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Gerichtsreportagen


Fehlurteil am Landgericht Cottbus - Totschlag war offenbar Unfall


von Barbara Keller

So., 16.08.2010
Als das Landgericht Cottbus am 22. Januar 2010 den Cottbusser Imbissladenbesitzer Veysel K. wegen Totschlags an der Blumenverkäuferin Marlies K. aus Finsterwalde zu neun Jahren verurteilte, blieben viele Fragen offen. Neben einem fehlenden Motiv war bis zuletzt die Todesursache nicht hinreichend geklärt. Am 21. Juli 2010 hob der BGH auf Revision und auf Empfehlung auch des Generalbundesanwalts das Urteil des Landgerichts Cottbus gegen Veysel K. (59) auf...
'berlinkriminell.de' berichtete...

Veysel K. war am 22. Januar 2010 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Der Imbissladeninhaber soll laut Anklage im März 2009 seine Geliebte beim einvernehmlichen Geschlechtsakt erwürgt haben. Doch der bislang unbescholtene Kurde, dem auch jegliches Tatmotiv fehlt, beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Er erklärte: "Sie sackte plötzlich weg."

Die Verteidigung (Rechtsanwalt Jens Mader), beraten durch die Detektei S.E.K.A. brachte ein Gutachten des renommierten Rechtsmediziners Prof. em. Dr. med. Dr. h.c. Bernd Brinkmann bei, der nach Aktenlage einen Erstickungstod im Fall Marlies K. für ausgeschlossen hielt und schrieb: "Eine Luftembolie könnte erklärbar sein..." Also ein Unfall.

Doch die zuständige Schwurgerichtskammer des Cottbusser Landgerichts unter Vorsitz von Richter Frank Schollbach wollte hiervon nichts wissen, erklärte sich für hinlänglich informiert und verzichtete auf die Zeugenaussage des Rechtsmediziners Brinkmann.

Seit knapp eineinhalb Jahren sitzt Veysel K. jetzt in Haft. Doch trotzdem der BGH in seinem Beschluss auf den Aspekt des Beschleunigungsgebotes ausdrücklich hingewiesen hat, gibt es bislang weder einen Termin für die Wiederaufnahme des Verfahrens noch eine Entscheidung über eine mögliche Haftaussetzung des Angeklagten.
Beitrag zum Urteil vom 22.1.2010
BGH Beschluss vom 21.6.2010 (pdf 380,3 kb)

Update:
Inzwischen ist Veysel K. auf freiem Fuß und sieht einem neuen Verfahren frühestens im Mai 2011 entgegen. (20.3.2011)


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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