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aus dem moabiter kriminalgericht


Sodenkamp-Mord: Einmal Indien und zurück


von C. Rockenschuh

9.10.09, 40. gr. Strafkammer, Moabiter Kriminalgericht
Am 20.10.2009 beabsichtigt die 40. große Strafkammer, die Beweisaufnahme im Verfahren um den Mord des Immobilienmanagers Friedhelm Sodenkamp, der im Winter vergangenen Jahres auf der Fischerinsel in Berlin Mitte mit drei Schüssen ermordet wurde, zu schließen. Ein Bauunternehmer sowie dessen ehemaliger Bauleiter sind angeklagt, den Mord in Auftrag gegeben zu haben. Am 9.10.2009 war die Aussage eines aus Indien angereisten Zeugen, der den mutmaßlichen Auftragsmörder beherbergte, und im März 2009 bei Interpol anzeigte, zu hören sowie eine Einlassung des Angeklagten Benjamin Lu.
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zum aktuellen Verdahren aus Juni 2012


Christof B. (44) lebt im Bundesstaat Goa an der mittleren Westküste Indiens. In Deutschland wurde er schon einmal wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Im Frühjahr 2009 hält er sich illegal in Indien auf, seine Aufenthaltsgenehmigung ist abgelaufen.

Zur selben Zeit nimmt der gelernte Kraftfahrzeugmechaniker den über England und der Ukraine aus Deutschland eingereisten Adam M. bei sich auf. Für die Besorgnisse des Polen, der sich - von wem auch immer - verfolgt fühlt, hat er Verständnis. Adam M., der touristische Extremtouren mit Russen unternimmt und auch anderweitig mit ihnen Geschäfte macht, kommt im Gästezimmer des Hauses unter.

Verräterischer Bildschirmschoner

Mitte 2009 macht Christof B. eine erschreckende Entdeckung. Als sein Gast einmal seinen Laptop herumstehen lässt, wirft er neugierig einen Blick auf den inzwischen aufscheinenden Bildschirmschoner. Der Wallpaper ist offenbar eine Eigenkreation des polnischen Untermieters, der einen oder mehrere Zeitungsbeiträge zu einem spektakulären Mord in Berlin zeigt.

Hastig überfliegt Christof B. die Zeilen und meint Adam M. als den dort beschriebenen Auftragskiller zu erkennen. Er ist 'sprachlos', als der Pole, daraufhin zur Rede gestellt, erklärt: "Ja, ich war das."

Da sein Freund Heinz K. sich gerade in Thailand aufhält, weiß sich Christof B. keinen Rat. Zur Polizei gehen kann er wegen der fehlenden Aufenthaltsgenehmigung schlechterdings selbst. Also wartet er die Rückkehr von Heinz K. ab und duldet den unheimlichen Mieter, der ihn in der Zwischenzeit mit weiteren Informationen versorgt und prahlt.

Perfekt: drei Schüsse

Beispielsweise wie er den Mann in Berlin auf perfekte Weise ausschaltete. Drei Kugeln: eine Kugel in den Rücken, um das Opfer wehrlos zu machen, zwei finale Schüsse in Oberkörper und Kopf. Nur einmal habe das Opfer geschrien. Oder dass er einen 50 Jahre alten Revolver benutzte, um auszuschließen, dass er 'noch in den Computern sei'. Später erzählte der Pole Heinz K. wohl auch, dass er (die bis heute verschollene) Tatwaffe zerlegte und in die Spree warf.

Adam M. erfreute sich derweil, wie Christof B. berichtet, illustrer Gesellschaft, in der der Zeuge die 'russische Mafia' erkannt haben will. Eine Frau und Männer aus der Ukraine, darunter einen 'korrupten Polizisten', der dem Zeugen Christof B. 'gar nicht koscher' war.

Als Heinz K. von seiner Reise zurückkehrt, erstatten die beiden Männer Anzeige bei Interpol. Am Tag der Festnahme des mutmaßlichen Auftragsmörders Adam M., ist Christof B., der vorsorglich gewarnt wurde, nicht zu Hause. Zwölf Polizeibeamte nehmen den Polen unter Anwesenheit eines Konsulatsangestellten fest.

Zwei 'Weiße' und ein Baseballschläger

In der Zwischenzeit ist allerdings auch der Zeuge Heinz K. tot. Christof B. sagt: "Es war Mord." Da ist er sich sicher. Es sei ganz ausgeschlossen, dass sein Freund, ein vorsichtiger Motorradfahrer, auf schnurgerader Strecke auf indischem Asphalt zu Fall und zu Tode gekommen sein soll. Zudem sei das Bike so gut wie unversehrt gewesen, während Heinz K. Kopfverletzungen an Vorder- als auch Hinterkopf aufwies. Die Beobachtung eines Passanten machen Sinn, nach der Heinz K. durch zwei 'Weiße', von denen einer mit einem Baseballschläger bewaffnet war, verfolgt worden sein soll.

Das ist die Essens der Aussagen des Christof B. Eines großen, hageren Mannes im nachlässigen Ganoven-Stil eines Willy DeVille mit glatten, halblangen, zu einem Zopf gebundenen Haaren und gepflegtem Oberlippen- und Kinnbärtchen. Der Zeuge, der die Beerdigung für seinen Freund vornahm, könnte sich vorstellen, dass die Russenmafia sich an Heinz K. gerächt hat. Soviel er weiß, ermittelt die indische Kripo jedoch auch gegen den Rivalen seines Kumpels, mit dem Heinz K. seit zwei Jahren genötigt gewesen sei, seine Frau zu teilen.

Möglich wäre auch, dass sich jemand Hoffnungen auf die von den deutschen Behörden ausgelobte Belohnung für die Aufklärung des Mordfalls machte. 5.000,- Euro, die Heinz K. bereits schriftlich zugesichert worden waren und die nun an die Erben, Frau und Sohn des Verstorbenen, fallen dürften.

Nichts gewusst

Nach den aufschlussreichen Aussagen des extra aus Indien angereisten Zeugen verlas Rechtsanwalt Hubert Dreyling für seinen Mandanten Benjamin Lu. eine bemerkenswerte Erklärung. Hierin rückt der Bauunternehmer deutlich von dem mitangeklagten Vito Le. ab und betont, von etwaigen Mordplänen gegen Sodenkamp nichts gewusst und mit dem von ihm angestellten Bauleiter, mit dem ihn übrigen nichts außer Berufliches verbunden habe, zur Zeit der Tat hoffnungslos zerstritten gewesen zu sein.

Durch mangelhafte Bauausführungen und dubiose Abrechnungen mit seinem Hauptauftraggeber hätte sich der Mitangeklagte sein Vertrauen verscherzt und sei bereits im Oktober 2008, einem Monat vor dem in Frage stehenden Mord, von ihm entlassen worden. Vito Le. sei es auch gewesen, der tatsächlich vom Tod Sodenkamps wegen bedrohter Provisionszahlungen hätte profitieren können.

Aus Angst mitgemacht

Nur die Angst vor seinem ehemaligen Arbeitnehmer, dessen Kontakte in dubiose Milieus ihm bekannt waren, und seinen Hintermännern sollen Benjamin Lu. dazu bewogen haben, einer Zahlung von 10.000,- Euro gegen den Auftragsmörder zuzustimmen.

Während der Ausführungen des mit ihm auf der Anklagebank sitzenden Benjamin Lu. hatte Vito Le., dessen Alleinschuld somit behauptet wird, offenbar Mühe, die Fasson zu wahren. Sein Teint steigerte sich bisweilen bedrohlich ins dunkel Violette.

Ob in inwiefern der Auftrag des Sodenkamp-Mordes ein Gemeinschaftswerk der Angeklagten ist, steht jedoch dahin. Die Verteidiger der Angeklagten fordern jetzt mit Nachdruck, das von den indischen Behörden sicher gestellte Beweismaterial für dieses Verfahren zugänglich zu machen. Insbesondere den Laptop sowie das Handy des mutmaßlichen Mörders Adam M.

Den Auftragskiller laden

Weil das Beweismaterial, wie Staatsanwalt Bernhard Gierse erklärte, erst mit dem gesondert angeklagten Adam M. nach Berlin gelangt, beantragt die Verteidigung jetzt, Adam M. selbst als Zeugen zu hören. Die Auslieferung des derzeit in Indien einsitzenden, mutmaßlichen Auftragsmörders verzögert sich jedoch vorerst, weil der von der Staatsanwaltschaft ausgeführte Haftbefehl einen Formfehler enthielt und von der zuständigen indischen Administration zurückgewiesen wurde.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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