Am Mittwoch, dem 10. Dezember 2008, zwei Tage vor ihrem Geburtstag, querte Melek Diehl die Straße, um nach Probenschluss auf der gegenüberliegenden Straßenseite in einem Bioladen einzukaufen.
('berlinkriminell.de' berichtete)
Auf dem Mittelstreifen erfasste die Wartende ein Wagen, der mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und verletzte sie tödlich. Der Fahrer, Hassan C., verübte Fahrerflucht und verkaufte noch in derselben Nacht
sein erheblich beschädigtes Auto.
Der Mitarbeiter des von Hassan C. beauftragten Abschleppdienstes, dem die Transaktion und die einschlägigen Beschädigungen des Wagens verdächtig vorkamen, verständigte die Polizei.
Ein halbes Jahr später verurteilte die 40. Strafkammer den Moabiter Hassan C. (30) zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Doch Hassan C., der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, ging in Revision. Bislang war Hassan C., der bereits erhebliche Straftaten, darunter eine Vergewaltigung, beging, innerhalb eines Jahres 73 Strafzettel, 14 Punkte in Flensburg sammelte und zum Zeitpunkt der Tat eine Bewährungstrafe abbüßte, um eine Haftstrafe herumgekommen.
Eine Strafvollstreckungskammer hat Hassan C., der bislang ein Jahr in Haft verbrachte, jetzt auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil vom Juni dieses Jahres
ist wegen der Revision des in erster Instanz Verurteilten noch nicht rechtskräftig. Fluchtgefahr besteht nach Ansicht der Kammer nicht. Für die Angehörigen der Getöteten ist dieser Umstand so wenig verständlich wie die Tatsache, dass der Verurteilte die Schuld am Tod der jungen Schauspielerin nicht auf sich nimmt.
c.r.