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"Ich will wissen, wer es wirklich war!"


von Barbara Keller

Ginge es nach Richter Peter Faust, wäre der Prozess gegen Monika de M., die ihren Vater ermordet haben soll, längst abgeschlossen: "Frau de M. ist verdächtiger denn je.", erklärte er zu einem Haftprüfungsersuchen ihres Rechtsanwaltes Lutz Körner. Und sicher wäre der Prozess bereits mit einem Schuldspruch über die Bühne gegangen und Monika de M. säße bereits für immer hinter Gitter, wenn nicht Rudolf J., der Schwager der Angeklagten und Schwiegersohn des nun toten Theo de M. immer wieder insistieren würde: "Ich will keinen Sündenbock. Ich will wissen, wer es wirklich war!"
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zur brisanten Gutachterproblematik:
die Webseite von R. Jursic + Marion de M.

(Schwester/Schwager der Freigesprochenen Monika de M.)
... "Die Berliner Gefahr"


Rudolf J. vertritt - mit Rechtsanwalt Peter Strathmeier in der Nebenklage - Marion de M., die Schwester der Angeklagten, vor Gericht. Empört erklärte er: "Ich will nicht, dass hier irgendjemand verurteilt wird, sondern ich will wissen, was da wirklich passierte am 18. September 2003."

Von einer wahren Erkenntnis darüber scheint das Gericht jedoch meilenweit entfernt. Während die bisher vorgebrachten Verdachtsmomente gegen Monika de M. leicht ausgeräumt werden können, kam das Hauptargument der Anklage bisher noch gar nicht zum Tragen: der Brandbeschleuniger Spiritus.

Hier gerät Rudolf J., von Beruf Ingenieur, erst richtig in Rage: "Wie die Herren vom Branddezernat zweifelfrei den Einsatz des Brandbeschleunigers Spiritus nachgewiesen haben wollen, ist mir ein Rätsel. Die chemischen Substanzen, die sie da sondierten, entstehen auch beim Verbrennen von Holz." Gemeinsam mit Rechtsanwalt Lutz Körner hat Rudolf J. Sachverständige aufgetan, die vor Gericht in diesem Sinn aussagen werden. Da Richter Peter Faust einen Obersachverständigen fordert, wird demnächst ein großes Sachverständigenringen zu erwarten sein.

Schwager Rudolf J., der sagt: "Ich will die Wahrheit. Und wenn es Monika gewesen ist, dann soll sie auch dafür gerade stehen.", hat viele Argumente zusammengetragen, die Monika de M.s Täterschaft entkräften und die entweder eine Täterschaft des Lebensgefährten Karsten Sch. oder auch eine natürliche Brandursache möglich erscheinen lassen.

Rudolf J. engagierte Sachverständige, einen Detektiv, er baute zusammen mit dem Sohn der Angeklagten ein Modell, das der Richter dann als Demonstrationsobjekt nicht zuließ und von der Presse als "Berlins erster Puppenhausprozess" diffamiert wurde. Rudolf J. war es auch, dem die Wunden an Karsten Sch. Fuß auffiel.

Ein Hauptverdächtiger für Rudolf J. ist Karsten Sch.: "Er hat mindestens sechs, sieben Jahre wegen Raub und Körperverletzung eingesessen. Er ist ein gewalttätiger Trinker, hatte das Konto von Monika und Theo geplündert und musste fürchten, von Theo oder Monika rausgeworfen zu werden." Vor Gericht sagte Karsten Sch. aus, dass er den Schwiegervater Theo de M. in der Brandnacht nicht retten konnte. "Die Tür ging nicht auf." Die Klinke will er allerdings auch nicht probiert haben.

In den Abhörprotokollen der Kripo, die das Krankenhausbett von Karsten Sch. verwanzt hatte, sechs Tage nach der Brandnacht, hört sich das allerdings anders an. Karsten Sch. damals: "... der (Theo de M.) hat auf der Erde gelegen. Ich wollte ihn aus dem Zimmer ziehen und aus dem Fenster schmeißen. Doch dann kam die Stichflamme." Das erzählt Karsten Sch. Monika de M., das erzählt er dem Krankenhauspersonal. Gegenüber Monika de M. meint er besorgt: "Nicht dass die uns noch wegen Mord rankriegen."

Die Wunden an Karsten Sch. linkem Fuß scheinen diese Version zu bestätigen. So könnte Karsten Sch., nach Rudolf J., tatsächlich in das Zimmer gegangen sein, den Alten Herrn von der Erde gehoben und ihn auf das Bett gesetzt haben. Rudolf J.: "Das ist in der Beengtheit des Raumes nur möglich, indem man rechts neben das Bett tritt und den Theo links neben sich auf das Bett legt. So wurde Theo ja später auch gefunden." (*Bild) Dabei könnte Karsten Sch. mit dem linken Fuß an den
Feststeller des Bettes gekommen sein und sich diese kleinen, kreisrunden Brandwunden zugezogen haben.

Die Vermessungen der Wunde und die Maße des Feststellers, die Rudolf J. vornahm, stimmen tatsächlich überein. (*Bild) In einem vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten vom 22. September 2003 heißt es zur Entstehung der Hautverletzung am linken Fußaußenknöchel bestätigend: " ... könnte hier noch am ehesten an eine Brandverletzung gedacht werden."

Trotz all dieser Zweifel, dem Mangel an belastendem Material gegen Monika de M., für Richter Peter Faust scheint der Fall klar zu sein: schuldig. Rudolf J.: "Mir kommt es so vor, als wenn die Kripo sich von Anfang an auf Monika eingeschossen hatte und ihre Ermittlungen auf einen Schuldspruch einstellte."



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Rudolf J.
LupeRudolf J., Schwiegersohn von Theo de M. will wissen, wie sein Schwiegervater tatsächlich zu Tode kam.

Marion de M.
LupeMarion J., Schwester der Angeklagten unterstützt ihren Mann.

Rudolf J. Modell
LupeModell Rudolf J.: zu den mysteriösen Wunden Karsten Sch. am linken Fußknöchel.

Rudolf J. Modell
LupeModell Rudolf J.: Haus am Uhuweg.

Rudolf J. Modell
LupeModell Rudolf J.: Haus am Uhuweg, Nachbarn.

Rudolf J. Modell
LupeModell Rudolf J.: das Fenster Theo de M. Daneben die Fenster der Nachbarn.

Rudolf J. Modell
LupeModell Rudolf J.: das Obergeschoss des Hauses.

Rudolf J. Modell
LupeModell Rudolf J.: das Untergeschoss des Hauses.

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