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aus dem moabiter kriminalgericht


Metzelei im Nebel - das Urteil


von Barbara Keller

20. März 2009. Moabiter Kriminalgericht. 40. große Strafkammer.
In der Nacht vom 23. zum 24. September 2009 beobachten drei Zeugen, wie ein betrunkenes Paar einen bewusstlosen Mann bäuchlings über das Pflaster der Havelberger Straße, Moabit, schleift und zwischen zwei Autos ablegt. Der zu dieser Zeit lebensgefährlich Verletzte ist Nikolai S. (42). Er hat während einer brutalen, blutigen Auseinandersetzung den Kürzeren gezogen und soll auf diese schnöde Weise entsorgt werden. Heide K. (64), die die Nacht schlaflos und zumeist rauchend auf dem Balkon der Wohnung gegenüber verbringt sowie Vermieter Andreas B. (42), den das hemmungslose Getöse in der Nachbarwohnung aufschreckt, machen entscheidende Beobachtungen und wenden sich an die Polizei...

Bericht vom 10. März 2008

Das brachiale Saufbrauchtum und die brutale Manier von Nikolai K., Nikolai S. und Natascha T., miteinander zu kommunizieren, liegen Andreas B. (42) noch immer schwer im Magen. Er kann sich einfach nicht vorstellen, dass Nikolai K. und seine Untermieterin anders als in Mordabsicht mit ihrem Opfer Nikolai S. verfuhren. Gekracht habe es in der Nachbarwohnung, als würde Holz gehackt, sagt er. Und als er in seiner Funktion als Vermieter und besorgter Mitbürger nebenan anrief, behauptete Natascha T. doch allen Ernstes, es sei alles in Ordnung, wettert er.

Dabei hätte er, Andreas B., doch gesehen, wie es auf dem Flur aussah. Das ganze Blut, und der bewusstlose Mann, der bäuchlings die Treppe hinunter geschleift wurde. Am 20. März 2009, am Tag der Urteilsverkündung, sitzt Andreas B. auf dem Flur vor Saal 704 und echauffiert sich, als sei alles gerade gestern erst passiert.

Andreas B. möchte, so sagt er, lieber nicht der Verhandlung beiwohnen. Obwohl ihm das als Zeuge, der seine Aussage bereits gemacht hat, durchaus gestattet ist. Er fürchtet, Nikolai K. könne sich sein Gesicht für spätere Racheaktionen einprägen. - Grund dafür glaubt Andreas B. zu haben. Denn während seiner Zeugenaussage einige Tage zuvor soll der Angeklagte getobt und gerast und mit der Faust die Wand bearbeitet haben. Seiner Untermieterin Natascha T., das nebenbei, hat er natürlich bereits fristlos gekündigt.

Die Plädoyers und das Urteil gibt es deshalb in Abwesenheit dieses Zeugen. Was tatsächlich in der Nacht vom 23. zum 24. September vor mehr als einem Jahr passierte, lässt sich mit Sicherheit durch Dritte allerdings nicht mehr rekonstruieren. Anklage und Gericht halten jedoch folgenden Werdegang für am wahrscheinlichsten.

Demnach sei Nikolai S. am Tattag haftentlassen bei Natascha T. aufgeschlagen, um mit ihr ein Schäferstündchen zu halten. Trotz telefonischer Anmeldung fand der durch die Haft sexuell ausgedörrte Nikolai S. seine Zweckfreundin bereits in Gesellschaft vor. In der Hoffnung, die Frau im Laufe des Abends dann doch für sich allein haben zu können, stellte er die mitgebrachte Flasche Wodka zur Disposition.

Als sich jedoch herausstellte, dass Nikolai K. nicht beabsichtigte, das Terrain zu wechseln, soll es hierüber zum Streit zwischen den angetrunkenen Männern gekommen sein. Den Anfang machte, da sind sich Anklage und Gericht einig, das spätere Opfer selbst, indem es dem Rivalen die Schnapsflasche auf den Kopf knallte.

Nikolai K., wegen einer alten Schädelverletzung sensibilisiert, sei hierüber in blanke Wut geraten. Nachdem er durch die Attacke gegen das Ohr des Kontrahenten Oberwasser erhalten hatte, prügelte er Nikolai S. in einem übermächtigen Zornesausbruch zusammen, bis dieser bewusstlos röchelnd vor ihm auf dem Boden lag.

Wer sich dann in Notwehr im Ohr von Nikolai S. verbiss und wo das fehlende Stück Fleisch verblieb, muss offen bleiben. Schließlich soll es jedoch die Idee der zu diesem Zeitpunkt volltrunkenen Natascha T. gewesen sein, den lebensgefährlich Verletzten auf die Straße zu schleifen. Was als Tatverdeckung gedacht war, rettete Nikolai S. paradoxer Weise das Leben. Nachbarn beobachteten den brachialen Transport und riefen die Polizei.

Am letzten Verhandlungstag und nachdem die Karten schließlich auf dem Tisch lagen, ließ sich der Angeklagte Nikolai K. doch noch geständig und das Verfahren verkürzend ein. Vier Jahre Haft wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung heißt es letztendlich für Nikolai K., der bereits einschlägig vorbestraft ist.

Natascha T., die wie Nikolai K. zunächst wegen versuchten Totschlags angeklagt war, kommt mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung davon. An sie erging nach Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin der dringende Hinweis, sich den Umgang mit dem Alkohol noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen. "Tun Sie das bitte!", fordert Richterin Gabriele Strobel die alkoholkranke Natascha T. nachdrücklich auf.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Nikolai S. schlug, frisch aus der Haft entlassen, seinem Nebenbuhler eine Flasche über den Kopf und wurde von diesem zusammenge-
prügelt, bis er reglos röchelnd dalag.

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