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aus dem moabiter kriminalgericht


"Friedman-Prozess"
- das (vorläufige) Ende


von Barbara Keller

14. Mai 2004. Berliner Kriminalgericht.
Nach einem halben Jahr und ca. 30 Prozessterminen ging der Prozess um die Firma "Borys B. & Co." am Freitag (14. Mai 2004) zu Ende. Angeklagt waren wegen schweren Menschenhandels und anderer Delikte der Ukrainer Borys B. (33) und die Polen Krzysztof M. (25), Marius M. (23) und Justyna W.-J. (26). Vorgeworfen wurde ihnen, seit mindestens 2001 bis April 2003 ukrainische Frauen nach Deutschland geschleust, sie mit falschen Pässen versorgt, sie zur Prostitution genötigt und ausgebeutet zu haben. Prominenz Michel Friedman stand dem Prozess als Freier von Anna B.* geistig Pate.


Nur durch Zufall gerät die Agentur Borys B. & Co. im Dezember 2003 in das Fadenkreuz der Ermittlungen der Berliner Kriminalpolizei. Die observiert gerade diskret die Steglitzer Bar "Blechtrommel". Ein Etablissement mit unerlaubtem Bordellbetrieb, in dem offenbar auch Kokain umgeschlagen wird. Borys B. & Co. liefert nach 24:00 wiederholt Damen für die "Blechtrommel". Ukrainische Frauen die sich illegal in Deutschland aufhalten. Die Kripo bildet eine Sonderkommission.

Durch weitere verdeckte Ermittlungen, Telefonüberwachungen wird offenbar: die Firma Borys B. betreibt einen Callgirlring mit circa 13 Frauen. Die Betreibercrew besteht aus mindestens fünf Männern, deren Kopf Borys B. ist. Die Prostituierten wohnen beengt und bewacht verschiedene Wohnungen in Wilmersdorf und Steglitz. Inseriert werden die Frauen in der B.Z. unter dem schlagenden Titel: "Naturgeile Ukrainerinnen".

Eine Indiskretion

Eine Liste von 3.874 Kunden dieses Callgirlringes erblickt alsbald das Tageslicht eines Behördenbüros. Es dauert nicht lange, da liefert eine gezielte Indiskretion den Namen eines ganz speziellen Kunden an die Messer wetzende Öffentlichkeit: "Paolo Pinkel" mit Klarnamen Michel Friedman, jetzt nur noch Ex-Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Die Presse tobt und rast. Ein koksender Saubermann und nun auch noch das. - Michael Naumann, Herausgeber der Wochenzeitschrift "Die Zeit", Ex-Kulturminister hängt sich ganz weit aus dem Fenster der Ehre und beschimpft den Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge, den er für diese Indiskretion zuständig hält, als "durchgeknallt". Mit Folgen.

Der Prozess um die Agentur Borys B. & Co. geht ungewollt als "Friedman-Prozess" in die umfassenden Analen des Landgerichts ein. Mit einer öffentlichen Aufmerksamkeit, die sofort erstirbt, nachdem Michel Friedmans Carlgirl Anna B.* aussagte (Richter Oplustil: "Kennen Sie Paolo Pinkel?").

Ich bin dein Vater, Chef und Gott

Als Ende Januar 2003 Katja L.*, verhaftet an der polnischen Grenze auf dem Weg zurück in die Ukraine, sich bereiterklärt, gegen Borys B. auszusagen, bleibt ein Zugriff der Kriminalbeamten nur noch eine Frage der Zeit. Der erfolgt am 23. April 2003, kurz nach Mitternacht. Verhaftet werden Borys B., Krzysztof M., Marius M. und die sich illegal in Deutschland aufhaltenden ukrainischen Frauen. Von denen entschließen sich schließlich drei weitere zur Aussage und machen Ansprüche als Nebenklägerinnen geltend.

Die Aussagen von Anna B. (21), Katja L. (23), Olga P. (19) und Marina M. (24) decken sich. Man heuerte sie in Polen oder in der Ukraine als Kinder- und Hausmädchen, Olga P. und Marina M. als Edelprostituierte in Berlin an. Stellt den arbeits- und mittellosen Frauen - eine Lehrerin, eine abgebrochene Studentin, eine Schneiderin, eine weitere Schülerin - eine gloriose Zukunft in Deutschland in Aussicht.

Nach einer gefahrenvollen Schleusung über die Neiße allerdings eröffnet Borys B., der sich jenseits der polnischen Grenze gern mit "ab jetzt bin ich dein Vater, Chef und Gott" einführt, dass die entstandenen Auslagen jetzt mittels Prostitution abzuarbeiten seien. Sofort. Gleich nach Ankunft in Berlin beginnt nahtlos der Übergang in ein bisher unbekanntes Prostituiertenleben.

Die Schuldenfalle

Knappe 30% des Freierlohnes erhalten die Ukrainerinnen zugeteilt, Trinkgeld muss hergegeben werden. Die Schuldenfalle schnappt zu. Das "Abarbeiten", das den Angeklagten innerhalb dreier Monate laut Finanzermittlung des Bundesgrenzschutzes schlappe 58.065 € einbringt, lässt den Ukrainerinnen ihrerseits das Nötigste um zu überleben. Katja L.*, die bei Verfahrensbeginn gerade 42 kg wog, erklärt: "Aufhören zu arbeiten, hieß aufhören zu essen." Zur schnellen Einarbeitung zeigte das Team Borys B. den Ukrainerinnen französische Pornofilme. Das war die an sie gestellte Erwartung: zu funktionieren.

Keine Freunde, kein eigenes Liebesleben, kein freier Ausgang. Keiner der von ihnen profitierenden Männer sprach die Frauen mit dem Namen an. Katja L.*: "Sie hielten uns nicht für Menschen und bezeichneten uns vulgär als ´Lappen´ - im Sinne von Monatsbinde." Es herrschte eine zynische, aggressive Atmosphäre, in der verbale, aber auch physische Übergriffe in der Luft lagen. Marina M.*, hält ihr Leben keinen Pfifferling wert, als sie auf die Frage, was passiere, wenn sie einmal ernsthaft krank würde, von Alex (Bodyguard von Borys B.) zur Antwort kriegt: "In den Sack und in den Fluss." Was die Frauen den Luden wert waren: 25.000 €. Soviel bezahlte Karl-Heinz P. für Anna B.*, in die er sich unsterblich verliebt hatte, um sie von der Firma freizukaufen.

In stummer Revision

Anfang März 2004, während die umfangreiche Beweisaufnahme auf vollen Touren läuft, beantragt Rechtsanwalt Michael Kaiser etwas verspätet die Abtrennung des Verfahrens seines Mandanten Marius M. Der Dreiundzwanzigjährige, der seit dem 23. April 2003 in U-Haft sitzt und seinem letzten Wort nach "nur noch nach Hause will", war drei Monate bei der Firma Borys B. dabei. Sein jugendliches Alter, eine gute Sozialprognose und die kurze Verfehlensdauer prädestinieren ihn zu einem milden Urteil. Und richtig: ein Jahr und drei Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz verkündet das Gericht.

Staatsanwältin Leister und Richter Oplustil scheinen sichtlich zufrieden über die schnelle Lösung. - Auch der Angeklagte - nunmehr auf freiem Fuß - ist offenkundig glücklich. - Doch dann schiebt Michael Kaiser doch noch ein Rechtsmittel nach. Er geht in Revision, pro forma. Warum? Der teure Angeklagte möchte im laufenden Verfahren nicht gegen seine Mitstreiter aussagen.
Urteil: letzter Tag

Bei der Urteilsverkündung am letzten Tag ist Staatsanwältin Leister klüger. Sie verzichtet auf ihre Revisionsrechte erst, nachdem alle (!) Vertreter der Angeklagten ihrerseits den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt haben. Hierzu ist für die Rechtsanwälte der Beklagten auch kein Grund.

Borys B. erhält eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten, Justyna W.-J. für ihre "sehr untergeordnete Rolle" im Geschäft eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 € und Krzysztof M. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Eine Haftunterbrechung kommt wegen Fluchtgefahr nicht in Betracht. Allerdings kann ein Antrag auf Halbstrafenaussetzung (§57 StGB), von Staatsanwältin Leister ausdrücklich eingeräumt, wegen Erststraftäterschaft aller Beteiligten die Haftstrafe erhebliche mildern. Nach Abzug der bereits verbüßten U-Haft blieben für Borys B. im günstigen Fall anderthalb Jahre, für Krzysztof M. etwas mehr als neun Monate Haft zu erleben.

" ... endlich mal was geschafft?"

"Na, da ist ja mal endlich was geschafft!", sagt eine Journalistin im Brustton der Überzeugung beim Hinausgehen aus dem Gerichtssaal. Tatsächlich? Sehen wir auf die Opferseite.

Beispiel Katja L.*. Nach ihrer Festnahme am 23. April 2003 kam sie in Haft. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe ausgesetzt auf fünf Monate Bewährung wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz. Anschließend hielt sie sich anderthalb Wochen in Abschiebehaft auf. Sie erhielt eine Duldung als Zeugin für den Prozess, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Danach wird Katja L.* gnadenlos in die Ukraine abgeschoben. Wie vielleicht Krzysztof M. in neun Monaten. Oder wie Borys B. in anderthalb Jahren, der drohte, ihr Leben sei in der Ukraine nicht viel wert. Ihr Haus könne in die Luft gesprengt oder angezündet werden.

Katja L.s* Antrag auf Schmerzensgeld, Entschädigung etc. p. p. über eine Summe von 13.000 € mündete schließlich in einem Vergleich. Während er Katja L.* 2.000 € einräumt, brachte er dem Angeklagten ein ausdrückliches Wohlwollen wegen Entgegenkommens seitens des Gerichts ein.

Nimmt man die Schätzungen des Bundesgrenzschutzes, nachdem die Firma an den Frauen innerhalb dreier Monate 58.065 € verdiente, für die Tatzeit eine Zeitspanne von zwei Jahren an und beachtet Anna B.s Aussage vom 25. November 2003, in der Borys B. behauptete, ihm gehöre der Friseurladen (in Polen), dann dürfte vermutlich nicht zu Unrecht angenommen werden, das hier jemand erfolgreich vorbaute. Auch wenn die Finanzermittlung der hiesigen Behörden eine große Nulle auf allen Konten der Beklagten feststellte.

Verwertbar ist übrigens allein der von der Kripo eingezogene Chefwagen der Firma Borys B. & Co.: ein bordeauxfarbener Mercedes mit polnischem Kennzeichen im Wert von 21.000 €, der unter den Nebenklägerinnen nun zur Aufteilung kommt.
Spargedanken

Ein letztes Wort zu den Finanzen. Justyna W.-J., die hier so milde mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 € bedacht wurde, ist zur fraglichen Zeit die Freundin von Borys B. Sie begleitete die ukrainischen Frauen zu Einkäufen, dolmetschte beim Verkauf von Anna B.* und sie war auch gelegentlich in Polen mit dabei. Dennoch leugnet sie alle Vorwürfe. Ihre derzeitigen Vermögensverhältnisse, die den Ausschlag für den geringen Tagessatz im Urteil geben, zeigt die Dame, die mit einem teuren Wagen vor dem Landgericht vorfährt, mit 410 € (ein Job bei einer Internetfirma) plus Kindergeld an.

Im Januar 2004 hieß es noch unter der Schlagzeile "Freier schießt auf Prostituierte" ("Berliner Zeitung"): "Aus Frust darüber, dass seine Wünsche abgelehnt wurden, hat ein Freier in der Nacht zum Donnerstag in einem Bordell in der Sonnenallee auf eine Prostituierte geschossen. Die 26-jährige Justyna W.-J. aus Schöneberg blieb unverletzt ..." Wie schnell sich die Einkommensverhältnisse angesichts von Spargedanken ändern.

Die Weltlage an sich

Richter Oplustil hält in seiner Einleitung zur Urteilsbegründung den Prozess gegen die Agentur Borys B. für künstlich hochgespielt. Die Angeklagten seien nicht "die ganz Großen". Das Schlaglicht käme aus der Ecke Michel Friedman. Richter Oplustil: Zwar ja, die Ukrainerinnen durften keine Freier ablehnen - aber ansonsten wurden sie nicht "in besonders übler Weise" behandelt. So sah Borys B. für die Frauen den Gebrauch von Kondomen und Besuche bei Gynäkologen vor (Bezahlung allerdings aus eigener Tasche). Wir haben es also vor allem mit einem gesellschaftlichen Problem in der Ukraine selbst zu tun, das in den Griff zu bekommen sei. - Von den hiesigen deutschen Freiern, die das Geschäft mit der Armut erst ermöglichen: kein Wort.

* Namen von Redaktion geändert

NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Das Gericht. Das Urteil.
Das Gericht mit dem Vorsitzenden Richter Karl-Heinz Oplustil, das Urteil.

Staatsanwältin Leister, Klaus Gedat (für Borys B.)
Staatsanwältin Petra Leister, Klaus Gedat (für Borys B.)

Die Rechtsanwälte der Beklagten.
Die Rechtsanwälte der Beklagten.

Undine Weyers für Nebenklägerin Anna B.*
Undine Weyers für Nebenklägerin Anna B.*

RA Barbara Peterson (re) für Nebenklägerin Olga P.*
RA Barbara Peterson (re) für Nebenklägerin Olga P.*

RÄinnen der Nebenklage.
RÄinnen der Nebenklage.

Vor dem Gerichtssaal.
Vor dem Gerichtssaal.

Prozessbeteiligte. Flursituation.
Prozessbeteilig-
te, Flursituation.


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