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aus dem moabiter kriminalgericht


Ein Fall für die Geschlossene?


von Barbara Keller

26. November 2004. Kriminalgericht Moabit. 40. Gr. Strafkammer.
So leicht wird niemand ein Fall für die Geschlossene. Nicht einmal freiwillig. Ist man aber erst einmal drin, kommt man neuerdings auch schlecht wieder raus. Jens W. (*36) war jedenfalls schon einmal Patient der geschlossenen Psychiatrie – bis 1989. Gebürtig aus Heidelburg bei Leipzig genoss der Neubundesbürger die Freuden der Wende: er kam heraus. Jens W. unterschrieb ein Papier, dass die Entlassung auf eigenen Wunsch geschieht. Von da an ging’s bergab. Er wurde straffällig, schwerer Raub. Mehrer Jahre saß der offenbar schizophrene Jens W. hinter Gitter. Im normalen Vollzug. Als er herauskommt, dreht sich das schicksalhafte Roulette weiter.

Denn jeder Bundesbürger ist seines eigenen Glückes Schmied. Bis 1989 war Jens W. ein weitgehend verträglicher Mitbürger. Schizophren und alkoholabhängig. Aber in Behandlung. Er hatte eine feste Freundin und erhielt sogar eine Rente. Frei machte sich Jens W. nach der Entlassung allerdings zunächst von den Tabletten und einem festen Wohnort. Bald hatte ihn der Verfolgungswahn wieder. Er trank Alkohol. Durchreiste - auf eingebildeter Flucht - die Bundesrepublik kreuz und quer mit der Bahn und machte horrende Schulden.

Freundin Cornelia G. kümmerte sich derweil rührend um den verschollenen Freund. Ließ ihn durch das Rote Kreuz suchen, regelte seine Versicherungsangelegenheiten. Manchmal tauchte Jens W. unvermittelt auf, stand wie ein Geist vor dem Fenster, verschwand wortlos wieder. Cornelia W.: "Jens ist krank. Wenn er seine Tabletten nicht bekommt, hakt es bei ihm aus!" Inzwischen hat auch sie Angst vor ihm: "Man weiß ja nicht, ob er seine Drohungen mal wahr macht."

1995 wird Jens W. straffällig. Der Tatvorwurf: schwerer Raub. Er erhält eine mehrjährige Haftstrafe. Und kommt in den normalen Vollzug. Cornelia G. "Ich kann das nicht verstehen! Der Mann gehört nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie!" Aber bei den Behörden hat die ehemalige Freundin von Jens W., so sehr sie sich auch bemüht, keinen Erfolg.

Auch im Vollzug ist Jens W. ein unheimlicher Kandidat. Anstaltswärter Joachim R. (43), auf dessen Abteilung Jens W. drei bis fünf Jahre zubrachte, ist froh, als er ihn wieder los ist. Joachim R.: "Er war ein sehr auffälliger Kandidat. Bedrohte ständig Leute mit dem Tode und schwersten Verletzungen. Morddrohungen gehörten zu seinem Repertoire." Jens W. trat nach einem Pfleger und verletzte ihn ernsthaft: noch ein Jahr Haft drauf. Und er schlug dem Anstaltspfarrer mit der Faust ins Gesicht. Joachim R. hält Jens W. für "absolut lebensuntüchtig". Seiner Entlassung sieht der Anstaltswärter nur mit großen Bedenken entgegen. Um sich den Rücken freizuhalten, holt er ein amtsärztliches Gutachten ein. Aber der Amtsarzt erklärt, Verhaltensstörung: ja, krankhafter Zustand: nein. Joachim R. solle doch über eine Sicherheitsverwahrung nachsinnen.

Schließlich kommt Jens W. doch wieder auf freien Fuß. Er wohnt bei einer Bekannten in Glienicke und hält sich tags in Berliner Kirchenkreisen auf. Jobbt hier und da. Schwarz. Schließlich entwendet er in Geldnot geraten das Portemonnaie der Gemeindereferentin der Marienkirche. Als er von Frau Marion K. an dessen Haustür in der Ackerstraße einen Finderlohn für die Geldbörse erpressen will, holt ihr Mann Olaf K. die Polizei. Es kommt zu einer spektakulären Festnahme, bei der Jens W. nur mit Pfefferspray zu bändigen ist.

Seitdem sitzt Jens W. wieder in Untersuchungshaft. Angeklagt wird er nicht nur des mehrfachen Diebstahls, sondern auch wegen der Drohbriefe, die er im Winter 2003 noch aus dem Vollzug an seine ehemalige Freundin Cornelia G. schrieb: "Ich lasse dich und deine Schwestern abschlachten und zerstückeln. Wenn du nicht innerhalb von sieben Tagen 10.000 € auf mein Konto einzahlst. Ich habe einen Killer engagiert."

Am ersten Prozesstag wirkt Jens W. frohgelaunt. Er bedankt sich bei der Richterin Strobel, dass sie so viele hübsche junge Frauen eingeladen hat. – Eine Schulklasse sitzt auf den Zuschauerbänken. Und er erklärt: "Ich bin betrunken." Wie das? Steht der Angeklagte nicht seit dem 7. Juni 2004 bis auf Widerruf wegen Verdacht des Alkoholismus unter Beobachtung? Im Vollzug scheint neben Alkohol- und Drogenkonsum einiges möglich. Die Verhandlung wird unterbrochen. Jens W. muss "pusten". 0,2 Promille ergibt der Test. – Die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten steht nicht in Frage. Der Prozess kann weiter gehen.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung wird es darum gehen, ob Jens W. wieder in den normalen Vollzug oder in psychiatrische Behandlung kommt. Der psychologische Gutachter Horst Iloff sagt hierzu: "Das ist ein rechtliches, kein medizinisches Problem."

Jens W. indessen sieht seine Zukunft nach einem eventuellen Schuldspruch auf Bewährung rosig: "Ich gehe schwarzarbeiten, wie vorher. Kein Problem." Auch die zwei Flaschen Sekt am Tag müssen sein: "Da fühle ich mich besser. Keine Angstzustände, keine Schweißhände." In psychiatrische Behandlung will er auf gar keinen Fall.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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"Geschlossene" oder normaler Strafvollzug? Irgendwann gab es die Diagnose "Schizophrenie". Jens W. erhielt Medikamente, sogar eine Rente. Mit der Wende 1989 kam er aus der Geschlossenen raus. Mit Folgen.


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