sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

berlinkriminell.de
Gerichtsreportagen


Todesfall Marlies K.

- Der Unsinn mit der Luftembolie -

von Barbara Keller

Seit mehr als einem halben Jahr verhandelt die erste Strafkammer des Cottbusser Landgerichts gegen Veysel K. (58) wegen Totschlags. Der seit 13 Jahren in Deutschland lebende kurdische Inhaber eines Imbissstandes in Doberlug-Kirchhain soll seine Geliebte, Marlies K. (53), bei einem nachmittäglichen Schäferstündchen Anfang März 2009 aus gekränkter Eitelkeit getötet haben. Veysel K. bestritt von Beginn die Tat. Sein Rechtsanwalt, Jens Mader, glaubte, dass Marlies K. eines natürlichen Todes starb und mit einem entlastenden Gutachten des renommierten Rechtsmediziners Prof. em. Dr. med. Dr. h.c. Bernd Brinkmann den Tatvorwurf widerlegen zu können. Doch die Cottbusser Strafkammer lehnte wiederholt die zeugenschaftliche Anhörung des Experten ab. Am Freitag wird sie ihr Urteil verkünden.
Beitrag mit Urteil vom 22.1.2010...
BGH hob das Urteil am 21.6.2010 auf..., BGH Beschluss... (380,3 kb)
Update:
Verfahren nach erfolgreicher Revision...
(12.03.2013)
Beitrag vom 12.3.13
Beitrag vom 21.3.13
Beitrag vom 11.4.13 Urteil

Die Beweisaufnahme ist geschlossen. Und so viel steht zumindest fest: Am Freitag, dem 6. März 2009, trafen sich Marlies K. und Veysel K., beide anderweitig verheiratet, in der Wohnung des heute Angeklagten. Sie waren seit kurzem frisch und heimlich verliebt. Veysel K. hatte Marlies K., die gegenüber seines Wohnhauses in einem Lottoladen beschäftigt war, seit längerem umworben. Mit großer Hartnäckigkeit und kleinen Überraschungen, wie hinter die Scheibenwischer gesteckten Blumen, überzeugte er schließlich.

Verfängliches Tête-à-tête

Marlies K., die eine wenig glückliche Ehe mit ihrem pflegebedürftigen, inzwischen verstorbenen Gatten im zwölf Kilometer entfernt liegenden Finsterwalde führte, lebte auf. Sie machte sich schick, nahm ab. Am Morgen des 6. März 2009 hatte sie ihrem 61-jährigen Partner erklärt, nach Arbeitsschluss um 13:00 noch zu einer Frauenfeier zu gehen. Tatsächlich traf sie sich aber mit Veysel K. Einem ebenfalls ehelich gebundenen Mann, der zwischen Doberlug und seiner kurdischen Familie in der Türkei pendelte.

Man trank Tee, man trank Kaffee, man kuschelte und liebte sich schließlich. Dabei soll, laut Staatsanwaltschaft Cottbus, Marlies K. durch eine kränkende Bemerkung über die Manneskraft ihres Liebhabers dessen Zorn heraufbeschworen haben. Veysel K. penetrierte sie daraufhin böse mit einem Gegenstand und erstickte sie. So jedenfalls die Anklage.

Einfach weggesackt

Doch Veysel K. widerspricht: "Ich habe mich mit der Frau wegen der Liebe getroffen. Warum sollte ich sie töten?" Bei einem ausgelassenen, zweiten Liebestreiben soll es, so der Angeklagte, zu einer genitalen Verletzung seiner Liebsten gekommen sein. Nach einem Stopp und einem kurzen Gang in das Bad, habe er sie tot vorgefunden.

Verzweifelte Wiederbelebungsversuche scheiterten. Darauf will Veysel K. seine Geliebte rituell gewaschen, wieder bekleidet und stundenlang rauchend und weinend neben ihr am Boden gesessen haben. Wegen der Schande des Fremdgehens und weil er nicht wusste, wie er die Situation erklären sollte, legte er die Tote eingewickelt in ein Tuch in ihr Auto, stellte es auf einem Parkplatz an einem Kiesgrubensee bei Hennersdorf ab. "Ich küsste der Toten die Füße", sagt Veysel K. Dann ging er zurück in seine Wohnung. Zu Fuß. Für den Rückweg benötigte er drei Stunden.

Selbst gestellt

Später wendet sich Veysel K. an eine Rechtsanwältin, die ihm rät, sich zu stellen und den Ermittlungsbehörden zu offenbaren. Er nimmt den Rat, im Vertrauen auf den Gesetzgeber, an und sagt, ausgenommen zunächst schamhafte Details, vorbehaltlos aus. Die Anklage wegen Totschlags, die zwischenzeitlich auf den Anklagevorwurf Mord erweitert wird, trifft ihn wie ein Schlag.

Nach nunmehr 19 Sitzungstagen in Sachen Totschlag gegen Veysel K. hat die 1. Strafkammer des Cottbusser Landgerichts die Beweisaufnahme in diesem Verfahren geschlossen. Noch immer hält die Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten für bewiesen. Sie fordert eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten.

Versäumnisse der Rechtsmedizin

Rechtsanwalt Jens Mader dagegen fordert Freispruch für seinen Mandanten. Er hält, gemeinsam mit Pflichtverteidigerin Körner und einem inzwischen eingeschalteten Privatermittler der Detektei S.E.K.A., den Prozess für einen Justizskandal. Mader ist überzeugt davon, dass Marlies K. eines natürliches Todes starb. Er hält eine Luftembolie als Todesursache am wahrscheinlichsten und rügt die rechtsmedizinischen Gutachten.

Dabei beruft sich der Rechtsanwalt auf ein Gutachten des emeritierten Direktors des Instituts für Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, Prof. em. Dr. med. Dr. h.c. Bernd Brinkmann, dem er die 1.200 Seiten fassende Akte Veysel K. zusandte. Brinkmann, hat nun mehrfach wiederholt, den Tod der Marlies K. nicht auf Ersticken oder Verbluten zurückführen zu können.

Eine einfache Erklärung

Prof. Brinkmann, der sich eingehend mit Erstickungstoden befasste und hierzu einschlägig publizierte, kritisierte zunächst das Fehlen eines histologischen Gutachtens durch die Brandenburger Rechtsmediziner. Als das zweiseitige Gutachten dann im November 2009 nachgereicht wurde, wies Brinkmann auf die eklatanten Widersprüche zwischen dem Obduktionsprotokoll und der histologischen Untersuchung hin, die gerade nicht die Todesursache 'Erstickung in Kombination mit Verbluten' begründeten. Als Erklärung hierfür bietet er unter anderem an, könnte, bei einem Aufkommen von 500 zu untersuchenden Lungen im Jahr, fälschlich eine andere Lunge untersucht worden sein.

Einen Erstickungstod hält der Experte nach Aktenlage nicht für wahrscheinlich. Zitat: "Eine Luftembolie könnte erklärbar sein, indem ein heftiger Geschlechtsverkehr durchgeführt wird, es dabei zur Zerreißung von Gewebe im Inneren kommt und durch die beschädigten Blutgefäße nunmehr durch den Penis Luft hineingepumpt wird. Dies wäre im vorliegenden Fall eine mögliche Todesursache." Dass zu Beginn der rechtsmedizinischen Untersuchungen die routinemäßige Probe auf Luftembolie durch die Brandenburger Rechtsmediziner unterlassen wurde, kann sich Professor Brinkmann nicht erklären.

Entlastendes Expertengutachten abgelehnt

Doch die 1. Strafkammer des Cottbusser Landgerichts unter Vorsitz von Richter Frank Schollbach hat wiederholt die Anhörung des als Koryphäe geltenden Rechtsmediziners als Zeugen abgelehnt. Sie glaubt offenbar, ohne diese entlastenden Beweismittel auskommen zu können und erklärte kurzerhand das Gegenteil als bereits bewiesen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelte in ihrer Erklärung zu dem neuerlichen Antrag der Verteidigung auf Anhörung des Professor Brinkmann, ob man diesem wirklich alles Material zur Verfügung gestellt hätte und stöhnte mit wegwerfender Geste: "Der Unsinn mit der Luftembolie!"

Gebetsmühlenartig wiederholt Rechtsanwalt Mader in seinem eineinhalb Stunden dauernden Plädoyer, dass Spuren eines Kampfes weder an der Toten, noch am mutmaßlichen Täter festzustellen waren. Wenn ein Kampf stattfand, wie konnten die Fingernägel des Opfers unversehrt bleiben, fragt er und setzt hinzu: Wo sind die Stoffpartikel in den Atemwegen, wenn Marlies K. mit dem Gesicht in ein Kissen gedrückt wurde. Rechtsanwalt Mader kritisiert das aus der Luft gegriffene Tatmotiv, für das es keine Beweise gibt. Und nicht zu Unrecht fragt er auch nach den Ansatzpunkten für den Tatvorsatz.

Azrael stand neben uns

Veysel K. erklärte indessen in seinem letzten Wort resigniert: "Wir konnten nicht wissen, dass der Todesengel Azrael neben uns stand." Es hätte doch auch ihn treffen können. "Ich habe alles verloren", sagt Veysel K., der in den letzten sechs Monaten um zehn Jahre gealtert zu sein scheint. "Ich bin im Gefängnis mit einem halben Leben, obwohl ich gar nichts dafür kann. Ich hab das nicht gemacht."

Das Urteil gegen Veysel K. wird am Freitag, 22.01.2010, 11:00, Saal 100 des Landgerichts Cottbus gesprochen.


In einem Verfahren gegen einen Mann, der mutmaßlich seine vier Monate alte Tochter getötet haben soll, kam der Angeklagte aufgrund eines Gegengutachtens Prof. Bernd Brinkmanns frei.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter
Anzeige
Kanzlei Luft
in eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...