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aus dem moabiter kriminalgericht
Anklage Mord
von Barbara Keller
09. Juli 2004. Landgericht, 22. Gr. Strafkammer.
Der zweite Prozesstag ist ein Zeugenmarathon, bei dem circa 18 Zeugen zur Aussage kommen. Darunter der Schwager des Getöteten Theo de M., seine Ex-Freundin Karin E., eine gute Bekannte des Sohnes der Angeklagten Michael de M., Pflegerinnen, eine Krankenschwester, diverse Nachbarn. Alles scheint für die Angeklagte Monika de M. (48) zu sprechen. Mehr und mehr verdächtig ist dagegen ihr Lebenspartner Karsten Sch. (36).
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zur brisanten Gutachterproblematik:
die Webseite von R. Jursic + Marion de M.
(Schwester/Schwager der Freigesprochenen Monika de M.)
... "Die Berliner Gefahr"
Auch am 9. Juli 2004 erhärtet sich der Eindruck, dass die Angeklagte nicht die Mörderin ihres Vaters Theo de M. ist. Alle Zeugen bescheinigen Monika de M. ein ruhiges, hilfsbereites, freundliches Wesen, einen liebevollen Umgang mit ihrem Vater Theo de M. Unverdrossen ging sie ihrem Job als Arzthelferin nach. Die Nachbarn beschreiben sie mit: "immer einen netten Spruch auf den Lippen". Man kannte sie allenfalls "mit einer Kaffeetasse in der Hand".
Bisher konnte die Anklage einen eindeutigen Beweis der Täterschaft seitens Monika de M. nicht erbringen. Dagegen verstärkt sich der Verdacht, dass ihr Lebensgefährte, Karsten Sch., der Brandstifter war. (Er wird als Zeuge am 16. Juli erwartet.) Und auch auf Karin E., die ehemalige Freundin von Theo de M. fällt der Schatten eines Verdachts.
Die Aussagen der Zeugen am 9. Juli 2004 liefern ein Puzzle, das zusammengesetzt die unhaltbare familiäre Situation schildert, mit der Monika de M. rang, bzw. die sie schweigend duldete. Da ist zum einen ihr Freund Karsten Sch. Trinker, Sozialhilfeempfänger, dessen tägliches Frühstück in der Regel mit einem Tetrapack Wein begann. In der Nachbarsfamilie S. trägt Karsten Sch. den Spitznamen "Knasti". Wegen seiner Tätowierung, seinem ungepflegten Äußeren, seiner Grußlosigkeit.
Karsten Sch. ist ein kräftiger Typ, der auch schon als Bodygard einer Security-Firma arbeitete. Er wird übereinstimmend als unsensibel, unheimlich, bedrohlich geschildert. Auf Theo de M.s Krankenschwester, Doris R., machte er einen "brutalen Eindruck": "Karsten Sch. trank morgens schon sein Tetrapack Wein, erzählte ordinär von seinen Gefängnisaufenthalten in der DDR, suchte ständig Streit."
Karsten Sch. kümmerte sich in Abwesenheit seiner Freundin um den bettlägerigen Theo de M. Offenbar nur theoretisch. Pflegerinnen und Krankenschwestern bestätigen: Theo de M. war hygienisch und in Bezug auf Zuwendung nicht optimal versorgt. Eine gute Bekannte von Michael de M., der Sohn der Angeklagten, erklärt: "Charlie (Karsten Sch.) war die Pflege von Theo de M. nur noch lästig." Er brillierte, wenn die Pflegekräfte da waren, dann saß er nur noch herum. Mehrere Zeugen bestätigen, dass Karsten Sch. unduldsam mit dem alten Herrn war, ihn entmündigte, herumzerrte. Einer Pflegerin gegenüber erzählt Theo de M., er habe Angst vor Karsten Sch.
Neben der Pflegschaft ihres alten Herrn und dem häuslichen Terror, den Karsten Sch. verbreitete, gab es noch ein weiteres Problem für Monika de M.: ihren Sohn Michael de M. Alkohol- und drogenabhängig benötigte er ständig Geld. Mehrfach räumte er die Konten seiner Verwandten, darunter das seiner Mutter und seines Großvaters ab. Seiner Bekannten, mit der er zusammen die Firma "Heise & de M.", ein Erotik-Callcenter, in die Pleite führte, schuldet Michael de M. noch mindestens 70.000 €.
Auch Karin E. (37) wird von einer Nachbarin, einer Krankenpflegerin und der Freundin Michael de M.s als Verdächtige eingeführt. Karin E. arbeitete bei "Heise & de M.", in der Branche Telefonsex. Dort lernte sie Theo de M. kenne - damals noch gesund. Zwei Jahre sind sie ein Paar. Als sich beide trennen, glaubt Karin E. Geldforderungen an Theo de M. stellen zu müssen. Sie soll den alten Mann mit Telefonanrufen terrorisiert, ihn körperlich attackiert haben. Sodass man die Installation einer Sicherheitsanlage für das Haus erwog. Karin E.: "Unsinn!"
Rudolf J., Schwiegersohn des getöteten Theo de M., ist von der Unschuld der Angeklagten überzeugt. Er unterbreitet dem zweifelnden Gericht seine Theorie, nach der nur Karsten Sch. als Mörder in Frage kommt. Neben Rudolf J. glaubt auch die nähere Bekannte von Michael de M.s an eine Täterschaft von Karsten Sch. Er soll ihr von weiteren Mordplänen berichtet haben. Außerdem auch davon, wie er am Mordabend - anders als ausgesagt - die Tür zu Theo de M.s Zimmer geöffnet habe, der schrie: "Schnell, ich verbrenne!"
Ob schuldig oder nicht. Für Monika de M. stürzt sichtlich eine Scheinwelt zusammen, der sie sich vielleicht früher hätte entziehen müssen. Wie tief der Schock ging, der den "leeren Blick", die Lethargie und ihr Schweigen erzeugte, wird sicher bald zu erfahren sein. Vielleicht bereits während der Aussage von Karsten Sch. am 16. Juli. Spätestens aber nach der Erklärung von Monika de M. selbst, mit der voraussichtlich am Ende aller Zeugenvernehmungen zu rechnen ist.
NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3
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Behält sich auf Anraten ihres Rechtsbeistands das letzte Wort vor: Monika de M. Seit 9. Okt. 2003 vielleicht unschuldig in Haft.
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