Am 17. April 2008 trennte sich das
Paar, das miteinander nicht glücklich sein konnte.
Fast zwei Jahre ist es her. Und noch immer dividiert man
Möbel und persönliche
Sachen zivilrechtlich auseinander. Thorsten
K., dessen leibliche Tochter bei der ersten Ehefrau lebt,
musste nach der Trennung von Melanie E., die ebenfalls
eine 13jährige Tochter hat, die Wohnung räumen.
Dabei war die Polizei behilflich.
Thorsten K. zog zu einem Onkel und hatte sich
zunächst via einstweiliger Verfügung von
Melanie E. fernzuhalten. In der Hitze der
Trennungsdispute wandte sich Thorsten K. am 17. April
2008 telefonisch an den ehemaligen Gatten von Melanie E.
und ausgerechnet auch an die Busenfreundin seiner
Geliebten. Marion R. sollte, da wo er Boden verloren
hatte, auf seine Partnerin Einfluss ausüben.
Thorsten K. schimpfte dabei über ihr 'schlampiges
Verhalten'. Später gab die beste Freundin der so
Geschmähten bei der Polizei das Schimpfwort
'Schlampe' zu Protokoll.
Zwei Jahre später muss sich Thorsten K. vor dem
Amtsgericht Tiergarten wegen Beleidigung verantworten,
denn den gegen ihn ergangenen Strafbefehl wollte er
nicht anerkennen. Thorsten K., der in der Zwischenzeit
arbeitslos geworden ist und Büroarbeiten als
Minijob erledigt, widerspricht, Melanie E.
gegenüber ihrer Freundin als 'Schlampe'
verunglimpft zu haben.
Zunächst steht Thorsten K., der am 19.2.2010
frisch rasiert mit gepflegtem Kurzhaarschnitt in
schwarzem Anzug, weißem Hemd und Schlips vor dem
Kadi erscheint, ohne Beistand seines Rechtsanwaltes da.
Nach Aufruf der Sache wirkt er unsicher. Als die
Richterin ihn fragt, "wo ist denn Ihr Verteidiger?",
fliegt auch schon die Tür auf. Herein eilt ein
Advokat fortgeschrittenen Alters, der schimpft: "Die
Viertelstunde hätte man ja noch warten
können!"
Kein schöner Einstieg für das von Kläger
und Richterin friedlich und kurz gewünschte
Verfahren. Die vorsitzende Richterin warnt den
Angeklagten: "Es können Kosten auf Sie zukommen."
Auch die Staatsanwältin menetekelt: "Der
Strafbefehl käme Sie preiswerter." Doch Thorsten K.
hat kein Einsehen. "Ich habe mir nur Sorgen um das Kind
gemacht", erklärt er. Die Staatsanwältin
resigniert: "Ich will Sie nur auf die Risiken
hinweisen."
Zunächst sieht es nicht besonders gut aus für
den jungen Mann, dem die Richterin vorhält: "Sie
sind bereits wegen Beleidigung vorbestraft?" Thorsten K.
windet sich. "Das ist mein Manko", quält er heraus.
Wenn man ihn provoziere, dann ließe er sich leider
aufstacheln. Und das kam offenbar aktenkundig schon
zweimal vor.
Dann geht Thorsten K. zum Gegenangriff über. Er
beschwert sich über Melanie E. Sie würde sich
nicht um ihre Tochter kümmern. Den lieben langen
Tag kiffe die völlig antriebslose Frau herum,
verschlafe die Zeit auf der Couch, während das Kind
vor dem Fernseher verwahrlose. Wenn er von Montage kam,
musste er erst einmal 700,- Euro hinblättern, damit
der Strom nicht abgestellt wird.
Das Zünglein an der Waage ist in diesem Verfahren
am 19.2.2010 Marion R., die beste Freundin der
Geschädigten. Die Richterin begrüßt sie:
"Sie sind unsere einzige Zeugin." Marion R.
bestätigt, am 17.4.2008 von Thorsten K. angerufen
worden zu sein. "Ich dachte erst, er ruft wegen dem
Geburtstag meiner Tochter an. Dass er gratulieren will."
Doch K. habe sich lediglich über Melanie beschwert.
Dann macht die gelernte Friseuse plötzlich einen
Rückzieher. Sie erinnere sich nicht mehr, was
gesprochen und ob Beleidigendes gesagt wurde. Es
käme 'wohl schon so hin', was sie damals zu
Protokoll gegeben hätte. "Die haben sich zu der
Zeit nur gezofft", erklärt Marion R.
Das versetzt dem Verfahren schließlich den
Dolchstoß. Die Richterin schiebt die Unterlagen
zusammen. Sie schlägt vor, das Verfahren,
allgemeines Einverständnis von Seiten des
Klägers und der Verteidigung vorausgesetzt,
einzustellen. Es sei jedenfalls erfreulich, dass kein
Kontakt mehr zwischen den ehemaligen Partnern
bestünde, sagt sie.
Thorsten K., der in den richterlichen Vorschlag
einwilligt, hat nun nur die Kosten seines
Rechtsbeistandes zu zahlen. - Diese dürften jedoch
über dem gegen ihn verhängten und von ihm
nicht akzeptierten Strafbefehl liegen.