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Gerichtsreportagen


Kreuzberger wegen Unterstützung von Terroristen verurteilt


von von Barbara Keller

06.4.2011, 1. Strafsenat
Zweites Urteil im Verfahren gegen drei Unterstützer islamistischer, terroristischer Gruppen im afghanischen Grenzgebiet. Kreuzberger zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
'berlinkriminell.de' berichtete...

Anfang März 2011 wurde bereits Filiz G., die Ehefrau des so genannten 'Sauerlandbombers', zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 28-jährige, kurdisch gebürtige Frau aus Neu-Ulm (Schwaben) hatte sich nach der Verurteilung ihres Mannes außergewöhnlich leidenschaftlich im Internet für den bewaffneten Dschihad stark gemacht und Spendengelder akquiriert.

Am 25. Februar 2011 konnte auch der Prozess gegen den zunächst flüchtigen Fatih K. (32) eröffnet werden, der im Sommer 2010 in der Türkei gefasst wurde. In einer ersten Erklärung ließ sich der Angeklagte teilgeständig ein und schwor wie Filiz G. den islamistischen Ideen ab. Der Angeklagte hatte zunächst recht gelassen von seiner Kreuzberger Jugend berichtet, die zum großen Teil im 'Abhängen und Kiffen mit Kumpels' auf der Straße bei laufenden Sozialleistungen bestanden habe.

Durch eine Theaterveranstaltung war der junge Mann, der bereits sechs Kinder mit seiner jungen Frau gezeugt hatte, sich jedoch herzlich wenig um seine kleine Familie kümmerte, auf den Islam aufmerksam geworden. Nun gab sich Fatih K. einem orthodoxen Lebensstil hin. Als jedoch sein Projekt, einen Schrotthandel aufzuziehen, scheiterte, will sich Fatih K. radikalen Ideen zugewandt und im Internet in Kontakt zu den Deutschen Taliban Mudschahedin (DTM) im afghanischen Grenzgebiet gekommen sein.

Mindestens drei Mitglieder der DTM, die sich in einem Internetvideo mit dem Titel "Im Namen Allah" zu diversen Anschlägen auf US-amerikanischen Truppen im afghanischen Grenzgebiet bekannten, soll Fatih K. gekannt haben. Einer dieser jungen Männer avancierte jüngst nach dem "Heldentod" des Chefs der Gruppe, Ahmed Manevbashi, zum neuen Emir der DTM.

Fatih K., dem die Ziele der DTM bekannt waren und der zweimal nach Pakistan reiste (dann allerdings doch nicht am bewaffneten Kampf der Terroristen teilnahm) war nachweislich an zwei Überweisungen in Höhe von 705,-- Euro und 1.080,-- Euro aus dem November 2009 an die Terroristen beteiligt. Eine scharfe Trennung zwischen Geldern, die zivilen oder militärischen Zwecken galt, soll es dabei nicht gegeben haben.

Das Gericht verurteilte den bislang unerheblich wegen Verkehrsdelikten vorbestraften Fatih K. zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die es nicht zur Bewährung aussetzte. Der Vorsitzende Richter Josef Hoch erklärte, eine Bewährungsstrafe würde das Rechtsempfinden der Öffentlichkeit verletzen. Jedoch hob das Gericht den Haftbefehl vom 25. August 2010 auf und gab dem Angeklagten somit die Chance auf eine Haftverbüßung als Freigänger. Der Angeklagte wurde am Abend der Urteilsverkündung aus der Justizvollzugsanstalt entlassen.

Gegen Fatih K. läuft derzeit noch ein Ermittlungsverfahren wegen weiterer Spenden an die Deutschen Taliban Mudschahedin aus Sommer und Herbst 2009 in Höhe von 1.999,-- Euro, 1.200,-- Euro sowie 1.260,-- Euro. Die Vorwürfe flossen in das vorliegende Verfahren jedoch nicht ein.

Im Prozess gegen den dritten Angeklagten, den aus Berlin gebürtigen Alican T., ist bislang noch kein Urteil in Sicht. Alican T. hat sich zu den Anklagevorwürfen bis dato nicht eingelassen.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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