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Das Leben kann manchmal so einfach sein


von von Barbara Keller

6.11.2010 | Amtsgericht Tiergarten
Am 28. Mai 2010 sitzt Rainer F. (49) in Unterhemd und Jeans an Hosenträgern nachts gegen 0:30 vor dem PC, als es plötzlich fordernd an der Tür schellt. Er hat keine Lust, aufzumachen. "Bestimmt wieder dieser bekloppte Dieter B.!", denkt er ungehalten. Als seine Wohnungstür schließlich mit Fäusten bearbeitet wird, ruft er "etwas Ungehöriges" nach draußen. Dann öffnet er doch die Tür. Mit Folgen...

Rainer F. ist ein großer, unförmiger Endvierziger. Figürlich sowie charakterlich gezeichnet von der Resignation der Langzeitarbeitslosigkeit. Dabei hat Rainer F. sein Abitur vor 31 Jahren mit durchaus respektablen Ergebnissen abgeschlossen. Aber das ist lange her. Dazwischen liegen Jahrzehnte, die Rainer F. als Klempner lange sorglos mit gutem Einkommen verbrachte, dann der Bandscheibenschaden, die Scheidung und die sinnlose Umschulung zum Großhandelskaufmann ohne Berufseinstieg.

Der Angeklagte wohnt in der Freischwimmerstraße 8 in Treptow. Gleich neben der Arena und all den anderen hippen Kunst- und Vergnügungsstätten, für die er nicht das nötige Kleingeld hat. Rainer F. hat sich deshalb nach der Scheidung auf heimische Gemütlichkeit eingestellt. PC, Fernsehen, Bier. Was man so braucht. Auch bei seiner Partnerwahl ist er weniger anspruchsvoll als früher. Derzeit lebt er mit Petra K. zusammen, die jetzt für ein Jahr auf Entziehung stationär behandelt wird. Nein, auf kaltes Duschen, wie von Thilo Sarzzin empfohlen, hat er sich noch nicht umgestellt. So schlimm ist es noch nicht, sagt er.

Haus Nummer 8

Die Freischwimmerstraße 8 in Treptow ist auf dem Polizeiabschnitt 42 am Segelfliegerdamm bekannt. Alle Nase lang gibt es dort Streit unter den Anwohnern. Besonders seit der ebenfalls arbeitslose 'Wessi' Dieter B. dort eingezogen ist, der strittige Angelegenheiten grundsätzlich 'vor dem Kadi' regelt. Das bringt böses Blut, bedenkliches Verhalten und immer wieder eine Polizeistreife auf den Plan.

Auch am 28. Mai dieses Jahres müssen sich die Kollegen Karsten B. und Olaf K. um Mitternacht noch mal auf den Weg in 'die berüchtigte Acht' machen. Mieter Dieter B. behauptet, von seinem Nachbarn Rainer F. massiv bedroht, beleidigt und bedrängt worden zu sein. Doch Rainer F. hat den ganzen Abend mit sich selbst verbracht. Zur strittigen Tatzeit, um 20:00, telefonierte er lange mit seiner Freundin Petra K. im Krankenhaus.

Bedenkliches

Als es gegen Mitternacht gegen seine Haustür donnert, brüllt Rainer F. Unflätiges, schimpft wütend vor sich hin. Dann stapft er zur Wohnungstür und öffnet sie, so weit es das Vorhängeschloss gestattet. Dass die Uniformierten, mit denen er hinreichend bekannt ist, seine Personalien feststellen wollen, will er nicht gelten lassen. Er fühlt sich gegängelt. Ein Wort ergibt das andere. Dann reißt er doch die Tür auf und stürmt in Wut auf einen der Polizeibeamten zu. Dieser drängt Rainer F. zurück in seine Wohnung, bringt ihn zu Boden und legt dem aufgebrachten Mann Handschellen an.

Ein halbes Jahr später muss sich Rainer F. wegen Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. "Wo würden Sie den Widerstehen sehen, als Sie Rainer F. zu Boden brachten?", fragt die Amtsrichterin am Tag der Verhandlung den Polizeibeamten Olaf K. "Das würde ich jetzt nicht mehr so sehen", sagt Olaf K. Die Anzeige, ein präventiver Routinevorgang, sei auch nicht von ihm ausgegangen. Rainer F. hätte, nachdem er überwältigt war, über Schmerzen geklagt. Auch sein Kollege Karsten B. bestätigt: "Die Anzeige wurde geschrieben, um uns abzusichern." Offenbar wollen die Polizeibeamten Rainer F. keine größeren Schwierigkeiten bereiten.

"Ja, das stimmt!"

Auch der Angeklagte ist rückhaltlos ehrlich: Die Polizeibeamten habe ich nicht gleich reingelassen. Das stimmt. Ich habe ihn (den Beamten, d. A.) darauf aufmerksam gemacht, dass er sich ausweisen soll." Er nickt auch reumütig, als die Beamten von den Beschimpfungen berichten, die sie über sich ergehen lassen mussten.

Doch einen wirklichen Anlass für den eskalierten Polizeieinsatz hat es nicht gegeben. Denn Rainer F. kann nachweisen, dass er seinen Nachbarn Dieter B., anders als behauptet, gar nicht belästigt haben kann. Zur fraglichen Zeit befand er sich mit seiner Freundin in einem Dauertelefonat. Als Beleg hierfür legt der Angeklagte einen Einzelverbindungsnachweis seines Telefonanbieters auf den Tisch.

Trotzdem wird der bislang unbescholtene Rainer F. bestraft. Denn es bleibt der Vorwurf des 'Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte'. "Das Leben kann manchmal so einfach sein", erklärt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. "Hätten Sie Ihren Ausweis gezeigt, wären die Beamten ihrer Wege gegangen." Er fährt fort: "Sich in dieser Weise gegen die..." Aber weiter kommt der Ankläger nicht, denn Rainer F. ergänzt bereits eilfertig die Ausführungen: "Das sollte man nicht machen." Dreißig Tagessätze à 20 Euro Geldstrafe fordert der Staatsanwalt zuletzt.

Schöner Strafen

Während sich die Vorsitzende Richterin für einen Augenblick zur Urteilsfindung zurückzieht, hört man im Zuschauerbereich den Rechtsanwalt des Nebenklägers auf seinen Mandanten Dieter B. leise einreden: "Das wäre auch für Sie der Moment, einen Deckel auf die Dinge zu machen." Doch Dieter B. scheint ungerührt von diesen wohlmeinenden Worten die Situation zu genießen.

450 Euro Geldstrafe heißt es zuletzt für Rainer F. "Die Polizeibeamten wollten nur wissen, wer in der Wohnung wohnt", erklärt die Vorsitzende Richterin. "Das geht so nicht", wendet sie sich gegen den Angeklagten, deshalb er sei Rainer F. nichtsdestotrotz zu bestrafen. Als der Arbeitslose in Erfahrung bringt, dass er die Strafe auch abarbeiten kann, strahlt er über das ganze Gesicht. Rainer F. freut sich, "endlich wieder etwas zu tun zu haben". Vielleicht in einem Sozialprojekt als Koch. "Das habe ich schon mal gemacht", schwärmt er später auf dem Flur. - So schön kann Strafe sein.

* alle Namen von der Redaktion geändert; Foto vom Flur vor dem Gerichtssaal am Tag des Verfahrens


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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