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aus dem moabiter kriminalgericht


Ein Richter vertritt sich selbst


von Barbara Keller

30. Juli 2004. Amtsgericht Tiergarten, Abtlg. 294-Schöffengericht.
Am Nachmittag des 29. Mai 2003 ereignet sich am Langen See am Karolinenhof, Nähe Schmöckwitz, ein schreckliches Unglück. Eine kleine, private Bootsfahrtgesellschaft macht sich auf, die abendliche Stille des Sees am Landschaftsschutzgebiet zu genießen. Aber der 75jährige Richter i. R. Karl Joseph W., der das Schnellboot steuert, verliert die Kontrolle über das Fahrzeug. Überfährt Spirita K., die der auf Hochtouren rotierenden Schiffsschraube zum Opfer fällt. "Fahrlässige Tötung" lautet die Anklage. Aber Karl Joseph W. ist sich keiner Schuld bewusst. Er fordert Freispruch: "Ich weiß nicht, was ich falsch gemacht haben soll."


Es ist Vatertag. Von der Steganlage Rehfeldstraße am Karolinenhof steigen das Ehepaar W., Nachbarin Spirita K. (53) und deren Tochter Ulrike (17) in ein Sportboot des Typs Stingray 190LX. Das Boot gehört Karl Joseph W. (75), Richter i. R. aus Münsterland, der mit seiner Frau einen Zweitwohnsitz am Berliner Karolinenhof besitzt. Das Schnellboot hat noch keine 100 Betriebsstunden auf dem Buckel. Es ist zwei Jahre alt - ein ehemaliges Ausstellungsboot der Bootswerft Schwarz. Während die anderen Frauen Platz genommen haben, hilft Spirita K. Käpitan Karl Joseph W., das Boot aus der Steganlage zu manövrieren. Der steht in dem kleinen, wendigen Schnellboot vorn neben dem Fahrersitz.

Dann überschlagen sich die entsetzlichen Ereignisse. Heute nicht mehr nachvollziehbar ist, ob Karl Joseph W. zuerst den Halt verlor und sich an den Geschwindigkeitsregler klammernd volles Gas gab. Oder ob er zuerst irrtümlich den Regler auf 100% Beschleunigung stellte und dann nach hinten auf Ulrike, die Tochter von Spirita K. fiel.

Jedenfalls war mit einem Schlag das Boot führerlos. Entfesselt raste es auf den Steg zu, schob sich ruckartig zu zwei Drittel aus dem Wasser. Sein Bug richtete sich am Steg auf. Dann schlug es auf die Seite, rutschte zurück ins Wasser. Dabei ging Spirita K. in hohem Bogen über Bord. Nachdem das wie von Geisterhand gesteuerte Boot den Mittelsteg durchbrochen hatte, kam es zwischen Haupt- und Mittelsteg auf freie Fahrt. Es überfuhr Spirita K., zerfleischte sie mit der Schiffsschraube und raste auf den circa 45 Meter entfernten Bootssteg des Nachbargrundstücks zu.

Die entsetzlichen Schreie, das wütende Heulen des Motors alarmieren in den Vorgärten der Nachbargrundstücke das Ehepaar S. und Dr. Monika U. Auch das Ehepaar R., das mit der Tochter auf Bootsausflug ist und gerade anlegen will, wird unfreiwillig Zeuge der blutigen Ereignisse. Trotzdem kompetente Hilfe fast sofort vor Ort ist: für Spirita K. kommt sie zu spät.

Am 30.Juli 2004 steht Karl Joseph W. (75) wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Bedauern, Trauer, Ohnmacht und ein Sympathiebonus für den Unglückskapitän machen die Luft im und vor dem Gerichtssaal dick. Als jedoch der Angeklagte seine Verteidigung selbst in die Hand nimmt, die ersten Worte gesprochen sind, treibt es einem die Schamröte ins Gesicht. Statt Demut und Respekt: Eitelkeit. Karl Joseph W., Ex-Richter des Landgerichts aus Bielefeld scheint entschlossen, diesen Termin als seinen letzten "großen Auftritt" auszugestalten. Ein trauriges Kräftemessen mit den Berliner Kollegen und der Presse.

"Freispruch" fordert der alte Herr: "Wenn ich einen Fehler gemacht hätte, würde ich es sagen." Die Welle, die seine Hand möglicherweise gegen den Geschwindigkeitsregler drückte, möchte er nicht verantworten. Er bittet das Gericht, sein geringes Salär zu berücksichtigen: nur 3.846 € stehen dem Ehepaar W. monatlich zur Verfügung. Jetzt, wo man in Kissingen altersgerecht wohnt. Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 75 €, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert? "Viel zu hoch gegriffen!"

In einer Pause liefert sich Karl Joseph W. grinsend ein Versteckspiel mit der Presse, die sich um ein Foto bemüht. Während der Verhandlung feixt er, wenn ihm rhetorisch ein juristischer Vorteil gelingt. Er hat alles richtig gemacht. Er, der sein Leben für die Allgemeinheit gab.

Richtig machte Ex-Richter Karl Joseph W. auch alles, als er aus dem Unglücksboot stieg und sah: "Es war natürlich alles furchtbar." Er kümmert sich um Mutter, Tochter, Sohn und Freundin der Getöteten. Seine Haftpflicht ist selbstverständlich informiert. Und das sagt er so, als beanspruche er damit ein Lob.

Obwohl Kaffee- und Bootsfahrtsfreunde S.-G. und Dr. Monika U. dem Herrn Richter i. R. eine sichere, besonnene Fahrweise bescheinigen: um eine Schuldspruch kommt der Angeklagte dann trotz allen Feilschens nicht herum. Es wird ihm vorgeworfen, das Ausfahrtmanöver im Stehen ausgeführt, auf einen sicheren Stand verzichtet zu haben. Fahrlässig. Das Urteil: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 50 €.
4.500 € - mehr war nicht rauszuholen. Karl Joseph W. scheint zufrieden. Er lehnt sich erleichtert zurück und verzichtet auf weitere Rechtsmittel.

Die Tochter der Getöten Spirita K., Ulrike K. (damals 17 Jahre alt) kam übrigens unter die Vormundschaft des Bruders. Seit dem Tod der Mutter sind sie Vollwaisen. Eine Nebenklage reichten sie nicht ein.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Karl Joseph W., Richter i. R.
Karl Joseph W., Richter des Landgerichts Bielefeld i. R. überfuhr und tötete Spirita K. mit seinem Sportboot. Er forderte: Freispruch.
Im Hintergrund eine der Zeuginnen.


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