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aus dem moabiter kriminalgericht


"Typische Fehlleistungen" des LKA?


von Barbara Keller

01. November 2004. Kriminalgericht Moabit. 22. Gr. Strafkammer.
Am 16. und 29. November 2004 werden Feuerwehrleute und Brandsachverständige das Zünglein an der Waage sein, wenn es um das Urteil im angeblichen "Mordfall Theo de M." geht. Kam in der "Tatnacht" tatsächlich Brennspiritus zum Einsatz? Kann dieser das plötzliche Flammenmeer verursacht haben? Und: Gab es wirklich einen weiteren Brandherd als den am Bett des passionierten Kettenrauchers Theo de M.? Wie im Prozess gegen Boris B. (2002), der mit einem Freispruch endete und in dem ebenfalls Peter Faust vorsitzender Richter war, werden die Sachverständigen Rabes & Creydt und Drittgutachter Richter den belastenden Vortrag des Brandexperten vom LKA relativieren, zu dem der Sachverständige Peter Rabes schon heute erklärt: "Eine typische Fehlleistung des Kollegen vom LKA!"

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zur brisanten Gutachterproblematik:
die Webseite von R. Jursic + Marion de M.

(Schwester/Schwager der Freigesprochenen Monika de M.)
... "Die Berliner Gefahr"


Der Prozess um den angeblichen "Mordfall Theo de M." geht nun doch langsam ins Finale. Langsam - nachdem sich der Prozess mit Sommerpause, Krankschreibung und vielerlei Halteterminen bereits über fünf Monate hinzieht. Die Angeklagte, Tochter des angeblich Getöteten, Monika de M., lehnt weiterhin ein Schuldeingeständnis ab. Trotz aller goldenen Brücken, die das Gericht bereits baute. Stattdessen hagelt es Beweisanträge von Seiten ihres Verteidigers Lutz Körner. Aber auch die Nebenklägerin, Schwester der Angeklagten Marion de M. und ihr Mann Rudolf J., vertreten durch Dr. Peter Strathmeier wünschen einen sauberen Schuldbeweis. Jetzt kommt es auf die Aussagen der beteiligten Feuerwehrleute und, insbesondere, der geladenen Brandexperten an.

Außer schwammigen Verdächtigungen konnte allerdings bisher nichts gegen die Angeklagte vorgebracht werden. Alles Augenmerk richtet sich daher auf die Aussagen der Feuerwehrleute und der Brandsachverständigen. Nach einem Bericht des Brandexperten Burrasch vom Landeskriminalamt (LKA) war der Brand im Neuköllner Uhuweg 19c eindeutig Brandstiftung, gibt es zwei Brandherde, soll Brennspiritus als Brandbeschleuniger zum Einsatz gekommen sein.

Burrasch stützt sich dabei auf die chemischen Analysen des Instituts Polizeitechnischer Untersuchungen (PTU) beim LKA und dessen technischen Sachverständigen Pirsch. Danach soll die gaschromatographische Analyse der Proben vom Tatort eindeutig den Einsatz von Brennspiritus belegen. Für Burrasch ist damit der Fall klar.

Dabei ist die Wertung der gaschromatographischen Methode, entwickelt durch Dr. Allin (stellvertretender Leiter der Berliner PTU Chemie), nicht umstritten. Bei der Gaschromatographie können Stoffe, die sich verdampfen lassen, chemisch auf ihre Bestandteile untersucht werden. Sind drei der Inhaltsstoffe Brennstoffe in bestimmter Konzentration, geht der Berliner Brandexperte automatisch von der Verwendung von Brandbeschleuniger, von einer Brandstiftung aus.

Allerdings entstehen besagte Inhaltsstoffe in der entsprechenden Konzentration auch bei der Verbrennung diverser anderer Stoffe, darunter Holz. Die Verteidigung wirft dem Brandexperten des LKA Burrasch vor, nicht gründlich gearbeitet zu haben. Die gaschromatographischen Ergebnisse falsch zu werten. Deshalb hat Verteidiger Peter Körner das Büro der Brandgutachter Rabes & Creydt eingeführt. Dr. Peter Rabes: "Wir sind unabhängige Gutachter. Wir erstellen keine Wunschgutachten. Aber eine Brandstiftung in diesem angeblichen Mordfall können wir nicht bestätigen."

Dem vorsitzenden Richter Peter Faust, der als Dritt- und Obergutachter den Experten Richter lud, dürfte die gegenwärtige Konstellation nicht fremd sein. Bereits 2002 saß man im Fall Boris B. unter ähnlichen Vorzeichen beieinander. Boris B. sollte angeblich in "schwerer Brandstiftung" sein Einfamilienhaus in Zehlendorf zerstört haben. Entsprechende Ergebnisse der PTU und die Schlussfolgerungen der Brandexperten vom LKA zementierten den Vorwurf der Brandstiftung. Auch damals erklärte das von den Verteidigern Frank & Kollegen bestellte Gutachterteam Rabes & Creydt: "Eine Brandstiftung können wir nicht bestätigen." Und auch damals hieß der Drittgutachter Richter. Der bestätigte die Untersuchungsergebnisse. Boris B. wurde freigesprochen.

Mindestens 15 Tage arbeiteten die Brandexperten Rabes und Creydt, die die Schlussfolgerungen des Kollegen vom LKA für eine ‚Fehlleistung’ halten, am Tatort und in ihren Labors an dem Gutachten zum vorliegenden Fall. Ob sie das Gericht unter Vorsitz des Richters Peter Faust, der für seine unbestechliche, gründliche Arbeitsweise bekannt ist, ein weiteres Mal überzeugen können. Wir werden sehen.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Monika de M. mit Rechtsanwalt Lutz Körner
Monika de M. mit ihrem Verteidiger Lutz Körner.


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