenklagevertreter und Hinterbliebenen der Opfer mit Sorge auf einen solchen möglichen Ausgang. Garik R. hatte bis zuletzt beteuert, für seine Patienten, wenn auch mit untauglichen Mitteln, das Beste gewollt zu haben. Das Schicksal, vermutlich eine defekte Waage habe ihm einen Streich gespielt.

In seiner Einlassung vom 18. April 2011 schwor Garik R. in aller Form der Psycholyse ab, die er nun für falsch erklärte: "Ich werde das mit Sicherheit nicht mehr machen. Es ist unvorstellbar, wie ich damals gearbeitet habe." Selbst 1.000 Erfolge würden nicht aufwiegen, was am 19. September 2009 geschah.

Allerdings weckten erste Aussagen des Angeklagten, nachdem nicht die Methode, sondern er selbst versagt habe und Zeugenaussagen während der Beweisaufnahme des Prozesses Zweifel an dieser völligen Kehrtwende. Danach hatten ehemalige Patienten berichtet, sich mit dem Angeklagten noch nach seiner Verurteilung im März 2010 regelmäßig getroffen zu haben. Eine Zeugin berichtete, ein Erstkontakt mit ihrem ehemaligen Therapeuten nach dem Unglück habe in der Sauna stattgefunden. Die Freundin einer weiteren Zeugin, war zu hören, soll in das Hermsdorfer Haus des Therapeuten-Paares gezogen sein.

Am 24. Mai 2011 erging gegen Garik R., dessen Lebensgefährtin übrigens in einem separaten Prozess wegen Beihilfe zum unerlaubten Überlassen von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt wurde, das Urteil. Vier Jahre und drei Monate Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung in fünf und dem Überlassen von Betäubungsmitteln mit Todesfolge in zwei Fällen hieß es zuletzt für den offensichtlich überraschten und betroffenen Garik R.

Garik R., der bis zu seiner Verurteilung im März vergangenen Jahres acht Monate in Untersuchungshaft verbrachte und zuletzt haftverschont war, wird bis zu seinem Haftantritt auf freiem Fuß bleiben. Wenn alles gut geht, verbüßt er seine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug als Freigänger. Garik R. wird, so das Urteil, nie wieder als Psychologe und niedergelassener Arzt arbeiten dürfen. Eine Anstellung als Arzt steht ihm jedoch frei. Derzeit bemüht sich Garik R., dessen Familie von Arbeitslosengeld II lebt, um eine Beschäftigung in einem Consultingunternehmen und dem Ökowerk Berlin e. V. Eine Anstellung bei beiden Arbeitgebern bleibt jedoch so lange aussichtsfrei, klagte Garik R., wie ihm nicht gestattet sei, Berlin zu verlassen.

Richter Olaf Arnoldi wendete sich zuletzt an den Angeklagten mit den Worten: "Zwei Tote, ein Überlebender sind das Ergebnis eines therapeutischen Experiments. Am Tag der Entscheidung haben Sie die falsche Entscheidung getroffen."


Fotos:
* Garik R.

* Garik R. - esoterisches Gewese selbst noch, als zwei seiner Patienten bereits mit dem Tode rangen. Während die Patienten auf dem Boden mit Vergiftungserscheinungen kämpften, verkündete der irre geleitete Arzt von seinem schwarzen Drehstuhl herab: "Das ist das Böse in der Welt. Bleibt bei euch!" -Der Therapieraum nach der Tat.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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