Veysel K. war am 22. Januar 2010 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Der Imbissladeninhaber soll laut
Anklage im März 2009 seine Geliebte beim einvernehmlichen Geschlechtsakt erwürgt haben. Doch der bislang unbescholtene Kurde, dem auch jegliches Tatmotiv fehlt, beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Er erklärte: "Sie sackte plötzlich weg."
Die Verteidigung (Rechtsanwalt Jens Mader), beraten durch die Detektei S.E.K.A. brachte ein Gutachten des renommierten Rechtsmediziners Prof. em. Dr. med. Dr. h.c. Bernd Brinkmann bei, der nach Aktenlage einen Erstickungstod im Fall Marlies K. für ausgeschlossen hielt und schrieb: "Eine Luftembolie könnte erklärbar sein..." Also ein Unfall.
Doch die zuständige Schwurgerichtskammer des Cottbusser Landgerichts unter Vorsitz von Richter Frank Schollbach wollte hiervon nichts wissen, erklärte sich für hinlänglich informiert und verzichtete auf die Zeugenaussage des Rechtsmediziners Brinkmann.
Seit knapp eineinhalb Jahren sitzt Veysel K. jetzt in Haft. Doch trotzdem der BGH in seinem Beschluss auf den Aspekt des Beschleunigungsgebotes ausdrücklich hingewiesen hat, gibt es bislang weder einen Termin für die Wiederaufnahme des Verfahrens noch eine Entscheidung über eine mögliche Haftaussetzung des Angeklagten.
Beitrag zum Urteil vom 22.1.2010
BGH Beschluss vom 21.6.2010 (pdf 380,3 kb)
Update:Inzwischen ist Veysel K. auf freiem Fuß und sieht einem neuen Verfahren frühestens im Mai 2011 entgegen.
(20.3.2011)