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aus dem moabiter kriminalgericht


Gefährliche Polterer


von Barbara Keller

15. Sept. 2004. Kriminalgericht Moabit. 22. Gr. Strafkammer.
Peter M. (59) ist der Vergewaltigung, gefährlichen Körperverletzung und der Verbreitung pornografischer Schriften, die sexualbezogene Abbildungen von Kindern enthalten, angeklagt. Am ersten der drei Verhandlungstage gelangen zunächst weitere amtsgerichtliche Anklagepunkte - sozusagen als "Vorgeplänkel" - zur Sprache: Beleidigung, Zechprellerei und Diebstahl.

(Zweiter Prozesstag)

Mit Peter M. kommt einer jener gefährlichen Polterer vor Gericht, denen der Bürger im normalen Alltag bei Kenntnis der Lage lieber aus dem Weg geht. Bei Peter M., den man notlos zur Spezies "selbst autorisierter Hausmeister" zählt, kann aus sicherer Distanz einmal ein Blick unter den schönen Schein des erhobenen Zeigefingers gewagt werden.

Vor Gericht steht Peter M. jedoch nicht wegen eines unangenehmen Charakterzuges, sondern, weil er selbst die wichtigsten sozialen Regeln ignoriert. Die Hauptanklage beruht auf einer brutalen Vergewaltigung. Hinzu kommen unter anderem: gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und die Verbreitung pornografischer Schriften.

Am 12. September 2000 soll der KFZ-Mechaniker Angelika T.* gefesselt, zum Verkehr gezwungen und mit einem Gegenstand sexuell traktiert haben. Verhandelt werden am ersten der drei Prozesstermine jedoch zunächst einige andere von Seiten des Amtsgerichts anhängige Anklagepunkte.

Peter M., geborener Berliner, optisch eine Mischung aus dem Hauptmann von Köpenick und Louis de Funès, wohnt in Moabit und treibt sein Unwesen vor allem in der Umgebung von Charlottenburg. Vor Gericht am 16. September 2004 bezeugen zwei Karstadt-Angestellte, eine Kellnerin, eine Gastronomin und drei Polizeibeamte zweimaligen Zechbetrug, drastische Beleidigung der Beamten und zwei eher lächerliche Diebstahlsdelikte.

So wollte Peter M. am 1. Oktober 2003 bei Karstadt einen ADIDAS- Ball entwenden. Was durch eine aufmerksame Kartstadt-Dekorateurin und -Sicherheitsleute vereitelt werden konnte. Peter M. hierzu: "Ich hatte mich im Haus verlaufen. Ich wollte den Ball nicht stehlen." Im Dezember 2003 versuchte der Angeklagte bei Ulrich in der Kantstraße eine Flasche Jack Daniels mitgehen zu lassen. Auch dieses Mal ohne Erfolg: "Ich weiß nicht, wie die Flasche in meine Tasche kam. Ich habe sie nicht wissentlich eingesteckt." Die beiden Zechbetrügereien in den Lokalen "Westend" und "Zur Quelle" im Januar dieses Jahres, bei denen es um Summen in Höhe von 20 € geht, fühlte sich Peter M. einmal von seinem finanzkräftigen Freund verlassen. Das andere Mal, so erklärt er: "Ich hatte vom Arbeitsamt kein Geld bekommen. Fühlte mich ungerecht behandelt."

Als Peter M. am 11. Januar 2004 nicht zahlen will und randaliert, rückt auch die Polizei an. Der Zechpreller will sich nicht ausweisen und beschimpft die Beamten mit den Worten: "Bullenschweine, Penner, Arschlöcher, Brillenschlangen." Die Beleidigung der Beamten erläutert Peter M. aus seiner Notsituation heraus: "Sie sind mit zehn Leuten auf mich rauf." - Aber auch die Kellnerin bezeugt, dass gerade einmal vier Polizeibeamte vor Ort waren und Peter M. sie ohne Unterlass beschimpfte.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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