sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

berlinkriminell.de
Gerichtsreportagen


Mein Manko


von Barbara Keller

19.2.2010, Amtsgericht Tiergarten, Abt. 241
"Es ist ein Rosenkrieg", sagt Thorsten K. (35). Nein, und natürlich sei er nicht nur Opfer, gibt er auf Nachfrage der Richterin zu. Aber das jetzt, das sei eine Retourkutsche. "Ich habe heute noch eine Narbe am Ohr, wo sie mich blutig gebissen hat." Sie - das ist Melanie E. (34), seine ehemalige Freundin...

Am 17. April 2008 trennte sich das Paar, das miteinander nicht glücklich sein konnte. Fast zwei Jahre ist es her. Und noch immer dividiert man Möbel und persönliche Sachen zivilrechtlich auseinander. Thorsten K., dessen leibliche Tochter bei der ersten Ehefrau lebt, musste nach der Trennung von Melanie E., die ebenfalls eine 13jährige Tochter hat, die Wohnung räumen. Dabei war die Polizei behilflich.

Thorsten K. zog zu einem Onkel und hatte sich zunächst via einstweiliger Verfügung von Melanie E. fernzuhalten. In der Hitze der Trennungsdispute wandte sich Thorsten K. am 17. April 2008 telefonisch an den ehemaligen Gatten von Melanie E. und ausgerechnet auch an die Busenfreundin seiner Geliebten. Marion R. sollte, da wo er Boden verloren hatte, auf seine Partnerin Einfluss ausüben. Thorsten K. schimpfte dabei über ihr 'schlampiges Verhalten'. Später gab die beste Freundin der so Geschmähten bei der Polizei das Schimpfwort 'Schlampe' zu Protokoll.

Zwei Jahre später muss sich Thorsten K. vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Beleidigung verantworten, denn den gegen ihn ergangenen Strafbefehl wollte er nicht anerkennen. Thorsten K., der in der Zwischenzeit arbeitslos geworden ist und Büroarbeiten als Minijob erledigt, widerspricht, Melanie E. gegenüber ihrer Freundin als 'Schlampe' verunglimpft zu haben.

Zunächst steht Thorsten K., der am 19.2.2010 frisch rasiert mit gepflegtem Kurzhaarschnitt in schwarzem Anzug, weißem Hemd und Schlips vor dem Kadi erscheint, ohne Beistand seines Rechtsanwaltes da. Nach Aufruf der Sache wirkt er unsicher. Als die Richterin ihn fragt, "wo ist denn Ihr Verteidiger?", fliegt auch schon die Tür auf. Herein eilt ein Advokat fortgeschrittenen Alters, der schimpft: "Die Viertelstunde hätte man ja noch warten können!"

Kein schöner Einstieg für das von Kläger und Richterin friedlich und kurz gewünschte Verfahren. Die vorsitzende Richterin warnt den Angeklagten: "Es können Kosten auf Sie zukommen." Auch die Staatsanwältin menetekelt: "Der Strafbefehl käme Sie preiswerter." Doch Thorsten K. hat kein Einsehen. "Ich habe mir nur Sorgen um das Kind gemacht", erklärt er. Die Staatsanwältin resigniert: "Ich will Sie nur auf die Risiken hinweisen."

Zunächst sieht es nicht besonders gut aus für den jungen Mann, dem die Richterin vorhält: "Sie sind bereits wegen Beleidigung vorbestraft?" Thorsten K. windet sich. "Das ist mein Manko", quält er heraus. Wenn man ihn provoziere, dann ließe er sich leider aufstacheln. Und das kam offenbar aktenkundig schon zweimal vor.

Dann geht Thorsten K. zum Gegenangriff über. Er beschwert sich über Melanie E. Sie würde sich nicht um ihre Tochter kümmern. Den lieben langen Tag kiffe die völlig antriebslose Frau herum, verschlafe die Zeit auf der Couch, während das Kind vor dem Fernseher verwahrlose. Wenn er von Montage kam, musste er erst einmal 700,- Euro hinblättern, damit der Strom nicht abgestellt wird.

Das Zünglein an der Waage ist in diesem Verfahren am 19.2.2010 Marion R., die beste Freundin der Geschädigten. Die Richterin begrüßt sie: "Sie sind unsere einzige Zeugin." Marion R. bestätigt, am 17.4.2008 von Thorsten K. angerufen worden zu sein. "Ich dachte erst, er ruft wegen dem Geburtstag meiner Tochter an. Dass er gratulieren will." Doch K. habe sich lediglich über Melanie beschwert.

Dann macht die gelernte Friseuse plötzlich einen Rückzieher. Sie erinnere sich nicht mehr, was gesprochen und ob Beleidigendes gesagt wurde. Es käme 'wohl schon so hin', was sie damals zu Protokoll gegeben hätte. "Die haben sich zu der Zeit nur gezofft", erklärt Marion R.

Das versetzt dem Verfahren schließlich den Dolchstoß. Die Richterin schiebt die Unterlagen zusammen. Sie schlägt vor, das Verfahren, allgemeines Einverständnis von Seiten des Klägers und der Verteidigung vorausgesetzt, einzustellen. Es sei jedenfalls erfreulich, dass kein Kontakt mehr zwischen den ehemaligen Partnern bestünde, sagt sie.

Thorsten K., der in den richterlichen Vorschlag einwilligt, hat nun nur die Kosten seines Rechtsbeistandes zu zahlen. - Diese dürften jedoch über dem gegen ihn verhängten und von ihm nicht akzeptierten Strafbefehl liegen.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter
Anzeige
Kanzlei Luft
in eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...