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aus dem moabiter kriminalgericht
Polizeibeamter verlor die Nerven
von Barbara Keller
16. Juni 2004. - 243. Abt. - Schöffengericht.
Am 11. November 2003 sind Andrea R. (26) und Freund - beide ziemlich alkoholisiert - unterwegs am Bahnhof Friedrichstraße. Letzterer lässt etwas mitgehen, wird gefasst und gemeinsam mit Andrea R. auf die Wache in der Friedrichstraße gebracht. Ihre Behandlung durch die zuständigen Polizeibeamten ist rüde. Als Jochen F. (48) der an den Stuhl gefesselten Andrea R. Pfefferspray ins Gesicht sprüht, schreitet Kollege W. ein. Er erstattet Anzeige.
Der jetzt angeklagte Polizeibeamte Jochen F. hält sich im Bearbeitungsraum der Dienststelle auf, als die Beiden im Vernehmungsraum eintreffen. Jochen F.: "Da war richtig Remmidemmi. Die weibliche Person wollte sich den Anweisungen der Kollegen nicht fügen. Machte ihrem Unmut auch verbal Luft."
Auf der Dienststelle in der Friedrichstraße gibt es keine Arrestzellen. Darum erhält Jochen F. den Auftrag, Andrea R. zu beaufsichtigen, die in der Zwischenzeit - mit einer Hand an den Stuhl gefesselt - in einem drei Mal vier Meter großen Raum separiert ist. Andrea R. versucht immer wieder, nach nebenan zu ihrem Begleiter zu gelangen. Den Stuhl schleift sie dabei hinter sich her.
Nachdem Jochen F. sie mehrmals vermahnte, droht er ihr mit dem Einsatz von Pfefferspray. Als Andrea R. sich auch über diese Drohung hinweg setzt, sprüht er ihr tatsächlich eine Ladung des Gasgemisches in die Augen. Von dem Tumult alarmiert, erscheint Kollege W., der den gereizten Jochen F. von seiner Aufgabe entbindet. Darüber hinaus aber auch Anzeige gegen ihn erstattet.
Jochen F. ist vor dem Richter geständig: "Ich hatte einfach die Schnauze voll." Doch der Richter lässt dieses Argument nicht gelten. Gewalt sollte für einen Polizeibeamten das allerletzte Mittel sein. Warum er Andrea R. nicht auch an den Füßen am Stuhl fixiert habe. Der Polizeibeamte ist ratlos.
Dann berichtet Jochen F. auch von seinen Kollegen: "Sie drückten Andrea R. gewaltsam auf den Stuhl und einer schlug sie sogar ins Gesicht." Wer der betreffende Kollege sei, kann er nicht sagen.
Die Anzeige gegen den Polizeibeamten Jochen F. kam vom Kollegen W. Der Richter: "Eine Anzeige von den eigenen Kollegen ist leider sehr selten." Kollege W. erschien allerdings - als Zeuge geladen - nicht vor Gericht und erhielt eine Ordnungsstrafe von 100 €, zur Wahl ausgesetzt zu vier Tagen Ordnungshaft. Auch das Opfer der Sprayattacke Andrea R. ließ sich nicht blicken. Offenbar war ihre Adresse auf dem Reithof des Berlin-Brandenburger Reitvereins nicht mehr ganz up to date.
Der Urteilsspruch kam jedoch auch ohne weitere Beweismittel allein mit dem Geständnis des Angeklagten aus. Schuldig der Körperverletzung im Amt in minder schwerem Fall (§ 340) lautet das Urteil. Jochen F. hat 90 Tagessätze á 70 € zu zahlen.
NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3
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Polizeibeamter Jochen F. hatte "einfach die Schnauze voll" und sprühte der an den Stuhl gefesselten Andrea R. Pfefferspray ins Gesicht.
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In eigener Sache:
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