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aus dem moabiter kriminalgericht


Goldelse DOTCOM


von Barbara Keller

13. Mai 2005. Amtsgericht Tiergarten. Abt. 248 Strafrichter.
1998 steigt Michael H. in das Dotcom-Geschäft ein. Der 28jährige Kaufmann kreiert eine Metasuchmaschine "Suche-was.de", die er hofft, zu den ersten zehn meistfrequentierten Websites Deutschland zu machen. Das Startkapital, 50.000 €, liefern seine vier Unternehmen, die sich mit Altbausanierung und Risikokapitalinvestment beschäftigen. Dem ZDNet gegenüber erklärt Michael H. optimistisch: "In einem Zeitraum von drei Jahren erwarten wir den Break-even-point." 2000 legt Michael H. trotz geschäftlicher Schieflage nach. Mit einem Meinungsforum* namens HITWIN. - Keine drei Jahre später beginnt, verspätet, das traurige Insolvenz-Ballett. Die Krankenkassen der Arbeitnehmer stehen mit bis auf das Jahr 2000 zurückreichende Forderungen Schlange.


Gegen Michael H. laufen derzeit diverse einschlägige Verfahren. Am 13. Mai 2005 stehen vor dem Amtsgericht Tiergarten jedoch nur der Vorwurf der Insolvenzverschleppung und das Vorenthalten von Sozialbeiträgen zur Debatte.

Der Prozess gegen Michael H. vollzieht sich in überraschender Formlosigkeit. Es ist Freitag, der Dreizehnte, Dreizehn Uhr. Keine Zuschauer, keine persönlich Betroffenen. Auf dem Flur tigert sichtlich aufgeregt der Angeklagte auf und ab, während die Vertreter der Krankenkassen in erzwungen trauter Runde im Wartebereich verharren.

Das Gericht verzichtet auf die Anklageverlesung. Und gleich zu Beginn der Verhandlung bittet der Richter die Krankenkassenvertreter ihre offenen Forderungen an Herrn H. vorzulegen. Michael H. erklärt: "Bis auf Kleckerbeträge ist alles beglichen." – Die Angestellten bestätigen und dürfen gehen. Der Rest ist Routine.

Nein. Michael H. verfügt weder über Kapital noch Einkünfte. Das komplizierte Unternehmensgeflecht, zumindest der IT-Zweig mit der Hauck Developments AG, der HITWIN AG, der HADAG Media AG, befindet sich in der Insolvenz. Man lebt von der Hand in den Mund, lebt von sporadischen Zuwendungen von Freunden und Eltern in einem Mietshaus, das einem selbst gehört. Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft ist zu erfahren: Die Rückstände bei den Krankenkassen ließen sich nicht zuletzt durch elterliche Unterstützung tilgen.

Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen. – Die Staatsanwältin ist nicht zufrieden. Aber was hilft es. Es liegt ein Geständnis vor, eine rasche Tilgung der jahrelang ausstehenden Arbeitnehmerbeiträge erfolgte fast komplett. Sie fordert einkommensgerecht 300 Tagessätze á 25 € und bekommt sie durch das Gericht bestätigt. Michael H. soll die Summe in einer monatlichen Ratenzahlung von 312,50 € entrichten.

Und begehrt auf: "300 €, das ist der helle Wahnsinn!" Das Gericht beschwichtigt. Die Zahlungsaufforderung ergeht frühestens in drei Monaten. Michael H. hat die Möglichkeit, den Zahlungsmodus mit der Staatsanwaltschaft zu regeln, auch mit ihr vergütete gemeinnützige Arbeiten zu vereinbaren. Gut. Der Angeklagte ist zufrieden. Und behält sich ein Hintertürchen offen, denn: die Odyssee ist noch nicht zu Ende.


*Die Geschäftsidee der Meinungsplattformen startet mitten hinein in die Krise der Dotcoms 2000. "Wir zahlen für Ihre Meinung" locken die neu entstandenen Portale. Das Vorbild für diese Art von Meinungsforen stammte aus den USA, von der epinions.com. Ihr Profit: die User-Profile, die je nach Detailtiefe pro Adresse und Profil 0,80 DM bis 80 DM abwerfen sowie die Kooperation mit Shopbetreibern und Produzenten.

Im August 1999 geht Ciao an den Start, im Oktober 1999 Dooyoo, Vocatus im März 2000 und Yopi im April 2001. Alle mit einem Startkapital in Millionenhöhe und einer Mitarbeiterzahl, die sich zwischen 50 und 170 bewegt. Das Interesse der Industrie ist - wie die Gehälter der beschäftigten Mitarbeiter - groß, die Investoren entsprechend hoch angesiedelt.

Im Jahr 2000 ging auch Hitwin mit dem Slogan "deine meinung zahlt!" an den Start. Eine Tochter der Berliner HADAG Media AG. Im Jahr 2001 weist das Unternehmen auf W3SCAN zwei Werbungstreibende, IBM und Citizen Machinery Europe GmbH, auf ihren Seiten aus.

Trotz verhältnismäßig geringem Startkapital, 50.000 €, maß sich Hitwin tapfer mit Dooyoo und liegt noch heute, trotz hinfälligem Link, bei geocities.com auf Platz sechs der Anbieter.

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NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Michael H. (li.) mit seinem Rechtbeistand. Michael H. gründete unter anderem die Meinungsplattform HITWIN ("deine meinung zahlt!") , strandete und behielt Arbeitnehmer-
beiträge vor.


Die Vertreter der geprellten Krankenkassen.


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