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Falschaussage im Mordfall Krampe


von Barbara Keller

Als das Berliner Landgericht den Mordfall Krampe 2003 noch einmal aufrollt, wird es eng für den Angeklagten und Ex-Geschäftsfreund Olaf W. (Dr. Helmut Krampe wurde 1994 in einem Waldstück bei Göfis, Österreich, erstochen aufgefunden.) Da kommen die Aussagen des Axel W., ehemaliger Gastwirt des Schwulenlokals "Picadilly", für die Verteidigung wie gerufen: Er habe beobachtet, wie der leitende Beamte des Morddezernats P. und das spätere Mordopfer sich gegenseitig minderjährige Jungs zugeschustert hätten. Axel W. erweist sich jedoch als unsicherer Kandidat. Am 14. Januar 2005 steht er nicht nur wegen Falschaussage vor Gericht.

Zeugenaussagen sind ein Hauptbestandteil der Beweisaufnahme von Gerichtsverhandlungen. An jeden Zeugen ergeht vor seiner Befragung routinemäßig der richterliche Hinweis, dass eine falsche uneidliche Aussage strafrechtliche Folgen nach sich zieht. Wird der Zeuge vereidigt, erhöht sich folgerichtig das Strafmaß. Im ersteren Fall droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten Haft bis zu fünf Jahren, im Fall des Meineides liegt die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Nicht jeder Zeuge nimmt dieses stille Pendeln des Damoklesschwertes wahr. Auch Axel W. nicht, der im November 2002 als Zeuge in dem spektakulären Mordprozess Krampe geladen war und offenbar sein Rachemütchen kühlen wollte.

Kurz zu diesem Mordfall: 1994 wird der Deutsche Dr. Helmut Krampe in Österreich ermordet. Eine Beziehungstat im Homosexuellenmilieu liegt nah. Geschäftspartner Olaf W. gerät ins Visier der Ermittler. Doch ein österreichisches Geschworenengericht spricht den Hauptverdächtigen 1996 frei.

Als sich der volltrunkene Olaf W. in der Silvesternacht 1996/97 gegenüber aufmerksamen Zechgenossen selbst schwer belastet, nimmt das österreichische Gericht das Verfahren wieder auf. Da Olaf W. derweil seinen Wohnsitz in Deutschland hat, gerät die Sache vor das Berliner Kammergericht.

Olaf W. beteuert seine Unschuld. Wird aber ohne Aussicht auf eine Revision im Januar 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt. Während des laufenden Verfahrens bringt er Axel W. als wichtigen Zeugen ins Spiel. Axel W., der seinerzeit in Österreich das Szenelokal "Picadilly" betreibt, belastet den leitenden, österreichischen Ermittler, Inspektor P., schwer und erschüttert damit die Beweislage. Angeblich will er Inspektor P. mit dem späteren Mordopfer Dr. Helmut Krampe in trauter Zweisamkeit erlebt und gesehen haben, wie sie sich gegenseitig minderjährige Jungs zuschoben.

Das Gericht ist verwirrt. Das Beweisverfahren droht, aus dem Ruder zu laufen. Wie glaubwürdig ist eigentlich Axel W.? Der vorsitzende Richter Ehestädt erkundigt sich bei Axel W. nach möglichen Vorstrafen. Aber der räumt nur einige Straßenverkehrssünden ein.

Eine spätere Routinekontrolle ergibt jedoch, dass Axel W. nicht der unbescholtene Bürger ist, für den er sich ausgibt. Vor kurzem hat er eine Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung verbüßt. Eine Straftat, derer ihn jener österreichische Beamte P. überführte, dessen Ruf er gerade zu beschädigen sucht. Staatsanwalt Michael von Hagen leitet ein Verfahren wegen Falschaussage ein.

Am 14. Januar 2005 ist Axel W. aber nicht nur wegen "falscher uneidlicher Aussage" und "Verleumdung" angeklagt, sondern auch wegen Sozialhilfebetrugs. Denn Axel W. führte im Sommer 2002 bis Januar 2003 ein Lokal namens "Kolossal" in der Gleimstraße, Berlin - Prenzlauer Berg, und bezog trotzdem Sozialhilfe.

Axel W. trägt ein T-Shirt mit dem Aufdruck www.mordfall-krampe.de, das ihn zur Galionsfigur eines tragischen Justizirrtumfalls stilisieren soll. Er leugnet alle Anklagepunkte. Das Gericht unter dem vorsitzenden Richter Ralf Ehestädt hätte ihn, so beteuert er, im November 2003 in seinen Ausführungen über seine Vorstrafen unterbrochen. Er sei nicht weiter als bis zur Aufzählung der Straßenverkehrsdelikte gekommen. Nur deshalb blieben seine Vorstrafen wie beispielsweise schwere Köperverletzung, Diebstahl, gemeinsame Nötigung und Vortäuschen einer Straftat unerwähnt.

Zum Vorwurf des Sozialhilfebetrugs erklärt Axel W.: "Ich habe das Sozialamt von meiner Selbständigkeit informiert!" Erst nach Aussage des Angestellten L., der auch die Sozialamtsakte von Axel W. dabei hat, räumt Axel W. den Sozialhilfebetrug schließlich widerwillig ein.

Trotz Konfrontation mit den Aussagen der mit dem Mordfall Krampe befassten Richter und des Staatsanwalts Michael von Hagen, bleibt Axel W. jedoch bei seiner Version bezüglich der Falschaussage: "Ich war so irritiert durch das dominante Auftreten des Richters. Ich habe nicht bewusst falsch ausgesagt."

Schließlich ergeht ein vergleichsweise mildes Urteil gegen den unzuverlässigen Zeugen Axel W.: ein Jahr Haft ausgesetzt auf Bewährung für die Dauer von drei Jahren. Der Vorwurf der Verleumdung (gegen den österreichischen Ermittler P.) streicht das Gericht aus der Anklage. Amtsrichter Auracher und Staatsanwalt Freund unisono: "Wir sind nicht dazu da, den Mordfall Krampe noch einmal aufzurollen!"

(Ausführlich zum Mordfall Krampe auch bei Harald Mühle.)



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Axel W.
Axel W. (33) ,Ex-Wirt des Lindauer Szenelokals "Picadilly" in Österreich, erschütterte die Beweislage im Mordprozess Krampe und erwies dem verzweifelt seine Unschuld beteuernden Olaf W. einen Bärendienst: verurteilt wegen Falschaussage und Sozialhilfebetrug.


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